Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 294/2014
Stuttgart,
09/24/2014



Altlastensanierung Kraftwerk Gaisburg, Teilfläche Kohlebandbrücke, Förderabschnitt 2, Stuttgart-Ost
- Baubeschluss
- Vergabe von Honorarleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.10.2014
15.10.2014
16.10.2014



Beschlußantrag:

1. Der Altlastensanierung, Förderabschnitt 2, Bauabschnitt 3 auf dem Werksgelände des EnBW-Kraftwerks Gaisburg im Bereich der Kohlebandbrücke, dem dafür notwendigen Analysenaufwand und den erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtaufwand von 4.700.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Maßnahme wird vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 3.260.250 EUR gefördert. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand von 1.439.750 EUR, der über die Rückstellung für Altlastensanierungen gedeckt ist.

3. Die Zuweisung erfolgt im Teilergebnishaushalt 660 – Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr. 31400 wie folgt:
Jahr 2014
80.000 EUR
Jahr 2015
350.000 EUR
Jahr 2016
3.000.000 EUR
Jahr 2017
1.270.000 EUR

4. Der Aufwand von 4.700.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 – Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 wie folgt ausbezahlt.
Jahr 2014
80.000 EUR
Jahr 2015
350.000 EUR
Jahr 2016
3.000.000 EUR
Jahr 2017
1.270.000 EUR


5. Der Beauftragung der Ingenieurgemeinschaft Kohlebandbrücke (Klinger und Partner GmbH/CDM Smith Consult GmbH), Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart, mit Honorarleistungen für die Planung und Bauüberwachung des Bauabschnitts 3 mit einem Aufwand in Höhe von 296.879,34 EUR wird zugestimmt. Grundlage ist das Ergebnis des VOF-Verfahrens und das Honorarangebot der Ingenieurgemeinschaft vom 26. September 2013. Mit den vorausgegangenen Beauftragungen der Bauabschnitte 1 und 2 (GRDrs 1026/2013) in Höhe von 502.600 EUR beläuft sich das Gesamthonorar des Ingenieurbüros auf rd. 800.000 EUR. Die weitere Beauftragung für den Bauabschnitt 3 wird über die in Ziffer 4 aufgeführte Finanzierung gedeckt.

6. Die Entwicklungen durch zusätzliche Projekte v. a. im Bereich Altlastensanierung führen zu einem veränderten Aufgabenzuschnitt. Von der vorgesehenen Schaffung einer höherwertigen Stelle (Ingenieur, voraussichtlich EG 11) gegen die Streichung einer Bauaufseherstelle (EG 9) zum Stellenplan 2016/2017 wird Kenntnis genommen. Über die Veränderungen ist im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Haushalt 2016/2017 zu entscheiden.


Begründung:


Altlastensanierung Kraftwerk Gaisburg

Auf dem Gelände des Kraftwerks Gaisburg in Stuttgart-Ost, im Bereich der ehemaligen Kohlebandbrücke, liegen erhebliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen vor. Die Sanierung des zentralen Schadensbereichs erfolgt in drei Bauabschnitten durch konventionellen Aushub mit begleitender hydraulischer Sicherung.

Die Maßnahme wird nach den Förderrichtlinien Altlasten vom Regierungspräsidium Stuttgart gefördert und ist in zwei Förderabschnitte geteilt. Am 21. März 2013 hat der Gemeinderat dem Baubeschluss des ersten Förderabschnitts (Bauabschnitt 1 + 2) in Höhe von 12.100.000 EUR zugestimmt (GRDrs 841/2012).

Mit dem zweiten Förderabschnitt (Bauabschnitt 3) sollen im Anschluss an die Sanierung der Bauabschnitte 1 + 2 weitere 24.000 t kontaminierter Boden ausgehoben und entsprechend seiner Schadstoffbelastung entsorgt werden. Die baubegleitende hydraulische Sicherung des Grundwasserabstroms soll fortgeführt werden. Mit der Durchführung der Sanierung des 3. Bauabschnitts wird voraussichtlich Ende 2016 begonnen.

Der Vergabe der Honorarleistungen in Höhe von 502.600 EUR für den ersten Förderabschnitt wurde am 28. Januar 2014 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik zugestimmt (GRDrs 1026/2013). Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für den Bauabschnitt 3 wurde als Option in den Ingenieurvertrag aufgenommen. Diese Leistungen sollen nun abgerufen werden. Grundlage ist das Ergebnis des VOF-Verfahrens und das Honorarangebot der Ingenieurgemeinschaft vom 26. September 2013.


Aufgabenwahrnehmung im Tiefbauamt

Das Tiefbauamt führt behördlich angeordnete Sanierungsmaßnahmen aus. Aktuelle Großprojekte sind u. a. das Schoch Areal (GRDrs 175/2014), das ehem. Gaswerk Gaisburg (Vertrag TWS/EnBW und Stadt) und das Kraftwerk Gaisburg, Teilfläche Kohlebandbrücke (GRDrs 841/2012). Daneben werden derzeit weitere sieben Altlastensanierungen bearbeitet.

Als zuständiges Fachamt übernimmt das Tiefbauamt weitere Aufgaben, die sich aus den vertraglichen Pflichten beim Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen ergeben. Hierbei handelt es sich um nicht delegierbare Bauherren- und Projektmanagementaufgaben mit Leitungs- und Steuerungsfunktion. Der Schwerpunkt der Bearbeitung im Fachbereich liegt inzwischen, neben der Ausführung von Altlastensanierungen, zusätzlich in der Beratung und Betreuung bei der Abwicklung von Grundstückskäufen und –verkäufen der Stadt, in der Bearbeitung der Übernahme von Entsorgungs- und Gründungsmehrkosten für diese Grundstücke sowie in der Kampfmittelproblematik. Derzeit werden 23 Maßnahmen betreut. Hierbei ist Ingenieurswissen und - arbeiten erforderlich.

Gemäß der Organisationsverfügung von 1993 wurden für die Aufgaben der Altlastensanierung eine Ingenieursstelle sowie eine Stelle für einen Bauaufseher zur Verfügung gestellt und in der Bauabteilung Nord ein Sachgebiet "Erddeponien, Sportplätze, Altlasten" gebildet. Im Zusammenhang mit den Umstrukturierungen aufgrund der "Organisationsuntersuchung Bauverwaltung 2005" wurden die Aufgaben der Dienststelle "Zentrale Aufgaben", Sachgebiet "Sonderbereiche" in der Bauabteilung Mitte/Nord zugeordnet und mit dem bisherigen Sachgebiet "Gewässer und Brunnen" zusammengeführt.

Eine Stelle (EG 9) war wegen der zu erwartenden Synergien abzubauen (Stellenplan 2010). Infolge der dargestellten Änderungen und der stetigen Zunahme an Projekten in diesen Bereichen (v. a. Altlasten und Gewässer) haben die Ingenieursaufgaben zugenommen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wird zu den Stellenplanberatungen 2016/2017 die Schaffung einer Ingenieursstelle (voraussichtlich EG 11) gegen die Streichung einer Bauaufseherstelle (EG 9) beantragt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Der geschätzte Aufwand für die Altlastensanierung des Bauabschnitts 3 beträgt 4.700.000 EUR. Davon sind 4.347.000 EUR zuwendungsfähig, da Gebühren (wie z. B. Abwassergebühren) nicht förderfähig sind. Die Maßnahme wird nach den Förderrichtlinien Altlasten vom Regierungspräsidium Stuttgart gefördert. Mit dem Förderbescheid vom 29.07.2014 wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 3.260.250 EUR der förderfähigen Kosten bewilligt. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand von 1.439.750 EUR.

Die Zuweisung wird im Teilergebnishaushalt 660- Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 – Altlasten, unter KontenGr. 31400 vereinnahmt. Die eingehenden Förderbeträge werden der Rückstellung zugeführt.

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 660 – Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510, durch Entnahme aus der Altlastensanierungsrückstellung gedeckt. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe der tatsächlich gebuchten Aufwendungen berücksichtigt.

Kontierung
Aufwand
Zuweisung Land
PS-Nr.4.665611.800.002.02.124.665611.800.002.02.12
Auftrag SAP:66A968005366E9680004
Kostenstelle:6608614166086141
Sachkonto:4291020031410000
ISAS-Nr.523_2523_2
Projektnummer.U130822X0010
Personalkosten für Stellenschaffung bzw. Stellenhebung:

Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018 ff
TEUR
Personalkosten
(Unterschiedsbetrag EG 9 zu EG 11;
Stelle Bauaufseher zu Stelle Bauingenieur)
11,6
11,6
11,6



Beteiligte Stellen

Referat StU, Referat WFB, Referat AK

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenschätzung - Förderabschnitt 2, Bauabschnitt 3




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20140711#66-8.14#Kostenschätzung BA3.xls