Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1208-04.04
GRDrs 760/2022
Stuttgart,
06/12/2023



Sondernutzungserlaubnisse für Verleihsysteme von E-Scootern (E-Tretrollern) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.06.2023
21.06.2023
22.06.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Sondernutzungskonzept für den Betrieb von E-Scootern (E-Tretrollern) in Verleihsystemen in der Landeshauptstadt Stuttgart (Sondernutzungskonzept E-Scooter) nach Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Sondernutzungssatzung, SoNuS) vom 22. Oktober 2020 (Amtsblatt Nr. 46 vom 12. November 2020, zuletzt geändert am 23. September 2021 (Amtsblatt Nr. 41 vom 14. Oktober 2021); Stadtrecht 6/7), wird gemäß Anlage 2 erlassen. 3. Vom zusätzlichen und unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 1,4 Stellen in Besoldungsgruppe A9 und 1,5 Stellen in Besoldungsgruppe A12 bei der Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Ordnung wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 zu treffen. 4. Die Verwaltung wird aufgrund des Personalbedarfs ermächtigt, ab sofort bis 31.12.2023 Personal im Umfang von 1,4 VZK in Entgeltgruppe 9a TVöD und im Umfang von 1,5 VZK in Entgeltgruppe 11 TVöD außerhalb des Stellenplans einzustellen. 5. Zur Finanzierung der Ermächtigungen wird im Haushaltsjahr 2023 ein außerplanmäßiger Personalaufwand in Höhe von bis zu 86.000 € im THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207020 - Verkehrswesen, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen bewilligt. Die Finanzierung erfolgt in Verwaltungszuständigkeit u. a. durch die zu erwartenden Mehrerträge.



Begründung:


1. Zielsetzung des Sondernutzungskonzepts für den Betrieb von E-Scootern (E-Tretrollern) in Verleihsystemen
2. Flankierende Maßnahmen

3. Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis 4. Zusätzlicher Personalbedarf
Finanzielle Auswirkungen


Bei Beschlussfassung des Sondernutzungskonzepts mit Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für vier Betreiber fallen Sondernutzungsgebühren in Höhe von insgesamt ca. 313.200 € pro Jahr an. Für das Haushaltsjahr 2023 wird mit insgesamt 78.300 € gerechnet. Diese führen zu Mehrerträgen im THH 660 – Tiefbauamt, Kontengruppe 330 öffentlich-rechtliche Entgelte.

Die Einrichtung der Ermächtigung erzeugt bei Stellenbesetzung zum 1. August 2023 im Haushaltsjahr 2023 einen außerplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von 85.900 € im THH 320 – Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207030 Verkehrswesen, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen. Die Deckung erfolgt in Verwaltungszuständigkeit vorrangig über die zu erwartenden Mehrerträge im Bereich der Sondernutzungsgebühren.



Beteiligte Stellen

Referat AKR, Referat S/OB, Referat SWU, Referat SI, Referat T, Referat WFB


Erledigte Anträge/Anfragen

GR-Antrag 208/2022 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion) "Gehwege ent-rümpeln - Hauptfußrouten von E-Scootern frei räumen - Sicherheit für alle Verkehrs-teilnehmer*innen erhöhen"


Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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