Er beinhaltet die Finanzierung der Förderbereiche: · Soziale Beratung und Begleitung (Integrationsmanagement), · Übergang Schule und Beruf (AVdual-Begleiterinnen und -begleiter, Schulsozialarbeit, Jugendberufshelferinnen und -helfer), · Spracherwerb, · Bürgerschaftliche Strukturen und Ehrenamt (Landesprogramm „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“).
Mit der Einführung des Integrationsmanagements wurde 2018/2019 das Case Management als grundlegend neue Beratungsmethode in die soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen eingeführt. Durch das Integrationsmanagement ist eine gezielte Beratung und Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung möglich. Die Geflüchteten werden individuell und ganzheitlich in ihrer Integrationsphase, vor allem in den Bereichen allgemeine Lebenslage, Bildung, Freizeit, Wohnen und Sozialverhalten, begleitet. Hervorzuheben ist, dass die Integrationsmanagerinnen und -manager die Methode Case Management mittlerweile sehr gut anwenden. So wurden in der zur Dokumentation der Integrationsfortschritte beschafften Software „Jobkraftwerk“ 60.000 Beratungsgespräche und 4.300 Zielvereinbarungen dokumentiert (Stand: Juli 2019).
Mit der vom Land Baden-Württemberg am 28. August 2019 beschlossenen Änderung der VwV Integrationsmanagement wurde die Finanzierung des PIK-Förderbereichs Soziale Beratung und Begleitung (Integrationsmanagement) um 12 Monate auf insgesamt 36 Monate verlängert. Damit erhält die Landeshauptstadt Stuttgart auch im Jahr 2020 einen Landeszuschuss in Höhe von 3.270 TEUR zur Finanzierung von 51,1 Stellen für das Integrationsmanagement mit den bisher in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Trägern in der Wohlfahrtspflege Stuttgart.
Da das Land Baden-Württemberg voraussichtlich keinen Zuschuss für das Integrationsmanagement im Jahr 2021 bereitstellt, muss die Finanzierung aus städtischen Mitteln erfolgen. Die erforderlichen städtischen Mittel zur Finanzierung der 51,1 Stellen im Integrationsmanagement im Jahr 2021 in Höhe von 3.270 TEUR, zuzüglich des städtischen Zuschusses für die Sachkosten in Höhe von 235 TEUR, insgesamt 3.505 TEUR, sind im Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021 vorgesehen.
Damit die 5.340 in Stuttgarter Anschlussunterbringung lebenden Geflüchteten (Stand: 31.07.2019) rasch in unsere Stadtgesellschaft integriert werden können, ist die Begleitung durch die o. g. Integrationsmanagerinnen und -manager weiterhin erforderlich.
Mit der GRDrs 341/2019 „Fortsetzen von Maßnahmen aus dem Pakt für Integration des Landes Baden-Württemberg und ergänzender Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Integration von Flüchtlingen“ hat die Sozialverwaltung eine vollständige Übersicht integrationsfördernder Maßnahmen vorgelegt. Über deren Fortsetzung muss im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden werden.
Im Zusammenhang mit der Fortsetzung von Maßnahmen aus dem Pakt für Integration sind aus Sicht des Jobcenters und des Sozialamts weiterhin folgende Ermächtigungen erforderlich: 1. Beim Jobcenter Im Jobcenter Stuttgart kommt der Abteilung Migration und Teilhabe im Bereich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die zentrale Aufgabe der gesamtgesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen zu. Passgenaue Unterstützungs- und Förderangebote zum Spracherwerb und zur beruflichen Integration werden von den persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern (pAp) unterbreitet. Die Verzahnung dieses Bereichs mit dem Pakt für Integration war ein weiterer wichtiger Schritt für eine dauerhafte und erfolgreiche berufliche und soziale Integration der Geflüchteten. Um die Integrationsmanagerinnen und -manager bei den Trägern und die rund 40 persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung Migration und Teilhabe im Jobcenter weiterhin gewinnbringend zu vernetzen, bedarf es der Verlängerung der mit GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ geschaffenen Koordinierungs- und Steuerungsstelle, 50 % in EG 10 TVöD, für weitere 2 Jahre im Jobcenter. 2. Beim Sozialamt Um den Prozess der Integration von Geflüchteten in Arbeit, Gesellschaft und Wohnraum effizient zu gestalten, bedarf es in der Sozialverwaltung weiterhin einer 1,0 Ermächtigung in der Sozialplanung für Geflüchtete. Nur so verfügt die Verwaltung über eine fachlich unabhängige Expertise und kann die Steuerung der vielfältigen Angebote sicherstellen. Ebenso bedarf es einer 0,5 Ermächtigung für eine Assistenz- und Verwaltungskraft, v. a. um alle Regelungen im Zusammenhang mit der Landesförderung des Integrationsmanagements umsetzen zu können, aber auch für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Veranstaltungen, Fortbildungsangeboten u. a. für Geflüchtete im Quartier. Die Stellenplananträge Nr. 8 und Nr. 9 des Sozialamts für den Doppelhaushalt 2020/2021, lfd. Nrn. 3290 und 3295 in der gesamtstädtischen Antragliste, sind durch die o. g. Beschlussfassungen zu den Ziff. 4 und 5 zunächst erledigt. Im Jahr 2021 ist im Zuge der u. g. Revision über den weiteren Bedarf zu entscheiden. Ausblick Mitte des Jahres 2021 wird im Zuge einer Revision der Landeshauptstadt Stuttgart der Bedarf an Stellen für Integrationsmanagerinnen und -managern sowie ergänzender integrationsfördernder Maßnahmen für die folgenden Jahre festgestellt. Dabei wird insbesondere die Entwicklung der Fallzahlen sowie der sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer verändernde Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen sein. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 sind im Teilhaushalt 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500, Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, folgende Beträge veranschlagt: