Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1200/2015
Stuttgart,
02/05/2016



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sporerstraße im Stadtbezirk S-Mitte (Stgt 282)
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.02.2016
18.02.2016



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sporerstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 282) wird in der Fassung vom 14. April 2015 / 5. Oktober 2015 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung zum Bebauungsplan vom 14. April 2015 / 5. Oktober 2015.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die E. Breuninger GmbH & Co. beabsichtigt, die Sporerstraße zwischen dem bestehenden Kaufhaus Breuninger und dem neu entstehenden Dorotheen Quartier durch Anbauten mit kleinteiligen Einzelhandelsflächen aufzuwerten und zu beleben. Gleichzeitig soll auch der öffentliche Raum zwischen Münz- und Karlstraße neu gestaltet werden.

Die vorgesehene Neubebauung kann auf Grundlage der für das Plangebiet geltenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne Karlstraße (1988/2) und Dorotheen- / Karlstraße (2013/8) nicht realisiert werden. Es ist daher eine Anpassung des Planungsrechts erforderlich.





Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht bzw. wurde die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nicht wahrgenommen. Während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden ebenso keine Anregungen vorgebracht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB im zeitlichen Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung gemäß § Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Stellungnahmen wurden, soweit erforderlich und geboten, im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen. Die gesamten Äußerungen sind in den Anlagen 5 und 6 mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Nach der öffentlichen Auslegung wurden im Textteil und in der Begründung redaktionelle Änderungen vorgenommen:

Die im Textteil aufgeführten Hinweise (Bodendenkmalpflege) wurden unter Ziffer 5 teilweise ergänzt. In der Begründung wurde unter Ziffer 1.2 eine Ergänzung vorgenommen. Die Ergänzungen sind im Textteil und in der Begründung des Bebauungsplanes kursiv gedruckt. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich, da diese Ergänzungen nicht den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans betreffen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Planungs- und Verfahrenskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich der erforderlichen Gutachten sowie die sonstigen dem Bauvorhaben zuzurechnenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Hierzu, sowie hinsichtlich der grundstücksrechtlichen Änderungen, der Gestaltung und Kostentragung von Maßnahmen im öffentlichen Raum wurde ein Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag vom 1. Juli 2013 / 2. Juli 2013 (Anlage 10) sowie ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (siehe Anlage 11).


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister





Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan vom 14. April 2015 / 5. Oktober 2015
3. Bebauungsplan (Verkleinerung) vom 14. April 2015 / 5. Oktober 2015
4. Textteil zum Bebauungsplan vom 14. April 2015 / 5. Oktober 2015
5. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7. Lageplan Ersatzpflanzungen zum Bebauungsplan Sporerstraße (Stgt 282) vom 27. Februar 2015
8. Planungskonzept - Lageplan vom 21. August 2015
9. Planungskonzept - Ansicht vom 21. August 2015
10. Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag vom 1. Juli 1013 / 2. Juli 2013
11. Städtebaulicher Vertrag




Ausführliche Begründung:


1. Verfahrensablauf
2. Begründung zum Bebauungsplan
3. Umweltbelange
4. Planungsvorteil
5. Städtebaulicher Vertrag
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Flächenbilanz

1. Verfahrensablauf 1.1 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
1.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
1.4 Mündlicher Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik
1.5 Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

1.6 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB



1.7 Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

2. Begründung und wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen


3. Umweltbelange 4. Planungsvorteil


5. Städtebauliche Verträge
6. Finanzielle Auswirkungen

7. Flächenbilanz

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Anlage_2_Deckblatt.pdfAnlage_2_Deckblatt.pdfAnlage_2_Begründung.pdfAnlage_2_Begründung.pdfAnlage_3_BP_Verkleinerung.pdfAnlage_3_BP_Verkleinerung.pdfAnlage_4_Textteil_NEU 20.11..pdfAnlage_4_Textteil_NEU 20.11..pdfAnlage_5_Beteiligung_TöB 4-1 (1).pdfAnlage_5_Beteiligung_TöB 4-1 (1).pdfAnlage_6_Beteiligung TöB_4-2.pdfAnlage_6_Beteiligung TöB_4-2.pdfAnlage_7_Ersatzbäume_klein.pdfAnlage_7_Ersatzbäume_klein.pdfAnlage_8_Bauvorhaben_Lageplan.pdfAnlage_8_Bauvorhaben_Lageplan.pdfAnlage_9_Bauvorhaben_Ansicht_neu.pdfAnlage_9_Bauvorhaben_Ansicht_neu.pdf01_01 Anlage_10 EV_Komplettvetrag_klein_FassungKSD.pdf01_01 Anlage_10 EV_Komplettvetrag_klein_FassungKSD.pdf 01_01 Anlage_11 SV_Komplettvertrag_klein_FassungKSD.pdf01_01 Anlage_11 SV_Komplettvertrag_klein_FassungKSD.pdf