Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 419/2012
Stuttgart,
07/06/2012



Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
19.07.2012



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2011, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den Beschlussanträgen Nr. 1-5, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2011

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 123,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge 2.337.248.816,67EUR
Ordentliche Aufwendungen-2.274.977.588,39EUR
Ordentliches Ergebnis
(davon aus Stiftungen und Fonds)
62.271.228,28
(583.659,77)
EUR
EUR
Bereinigtes ordentliches Ergebnis 61.687.568,51EUR
Außerordentliche Erträge 72.991.764,63EUR
Außerordentliche Aufwendungen -11.653.023,76EUR
Sonderergebnis 61.338.740,87EUR
Jahresüberschuss 123.609.969,15EUR


Der Jahresüberschuss wird folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

1.2.1 Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 61.687.568,51 EUR

1.2.2 Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses in Höhe von 61.338.740,87 EUR

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (Anteil Stiftungen und Fonds) in Höhe von 583.659,77 EUR
2. Vermögensrechnung (Bilanz) / Veränderungen bei den passiven Bilanzpositionen „Zweckgebundene Rücklagen“ und „Rückstellungen“

Die passive Bilanzposition 1.2.3 „Zweckgebundene Rücklagen“ verändert sich zum Jahresabschluss 2011 wie folgt:


1.2.3 zweckgeb. RücklagenStand 01.01.2011
Euro
Stand 31.12.2011
Euro
Veränderung (+/-)
Euro
Rücklage Parkmöglichkeiten
4.245.578,32
380.478,44
-3.865.099,88
Projektmittelfonds PRIMA
10.225.837,62
10.225.837,62
0,00
Rücklage Stuttgart 21
192.992.615,64
300.966.437,64
107.973.822,00
Rücklage Wohnungsbauförd.
22.230.611,38
21.278.147,98
-952.463,40
Kapitalerhaltung Stiftungen
7.231.466,58
7.614.236,33
382.769,75
Ergebnisrücklage Stiftungen
2.431.641,13
3.094.412,79
662.771,66
Fondsvermögen
5.452.477,91
5.239.113,17
-213.364,64
Gesamt
244.810.228,58
348.798.664,07
103.988.435,49

Die passive Bilanzposition 3. „Rückstellungen“ verändert sich zum Jahresabschluss 2011 wie folgt:

Pos.
    3. Rückstellungen
Stand 01.01.2011
Euro
Stand 31.12.2011
Euro
Veränderung (+/-)
Euro
3.1Altersteilzeit
11.051.768,91
9.322.305,02
-1.729.463,89
3.2Unterhaltsvorschuss
2.800.000,00
2.500.000,00
-300.000,00
3.3Stilllegung/Nachsorge Abfalldeponien
19.561.588,79
19.558.685,19
-2.903,60
3.4Altlastensanierungsrückstellung
57.260.752,99
52.716.179,80
-4.544.573,19
3.5Drohende Verpfl. aus anh. Gerichtsverf. u. Bürgschaften
609.300,00
1.301.128,49
691.828,49
3.6Sonstige davon:
197.432.888,12
237.160.884,17
39.727.996,05
davonRückstellung für unterlassene Instandhaltung - Amt 23
11.790.201,26
15.957.880,00
4.167.678,74
davonRückstellung für unterlassene Instandhaltung - Amt 40
4.171.595,84
40.239.695,60
36.068.099,76
davonFinanzausgleich
99.000.000,00
100.100.000,00
1.100.000,00
davonZusatzversorgung u.a.
47.725.000,00
41.663.717,00
-6.061.283,00
davonAusstehende Rechnungen
2.385.550,69
678.863,54
-1.706.687,15
davonSteuernachzahlungen
650.000,00
443.507,58
-206.492,42
davonEigenversicherung
0,00
49.900,00
49.900,00
davonRückst. eingeg.Verpfl. Erg.HH
31.710.540,33
38.027.320,45
6.316.780,12
3.1-3.6Gesamt
288.716.298,81
322.559.182,67
33.842.883,86


3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2011)

Im Ergebnishaushalt werden konsumtive Budgetreste in Höhe von 38.027.320,45 EUR gemäß Anlage 4 übertragen. Diese werden der passiven Bilanzposition 3.7.11 „Sonstige Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen des Ergebnishaushalts“ aufwandswirksam (Kontengruppe 449 –Amtsbereich 9006120) zugeführt. Die im Vorjahr übertragene konsumtive Ermächtigungsübertragung in Höhe von 31.710.540,33 EUR wird bei der selben passiven Bilanzposition (3.7.11) ergebniswirksam (Kontengruppe 449 –Amtsbereich 9006120) im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommen. Zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2011 in die Ämterbudgets 2011 werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 38.027.320,45 EUR zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden investive Budgetreste in Höhe von 292.881.485,83 EUR gemäß Anlage 4 übertragen. Zur Übertragung der investiven Budgetreste 2011 in die Ämterbudgets 2011 werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
292.881.485,83 EUR zugelassen.


4. Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

Im Haushaltsplan 2011 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen zugelassen:

NrTHHAmtsbereich / ProjektKontengruppeBetrag (in EUR)
1200
Stadtkämmerei
2001132
Steuerverwaltung
459 Sonst. Finanzaufwendungen
3.514.552,00
2400
Schulverwaltungsamt
4002120
Sonderschulen
44500 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand
244.300,00
3200
Stadtkämmerei
Projekt 7.203050
Abw. Eigenbetriebe -ELW
788 Gewährung von Ausleihungen
1.750.000,00

THH 200: Stadtkämmerei (Mehraufwand 3.514.552,00 EUR)
Erstattungszinsen durch Gewerbesteuerrückzahlungen. Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 2001132 „Steuerverwaltung“, Kontengruppe 350 „Sonst. ordentl. Erträge –Säumniszuschläge“ in Höhe von 3.514.552,00 EUR.

THH 400: Schulverwaltungsamt (Mehraufwand 244.300,00 EUR)
Schulergänzende Betreuung an den Schulen für körper- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche (vgl. GRDrs 219/2010). Die Deckung erfolgt aus Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 400 „Personalaufwendungen“ in Höhe von
244.300,00 EUR.

THH 200: Stadtkämmerei (Mehrauszahlung 1.750.000,00 EUR)
Gewährung eines städtischen Darlehens an den ELW (vgl. GRDrs. 352/2011). Die Deckung erfolgt aus dem erzielten Finanzierungsmittelüberschuss der Finanzrechnung in Höhe von 1.750.000,00 EUR.


5. Darlehen an ELW

Der Gewährung eines städtischen Darlehens an den ELW zur Finanzierung von Investitionen (Abwicklung der Übernahme des Gebäudes Ottostr. 11, vgl. GRDrs. 352/2011) in Höhe von 1.750.000,00 EUR wird zugestimmt."


Begründung:


Zur Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses wird dem Gemeinderat die Gesamt-Ergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Vermögensrechnung (Bilanz) und die Gesamt-Finanzrechnung vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten. Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2011 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2011

Bei der Planung des Doppelhaushalts 2010/2011 ging man für das Haushaltsjahr 2011 von einem negativen Gesamtergebnis (Fehlbetrag) in Höhe von -105,4 Mio. EUR aus. Im Rahmen der Nachtragsplanung 2011 (GRDrs. 563/2011) konnten entsprechende Veränderungen (insbes. Verbesserungen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen vom Land) berücksichtigt werden, so dass man von einem Jahresüberschuss in Höhe von 71,5 Mio. EUR ausging. Das voraussichtliche Gesamtergebnis mit 123,6 Mio. EUR liegt nun um 52,1 Mio. EUR über diesen Erwartungen.

Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 158,3 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentlich sind hier Mehrerträge bei den laufenden Zuwendungen von Land/Bund/EU in Höhe von 76,1 Mio. EUR (darunter 42,0 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen, Soziallastenausgleich 8,3 Mio. EUR, Kindergarten-/Kleinkindförderung 8,5 Mio. EUR).

Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 40,1 Mio. EUR Mehrerträge erzielt (darunter 18,1 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, 6,5 Mio. EUR Grundsteuer B, 6,2 Mio. EUR Grunderwerbsteuer, 6,0 Mio. EUR Vergnügungssteuer, 3,8 Mio. EUR Familienleistungsausgleich).

Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen gab es im Saldo einen Mehrertrag in Höhe von 22,2 Mio. EUR (darunter Säumniszuschläge u.ä. +25,4 Mio. EUR, Konzessionsabgaben u.ä. +1,8 Mio. EUR, Bußgelder -3,6 Mio. EUR). Weitere Verbesserungen gab es bei Kostenerstattungen/Umlagen 15,3 Mio. EUR und den Finanzerträgen 7,6 Mio. EUR (Zinserträge Vermögensverwaltung).

Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 167,5 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentlich sind hier die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (21,0 Mio. EUR), Finanzausgleichsumlage (16,0 Mio. EUR), Zuführung zur Rückstellung unterlassene Instandhaltung (40,0 Mio. EUR), Personalaufwendungen (11,8 Mio. EUR), Niederschlagungen (12,0 Mio. EUR) und sonstigen ordentlichen Aufwendungen (120,0 Mio. EUR) durch Veränderungen bei den Rücklagen/Rückstellungen (davon Zuführung zur Rücklage S21 112,0 Mio. EUR- Mittelreservierung für eventl. Kostenbeteiligung bis Risikostufe 3). Die Gewerbesteuerumlage (21 Mio. EUR) stieg durch Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 126,5 Mio. EUR (vgl. Gesamt-Finanzrechnung). Der Gewerbesteuerertrag erhöhte sich nur um 3,3 Mio. EUR, da der Ertrag aus der Mehreinzahlung 2011 dem Haushaltsjahr 2010 zuzuordnen war (vgl. GRDrs 526/2012).

Den ausgeführten Mehraufwendungen stehen folgende wesentliche Minderaufwendungen bei der aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligung (15,1 Mio. EUR) sowie Rück-stellungsänderungen im Personalbereich (7,7 Mio. EUR), Zinsaufwendungen (6,7 Mio. EUR), Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (17,6 Mio. EUR) und bei der Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (5,6 Mio. EUR) gegenüber.

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 62,3 Mio. EUR und liegt damit 9,2 Mio. EUR unter den Erwartungen der Nachtragsplanung 2011. Ohne die Entlastungswirkung des Haushaltskonsolidierungsprogramms in Höhe von rd. 70,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2011 wäre es zu einem Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von -8,2 Mio. EUR gekommen.

Verbessert wurde das Gesamtergebnis hauptsächlich durch Vermögensveräußerungen über Buchwert, die zu dem Sonderergebnis in Höhe von 61,3 Mio. EUR beitragen. Der Saldo in Höhe von 61,3 Mio. EUR ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 73,0 Mio. EUR (darunter 67,0 Mio. EUR Buchgewinne aus Vermögensveräußerungen) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 11,7 Mio. EUR (darunter 5,3 Mio. EUR Buchverluste aus Vermögensveräußerungen).


2. Vermögensrechnung (Bilanz)

Nach der vorläufigen Schlussbilanz beträgt die Bilanzsumme 8,0 Mrd. EUR (Vorjahr 7,8 Mrd. EUR). Das Basiskapital bewegt sich mit 5,8 Mrd. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Die Kapitalquote liegt demnach bei 79,8 % (Vorjahr 79,3%), unter Einbeziehung der Sonderposten unverändert bei 92,4%.

Nach § 23 GemHVO wurden folgende zweckgebundene Rücklagen gebildet: (vgl. Anlage 2 –passive Bilanzposition 1.2.3)


2.1 Rücklage für Parkmöglichkeiten (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.1)

Die 2011 eingegangenen Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der LBO von 459.140,16 EUR sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Rücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Ebenfalls zuzuführen sind 1.134.678,97 EUR Einnahmen aus den Parkscheinautomaten des Parkraummanagements West (vgl. GRDrs 1290/2009).

Zur Finanzierung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen und anderer Einrichtungen (u.a. Parkraummanagement West 2,03 Mio. EUR, Tiefgarage Rossbollengässle 1,85 Mio. EUR, Tiefgarage Kursaal 1,44 Mio. EUR) wurden 5.458.919,01 EUR der Rücklage entnommen.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 380.478,44 EUR.


2.2 Rücklage Projektmittelfond PRIMA („Zukunft der Jugend“) (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.2)

Mit den Zinserträgen aus dieser Teilrücklage werden jährlich Projekte zur Unterstützung Stuttgarter Jugendlicher gefördert. Im Haushaltsjahr 2011 betrugen die Zinserträge 411.145,98 EUR.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 unverändert 10.225.837,62 EUR, davon sind 8.079.043,18 EUR als Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ausgeliehen.


2.3 Rücklage Bauvorhaben Stuttgart 21 (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.3)

Die Rücklage wurde auf Grundlage der Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung des verbindlichen städtischen Beitrags (31,56 Mio. EUR) zum Projekt Stuttgart 21 und zur Finanzierung des eventuellen städtischen Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 als Teil der Risikoabsicherung (Stufe 1) von 130,0 Mio. EUR (Kapitalwert zum 31.12.2007), zusammen 161,56 Mio. EUR kameral im HHJ 2006 gebildet und in der Eröffnungsbilanz als Rückstellung ausgewiesen. Der Teilbetrag von 130,0 Mio. EUR wurde bis zum HHJ 2010 jährlich mit 4,5% verzinst und der Rücklage zugeführt.

Aufgrund der Prüfungsbemerkungen der Gemeindeprüfungsanstalt ist ein Ausweis als Rückstellung und die jährliche Zuführung der Verzinsung nicht zulässig. In der Schlussbilanz 2010 wurde die Rückstellung in eine Rücklage umgegliedert.

Damit die Risikoabsicherung bis zur Stufe 3, einschließlich der Aufzinsung vollständig abgesichert ist, wird im Jahresabschluss 2011 der Rücklage, der Teilbetrag der Risikoabsicherung (Stufe 1) um 58,59 Mio. EUR auf den Nominalbetrag von 206.940.418,00 EUR erhöht. Zusätzlich wird der Teilbetrag für die Risikoabsicherung Stufe 3 (53,33 Mio. EUR) der Rücklage zugeführt. Zur Deckung des verbindlich städtischen Finanzierungsbeitrags wurden 3,95 Mio. EUR der Rücklage entnommen.

Nach dem Kaufvertrag über den Erwerb der Teilflächen A 2, A 3, B, C und D des Planungsgebietes Stuttgart 21 von der Deutschen Bahn AG (GRDrs. 990/2001) beteiligt sich die Deutsche Bahn AG an den Kosten für Bodenaushub und Modellierung (§ 9 des Vertrags) mit einem Betrag von 33,3 Mio. DM (= 17.026.019,64 EUR). Dieser Betrag ist ebenfalls Bestandteil der Rücklage.

Übersicht Rücklage für das Bauvorhaben Stuttgart 21:

01.01.2011
Abgang 2011
Zugang 2011
31.12.2011
Verbindlicher Fin.betrag
27.615.000,00
3.945.000,00
0,00
23.670.000,00
Risikoabsicherung Stufe 1
148.351.596,00
0,00
58.588.822,00
206.940.418,00
Risikoabsicherung Stufe 3
53.330.000,00
53.330.000,00
Entsorgungskosten
17.026.019,64
0,00
0,00
17.026.019,64
Gesamtsumme
192.992.615,64
3.945.000,00
111.918.822,00
309.966.437,64


Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 300.966.437,64 EUR.


2.4 Rücklage Wohnungsbauförderung (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.4)

Die bereits im Haushaltsjahr 2006 kameral gebildete Rücklage und in der Schlussbilanz 2010 als Bestandteil des Kapitals ausgewiesene zweckgebundene Rücklage, erfolgt für die kombinierte Objekt/Subjektförderung (einkommensorientierte Förderung). Neben der einmaligen städtischen Objektförderung je Wohnung fallen zusätzlich auf die Dauer der 20-jährigen Belegungsbindung einkommensabhängige Mietzuschüsse an. In den ersten zehn Jahren erstattet das Land 50 % der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.

Im Haushaltsjahr 2011 werden 952.463,40 EUR der Rücklage zur Deckung der ausbezahlten Mietzuschüsse ergebniswirksam entnommen.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 21.278.147,98 EUR.


2.5 Kapitalerhaltungsrücklage aus Stiftungsvermögen (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.5)

Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sind die nachhaltige und kontinuierliche Verfolgung des Stiftungszwecks sowie die Verpflichtung des Stiftungsverwalters auf den Willen des Stifters hinsichtlich der Werterhaltung seiner gestifteten Vermögenswerte maßgebend. Für diesen Zweck wird die Kapitalerhaltungsrücklage gebildet.

Im Haushaltsjahr 2011 werden im Saldo 382.769,75 EUR der Rücklage zugeführt.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 7.614.236,33 EUR.

2.6 Ergebnisrücklage Stiftungen (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.6)

Der Ergebnisrücklage werden 662.771,66 EUR zugeführt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2012 für den Stiftungszweck zur Verfügung.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 3.094.412,79 EUR.


2.7 Rücklage aus Fondsvermögen (vgl. passive Bilanzposition 1.2.3.7)

Die Rücklage aus Fondsvermögen bindet Kapital aus Erbschaften, das zweckentsprechend verwendet wird. Im Haushaltsjahr 2011 werden im Saldo 213.364,64 EUR der Rücklage entnommen.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2011 5.239.113,27 EUR.


„Rückstellungen“
Nach § 41 GemHVO wurden für bestimmte ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Sie dienen der periodengerechten Ergebnisermittlung. Entsprechend der gesetzlichen Regelung mussten Rückstellungen für die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Verbindlichkeiten und Aufwendungen gebildet werden (Pflichtrückstellungen). Darüber hinaus wurden aufgrund des Ansatzwahlrechtes nach § 41 Abs. 2 GemHVO weitere Rückstellungen gebildet (Wahlrückstellungen).
Die Rückstellungen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

„Pflichtrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 1 GemHVO:


2.8 Rückstellung im Rahmen der Altersteilzeit (vgl. passive Bilanzposition 3.1)
Die Rückstellung erfolgt für das so genannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freistellungsphasen. 4.562.670,55 EUR der Rückstellung wurden im Haushaltsjahr verbraucht. Die Berechnung wurde vom Haupt- und Personalamt aufgrund der vorliegenden Personalunterlagen im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 aktualisiert. Im Ergebnis werden 2.833.206,66 EUR der Rückstellung zugeführt.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 9.322.305,02 EUR.


2.9 Rückstellung aus der Verpflichtung zur Erstattung von Unterhaltsvorschüssen (vgl. passive Bilanzposition 3.2)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt Bilanz
2.800.000,00
0,00
300.000,00
0,00
2.500.000,00

Eine Verpflichtung der Stadt zur Rückzahlung von erstatteten Unterhaltsvorschüssen an das Land ist in § 1 Abs. 3 Durchführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz festgesetzt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen sind zu bilden, weil vom Land bzw. Bund Zahlungen bereits aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes geleistet wurden, die aber in kommenden Haushaltsjahren durch Zahlungen von Unterhaltspflichtigen (aufgrund der Abtretung der Ansprüche) bei der Stadt noch zu Verpflichtungen zu Rückerstattungen führen. Die Rückstellungshöhe bestimmt sich aus dem veränderten Bestand an werthaltigen Forderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz, die zu zwei Drittel an Land und Bund rückzahlbar sind.

Die Berechnung wurde vom Jugendamt im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 aktualisiert. Die neu berechnete Realisierungsquote ergab einen um 300.000 EUR reduzierten Rückstellungsbedarf.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 2.500.000,00 EUR.


2.10 Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge von geschlossenen Abfalldeponien (vgl. passive Bilanzposition 3.3)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt Bilanz
19.561.588,79
2.903,60
0,00
0,00
19.558.685,19

Die Rückstellungshöhe entspricht der Höhe der kameralen Sonderrücklage für Erddeponien, die aufgrund einer Kalkulation für die Stilllegungs-, Nachsorge- und Rekultivierungskosten gebildet wurde. 2011 wurden 2.903,60 EUR aus der Rückstellung in Anspruch genommen. Im Haushaltsjahr 2012 ist vorgesehen die Kalkulation der Rückstellung zu aktualisieren.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 19.558.685,19 EUR.


2.11 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten (vgl. passive Bilanzposition 3.4)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt Bilanz
57.260.752,99
2.092.977,19
3.845.812,00
1.394.216,00
52.716.179,80

Unter Altlasten versteht man gefahrenträchtige Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers (Kontaminationen). Die Stadt hat eine Rückstellung für die Sanierung von Altlasten zu bilden, wenn und soweit sie zur Sanierung einer Altlast verpflichtet ist. Entsprechende Verpflichtungen können für eigene Grundstücke der Stadt, aber auch für die Grundstücke Dritter aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rechtsquellen bestehen.

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten wurden 2.092.979,19 EUR der Rückstellung in Anspruch genommen. 1.394.218,00 EUR werden neu der Rückstellung zugeführt. Unter anderem wird die Rückstellung für die Maßnahme „Sanierung Kohlebandbrücke“ um 0,5 Mio. EUR erhöht.

Die Rückstellung wurde vom Amt für Umweltschutz und dem Tiefbauamt zum Jahresabschluss 2011 für die einzelnen Maßnahmen aktualisiert und neu ermittelt. Der Rückstellungsbedarf reduziert sich um 3.845.812,00 EUR. Der Betrag wird ertragswirksam aufgelöst.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 52.716.179,80 EUR.


2.12 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren und Bürgschaften
01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
Umgliederung
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Gerichtsverf.
609.300,00
12.422,88
99.200,00
81.700,00
112.600,00
466.777,22
Bürgschaften
0,00
0,00
0,00
834.351,27
0,00
834.351,27
Gesamt
609.300,00
12.422,88
99.200,00
916.051,37
112.600,00
1.301.128,49

Rückstellungsanteil drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren:

Eine Rückstellung für Prozesskosten ist dann zu bilden, wenn der Prozess am Bilanzstichtag bereits anhängig war oder unmittelbar bevorstand. Sie umfasst grundsätzlich sämtliche Kosten für die Prozessvorbereitung und –führung für die laufende Instanz. Wird die Stadt verklagt, sind außerdem die wahrscheinlichen Leistungsverpflichtungen sowie die Folgekosten für gleich gelagerte Fälle zu berücksichtigen.

Der Rückstellungsbetrag wurde vom Rechtsamt aufgrund der dort anhängigen Verfahren zum 31. Dezember 2011 überprüft und aktualisiert. Der Rückstellung sind im Haushaltsjahr 2011 81.700,00 EUR zuzuführen.

Unter der Bilanzposition wurden in der Eröffnungsbilanz und im Jahresabschluss 2010 auch Haftpflichtfälle ohne Prozesse (sog. Eigenversicherung) geführt (Stand zum 31.12.2010 112.600,00 EUR). Diese sind nicht dem Katalog der Pflichtrückstellungen zuzuordnen. Sie wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 in eine Wahlrückstellung umgegliedert (siehe 3.6.7)

Für anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren wurden 12.422,00 EUR der Rückstellung verbraucht.

Für einige anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren wurde die LHS nicht oder um einen niedrigeren Betrag als kalkuliert in Anspruch genommen. Insgesamt werden 99.200,00 EUR der Rückstellung ertragswirksam aufgelöst.

Rückstellungsanteil für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften: Der Rückstellung wird zum 31.12.2011 für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Stiftung Nestwerk neu gebildet. Der Rückstellung werden 834.351,27 EUR zugeführt.

Insgesamt beträgt die Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren und Bürgschaften zum 31. Dezember 2011 1.301.128,49 EUR.


„Wahlrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 2 GemHVO:

2.13 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung – Amt 23 (vgl. passive Bilanzposition 3.6.1)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
11.790.201,26
11.790.201,26
0,00
15.957.880,00
15.957.880,00

Für unterlassene Instandhaltung von Gebäuden, die das Amt für Liegenschaften Wohnen verwaltet, werden 11.790.201,26 EUR der Rückstellung verbraucht und 15.957.880,00 EUR neu zugeführt.

Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2011 15.957.880,00 EUR.


2.14 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung – Amt 40 (vgl. passive Bilanzposition 3.6.2

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
4.171.595,84
4.171.595,84
0,00
40.239.695,60
40.239.695,60

Für unterlassene Instandhaltung von Schulgebäuden, die das Schulverwaltungsamt verwaltet, werden 4.171.595,84 EUR der Rückstellung verbraucht und 40.239.695,60 EUR neu zugeführt.

Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2011 40.239.695,60 EUR.


2.15 Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleichs (vgl. passive Bilanzposition 3.6.3)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
99.000.000,00
63.900.000.00
0,00
65.000.000,00
100.100.000,00

Einmalig hohe Steuermehreinnahmen ziehen im Finanzausgleich zeitversetzt im Zweitfolgenden Jahr hohe Belastungen nach sich. Mit der Bildung einer Rückstellung im Jahr der Steuermehreinnahmen soll erreicht werden, dass die drohenden hohen Belastungen durch Auflösen der Rückstellung im Zweitfolgenden Jahr ausgeglichen werden können.

63.900.000, 00 EUR der Rückstellung werden zur Deckung der Mehrbelastungen des Haushaltsjahres 2011 verbraucht. Zur Deckung der Mehrbelastungen 2013 wird die Rückstellung um 65.000.000,00 EUR erhöht.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 100.100.000,00 EUR.


2.16 Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen aufgrund beamtenrechtlicher und vertraglicher Ansprüche
01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
47.725.000,00
6.061.283,00
0,00
0,00
41.663.717,00

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bildet für seine Mitglieder Pensions- und Beihilferückstellungen. Die LHS bildet zusätzlich eine Rückstellung für Beamte/Angehörige von Beamten, für deren Abwicklung der KVBW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags, so genannte „Spitzabgerechnete Personen“, tätig wird. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Zusatzversorgungskasse und anderer vertraglicher Ansprüche (u.a. Beihilfe).

Die Rückstellung für „Spitzabgerechnete Personen“ wird auf Basis der Berechnung des Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) neu bewertet. Aus der Rückstellung wurden 6.061.283,00 EUR in Anspruch genommen

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 41.663.717,00 EUR.


2.17 Rückstellung für ausstehende Rechnungen (vgl. passive Bilanzposition 3.6.5)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
2.385.550,69
2.385.550,69
0,00
678.863,54
678.863,54

Die Rückstellung wird für ausstehende Aufwandsrechnungen gebildet. Die Leistungen wurden im Haushaltsjahr 2011 erbracht, lediglich die genaue Höhe der Rechnungen stand zum 31. Dezember 2011 nicht fest.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 678.863,54 EUR.


2.18 Rückstellung für Steuernachzahlungen (vgl. passive Bilanzposition 3.6.6)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
650.000,00
206.492,42
0,00
0,00
443.507,58

Die Rückstellung wird für eine mögliche Steuernachzahlung aus dem Verkauf von Feinstaubplaketten gebildet. Nach Auffassung der Bundesfinanzverwaltung erfolgt der Verkauf von Feinstaubplaketten durch die Städte im Rahmen eines steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art. Im Rechnungsjahr 2011 wurden 206.492,42 EUR der Rückstellung verbraucht.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 443.507,58 EUR.


2.19 Rückstellung für Haftpflicht ohne Prozesse/Eigenversicherung (vgl. passive Bilanzposition 3.6.7)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
112.600,00
26.300,00
58.800,00
22.400,00
49.900,00

Die Rückstellung wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 von einer Pflichtrückstellung in eine Wahlrückstellung umgegliedert. Die Rückstellung deckt drohende Verpflichtungen für Haftpflichtsachverhalte ohne Prozesse und Eigenversicherungsfälle ab.

Im Haushaltsjahr 2011 wurden 26.000,00 EUR der Rückstellung für Haftplichtfälle der Vorjahre verbraucht. 22.400,00 EUR sind der Rückstellung auf Grund neuer Sachverhalte zuzuführen.

Der Rückstellungsbetrag wurde vom Rechtsamt aufgrund der dort dokumentierten Sachverhalte zum 31. Dezember 2011 überprüft und aktualisiert. 58.000,00 EUR sind im Haushaltsjahr 2011 ertragswirksam aufzulösen.

Die Rückstellung beträgt zum 31.Dezember 2012 49.900,00 EUR.


2.20 Rückstellung für eingegangene Verpflichtungen des Ergebnishaushalts (vgl. passive Bilanzposition 3.6.8)

01.01.2011
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2011
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
31.710.540,33
31.710.540,33
0,00
38.027.320,45
38.027.320,45

Für eingegangene Verpflichtungen werden 31.710.540,33 EUR der Rückstellung verbraucht und 38.027.320,45 EUR neu zugeführt.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2011 38.027.320,45 EUR.


3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2011)

Bei der Restebildung nach §21 GemHVO zeigen sich im Ergebnishaushalt folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2011 (EUR)
800
Gemeinderat
26.000,00
810
Bürgermeisteramt
3.081.936,78
100
Haupt- und Personalamt
1.870.574,06
120
Statistisches Amt
382.000,00
140
Rechnungsprüfungsamt
3.600,18
150
Bezirksämter
294.848,04
200
Stadtkämmerei
2.486.174,75
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
6.049.699,00
290
Jobcenter
400.000,00
320
Amt für öffentliche Ordnung
310.000,00
360
Amt für Umweltschutz
3.587.579,00
400
Schulverwaltungsamt
9.970.911,62
410
Kulturamt
1.712.700,10
500
Sozialamt
1.529.544,86
510
Jugendamt
3.636.787,95
520
Amt für Sport und Bewegung
187.363,20
530
Gesundheitsamt
48.188,76
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
252.783,56
650
Hochbauamt
164.428,00
660
Tiefbauamt
1.774.740,98
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
257.459,61
Summe
38.027.320,45

Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen ist in Anlage 4, Seite 2-4, ersichtlich.

Bei der Restebildung im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2011 (EUR)
800
Gemeinderat
30.000,00
810
Bürgermeisteramt
62.270,78
100
Haupt- und Personalamt
4.412.964,52
120
Statistisches Amt
3.700,00
150
Bezirksämter
406.109,41
200
Stadtkämmerei
7.715.804,52
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
64.448.239,49
320
Amt für öffentliche Ordnung
402.907,37
360
Amt für Umweltschutz
3.927.091,08
370
Branddirektion
1.645.300,00
400
Schulverwaltungsamt
101.641.179,70
410
Kulturamt
3.067.285,95
500
Sozialamt
1.804.204,94
510
Jugendamt
25.118.947,44
520
Amt für Sport und Bewegung
7.367.549,29
530
Gesundheitsamt
58.423,00
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
24.063.104,19
650
Hochbauamt
13.000,00
660
Tiefbauamt
41.807.032,27
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
4.886.371,88
Summe
292.881.485,83

Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 5-10, ersichtlich.


4. Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

Im Haushaltsplan 2011 werden folgende über- und außerplanmäßige
Aufwendungen / Auszahlungen zugelassen:

THH 200: Stadtkämmerei (Mehraufwand 3.514.552,00 EUR)
Im Amtsbereich 2001132 „Steuerverwaltung“, Kontengruppe 459 „Sonst. Finanzaufwendungen“ sind durch Gewerbesteuerrückzahlungen Mehraufwendungen bei den Erstattungszinsen in Höhe von 3.514.552,00 EUR angefallen . Die Deckung erfolgt aus dem Amtsbereich 2001132 „Steuerverwaltung“, Kontengruppe 350 „Sonst. ordentl. Erträge –Säumniszuschläge“ in Höhe von 3.514.552,00 EUR.

THH 400: Schulverwaltungsamt (Mehraufwand 244.300,00 EUR)
Im Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 44500 „Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand“ sind im Rahmen der schulergänzenden Betreuung an den Schulen für körper- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche (vgl. GRDrs 219/2010) Mehraufwendungen in Höhe von 244.300,00 EUR angefallen. Die Deckung erfolgt aus Amtsbereich 4002120 „Sonderschulen“, Kontengruppe 400 „Personalaufwendungen“ in Höhe von 244.300,00 EUR.

THH 200: Stadtkämmerei (Mehrauszahlung 1.750.000,00 EUR)
Beim investiven Projekt 7.203050 „Abwicklung Eigenbetriebe – ELW“, Kontengruppe 788 „Gewährung von Ausleihungen“ sind durch die Gewährung eines städtischen Darlehens an den ELW (vgl. GRDrs. 352/2011) außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.750.000,00 EUR angefallen. Die Deckung erfolgt aus dem erzielten Finanzierungsmittelüberschuss der Finanzrechnung in Höhe von 1.750.000,00 EUR.


5. Darlehen an ELW

Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens der Nestwerk Stiftung dbR hat die LHS u.a. das Gebäude Ottostr. 11 erworben (vgl. GRDrs. 260/2011). Der ELW stellt das Gebäude bezugsfertig und betreibt dort 10 betreute Seniorinnen- und Seniorenwohnungen.
Für die Übernahme des Grundstückes und zur Fertigstellung des Gebäudes sind insgesamt 1.750.000,00 EUR notwendig, die komplett durch die Gewährung eines städtischen Darlehens zu marktüblichen Kommunalkreditkonditionen finanziert werden. Die Darlehensgewährung ist im Nachtragswirtschaftsplan 2011 des ELW veranschlagt
(vgl. GRDrs. 352/2011).


6. Kreditermächtigung / Kreditaufnahmen / Schuldenstand / Liquidität

Die im Haushalt 2011 ursprünglich veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 164,9 Mio. EUR musste wegen des erzielten Finanzierungsmittelüberschusses (vgl. Anlage 3 „Gesamtfinanzrechnung“) nicht in Anspruch genommen werden.

Die in der Liquiditätsübersicht (vgl. Anlage 6) dargestellten freien liquiden Mittel, insgesamt 44,2 Mio. EUR, werden zur Reduzierung des Kreditbedarfs des Haushaltsjahres 2012 verwendet.

Die ordentliche Kredittilgung belief sich 2011 auf 15,3 Mio. EUR. Die äußeren Schulden im Stadthaushalt verringerten sich somit um diesen Betrag auf 47,1 Mio. EUR. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen) beträgt auf 31.12.2011: Eigenbetriebe 386.168.522,33 EUR Das sind je Einwohner –bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2011: 709 EUR (Vorjahr 714 EUR)
Einwohnerzahl zum 31.12.2010: 606.588, zum 30.09.2011 611.402


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



1. Gesamtergebnisrechnung
2. Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2011
3. Gesamtfinanzrechnung
4. Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2011 in das Jahr 2012 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen
5. Entwicklung des Schuldenstands 1990-2011
6. Liquiditätsübersicht


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Anlage 1 GRDrs 419_2012_Gesamt-Ergebnisrechnung 2011.pdfAnlage 1 GRDrs 419_2012_Gesamt-Ergebnisrechnung 2011.pdfAnlage 2 GRDrs 419_2012 Vermögensrechnung.pdfAnlage 2 GRDrs 419_2012 Vermögensrechnung.pdfAnlage 2 GRDrs 419_2012_Erläuterungen.pdfAnlage 2 GRDrs 419_2012_Erläuterungen.pdfAnlage 3 GRDrs 419_2012_Gesamt-Finanzrechnung 2011.pdfAnlage 3 GRDrs 419_2012_Gesamt-Finanzrechnung 2011.pdfAnlage 4 GRDrs 419_2012_Verzeichnis EÜ.pdfAnlage 4 GRDrs 419_2012_Verzeichnis EÜ.pdfAnlage 5 GRDrs 419_2012_Schuldenstand.pdfAnlage 5 GRDrs 419_2012_Schuldenstand.pdfAnlage 6 GRDrs 419_2012_Liquiditätsübersicht.pdfAnlage 6 GRDrs 419_2012_Liquiditätsübersicht.pdf