Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
6/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 31.01.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Dr. Eisenmann, BMin Fezer
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Vom Schülerhaus zur Ganztagsschule
- Pädagogisches Rahmenkonzept und Standards
- Sachstandsbericht
- Ausblick
Ergänzte Vorlage der GRDrs 542/2012 aufgrund der Vorberatungen im Verwaltungsausschuss am 19.12.2012

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 18.01.2013, GRDrs 6/2013.

Außerdem sind der Niederschrift angeheftet die Anfrage Nr. 43/2013 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2013 "Was passiert mit den Hortkindern ab der 5. Klasse?", der Antrag Nr. 51/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 31.01.2013 "Betreuungsangebote für Grundschulkinder - Wahlfreiheit bedeutet auch alternative Angebote" und der gemeinsame Antrag Nr. 52/2013 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Gemeinderatsfraktion und von StRin Küstler und StR Adler (beide SÖS und LINKE) vom 31.01.2013 "Präzisierung der Vorlage 6/2013: 'Vom Schülerhaus zur Ganztagsschule'".

Einleitend merkt OB Kuhn an, heute sei über das von der Verwaltung vorgelegte Rahmenkonzept zu diskutieren und möglicherweise zu entscheiden. Bei den Ganztagsschulen handle es sich nach seinem Verständnis um neue Schulformen, die den schulischen Unterricht, Spiel, Erziehung, Freizeit und Hausaufgabenbetreuung in einen Ganztagsschulablauf integrieren. Seines Wissens seien die Kirchen für flexible Ganztagsschulen, auch die Wirtschaftsverbände hätten sich in den letzten Jahren deutlich dafür ausgesprochen. Er gehe davon aus, dass es einen gesellschaftlichen Konsens für die Einrichtung von Ganztagsschulen gibt. Gutes Lernen, soziales Lernen, integratives Lernen seien gesellschaftlich geboten und es sei eine Pflicht, dies umzusetzen, damit alle Kinder einen fairen Zugang zum Bildungssystem erhalten und Chancengerechtigkeit in einer guten Ganztagsschule organisiert werden könne.

Beim Rahmenkonzept gehe es um die festzusetzenden Standards. Klar sei, dass es eine Wahlfreiheit in den teilgebundenen Ganztagsschulen geben soll, die dann aus verlässlicher Grundschule und Mittagessen bestehe. Über die Qualität des Essens werde noch ausführlich zu diskutieren sein.

Ein Übergang von einem alten auf ein neues System sei immer schwierig, so der Vorsitzende. Viele Eltern hätten Bedenken, ob das Neue besser werde als die Betreuung in den bestehenden Horten. Die Verwaltung müsse dafür sorgen, dass den Wünschen der Eltern Rechnung getragen wird. Andererseits müssten auch die Erzieherinnen und Erziehern sowie die Eltern verstehen, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut werden können. Die Übergänge müssten also weich sein. Da im Dezember 2012 die Aussetzung des Aufnahmestopps der Horte für ein Jahr beschlossen wurde, müsse die Ziffer 10 des Beschlussantrags korrigiert werden. OB Kuhn verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag Nr. 52/2013, der diese Präzisierung zum Inhalt hat.

Überrascht habe ihn der Antrag Nr. 51/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion, der ihn vor einer Stunde erreicht habe, da dieser Antrag seines Erachtens eine dauerhafte Parallelstruktur zum Inhalt habe.

In ihren Ausführungen weist BMin Dr. Eisenmann bezüglich der Frage der Erhaltung oder Nichterhaltung von Horten darauf hin, dass es in Stuttgart 5.000 bis 6.000 Kinder gibt, die überhaupt keinen Hortplatz haben. Es müsse also auch an die Eltern gedacht werden, die dringend einen Schulkindbetreuungsplatz bräuchten und die seit zwei Jahren davon ausgehen, dass das Thema Schulkindbetreuung kurzfristig angegangen wird, und zwar so, dass ein bedarfsgerechtes flächendeckendes Angebot gemacht werden könne. Und dass darüber hinaus, wie vom Herrn Oberbürgermeister erwähnt, durch das Angebot Ganztagsgrundschule als Wahlschule bzw. als Wahlklasse - nicht als Pflichtklasse - Pädagogik und Betreuung in Form eines neuen Bildungsplans in sich zusammengeführt werden. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass ein erheblicher Mangel an Schulkindbetreuung in Stuttgart besteht. Momentan bestehe eine Deckung von 19 %, was bedeute, dass nur 19 % der Kinder ab 6 Jahren eine Betreuung erhalten können. Mit dem Ausbau der bestehenden Schülerhäuser könne man den Bedarf zumindest ab Herbst zu rund 52 % decken. Allerdings sei auch dieses Angebot noch nicht flächendeckend und nicht bedarfsgerecht.

Zur Wahlfreiheit erinnert BMin Dr. Eisenmann an den Beschluss des Gemeinderats, dass es teilgebundene Schulen geben solle. Die Eltern hätten die Wahlfreiheit, eine Ganztagsschule für ihr Kind zu wählen am gleichen Standort wie eine Halbtagsschule. Diese Wahlfreiheit sei von niemandem infrage gestellt worden. Sie respektiere auch den Wunsch nach wirklicher Wahlfreiheit, wenn Eltern ihr Kind nicht in einen Ganztagsschulzug geben wollen, sondern die Förderung ihres Kindes am Nachmittag selbst mit übernehmen wollen. Es gehe jetzt um die Frage, mit welchen Angeboten die Wahlfreiheit gestaltet werden solle. Der Antrag Nr. 51/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion sei für sie daher auch überraschend gewesen, nachdem die Thematik seit eineinhalb Jahren sehr ausführlich diskutiert werde und die entsprechenden Beschlüsse im Gemeinderat "mit höchster Einmütigkeit" gefasst worden seien. Der CDU-Antrag würde bedeuten, dass an allen 72 Grundschulstandorten Angebote wie Kernzeit, Schülerhaus oder Horte dauerhaft angeboten werden müssten, da beschlossen worden sei, dass an allen Grundschulen sowohl Halbtags- als auch Ganztagszüge angeboten werden. Die Kernzeit bis 14:00 Uhr sei, wie in der Vorlage ausgeführt, im Angebot bereits enthalten.

Zum Ausbau der Schülerhäuser merkt BMin Dr. Eisenmann an, im beschlossenen Grundkonzept seien die Schülerhäuser Horte, in jeder Hinsicht mit Hortstandard. Die Betreuung finde aber nicht außerhalb, sondern innerhalb der Schule in den Räumlichkeiten der Schule statt, die dafür umgestaltet würden. Als funktionierendes Beispiel verweist die Berichterstatterin auf die Kirchhaldenschule in Stuttgart-Botnang. Durch die Schülerhäuser könnten auch für die Kinder, die bisher keinen Platz haben, Betreuungsplätze geschaffen werden. Nach der Übertragung der Hortplätze in die Schülerhäuser stünden die Horte für die Betreuung von 0- bis 3-Jährigen und 0- bis 6-Jährigen zur Verfügung. Dies sei das Grundkonzept gewesen, auf das man sich gemeinsam verständigt habe. Wenn an einem Standort der Hort erhalten werde, könne kein Schülerhaus realisiert werden, sodass kein Angebot für diejenigen geschaffen werden könnte, die es in Zukunft brauchen. Momentan würden dort die Horte erhalten, wo es kein Schülerhaus gibt. Zu dem Zeitpunkt, wenn ein Schülerhaus eingerichtet wird, werde der Hortstandort abgebaut. Würde der CDU-Antrag umgesetzt, sei das Grundkonzept "Schülerhäuser, Ausbau Schulkindbetreuung" grundsätzlich gestoppt. Dann stelle sich die Frage, woher das Personal kommen solle und wie die Finanzierung aussehen solle. Darüber hinaus glaube sie nicht, dass der Bildungsstandort Stuttgart dann einen großen Schritt nach vorne machen würde, wie ihn Verwaltung und Gemeinderat im Prinzip seit eineinhalb Jahren angestrebt haben. Vor diesem Hintergrund bittet sie zu hinterfragen, ob wirklich das gesamte Grundkonzept auf den Prüfstand gestellt werden solle, indem es ein Stück weit unmöglich gemacht werde. Sie persönlich würde dies für einen Fehler halten, vor allem für die Eltern mit Kindern, die bisher keine Betreuung haben.

Sie betrachte den Antrag Nr. 51/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion, der auch für sie überraschend sei, und die Demonstration der Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne als ein Kompliment, da hierdurch eine Wertschätzung für die Arbeit, die von den freien Trägern und vom Jugendamt in den Horten in Stuttgart geleistet wird, zum Ausdruck gebracht werde, erklärt BMin Fezer. Da die Qualität der Arbeit, die in den Horten für die Stuttgarter Kinder erbracht werde, als ein hohes Gut erachtet werde, habe die Verwaltung genau diese Standards, die über Jahre hinweg gemeinsam mit den Trägern und dem Jugendamt entwickelt wurden, in die Konzeption für die Ganztagsschulen übertragen. Die Standards seien übertragen worden, was die personelle Ausstattung, die Ferienbetreuung, das Mittagessen und die Leitungsfreistellung angehe. Diese Punkte seien ausgiebig diskutiert in der Verwaltung, mit dem Gemeinderat, mit den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern. Auch sei es gelungen, dass die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger der jetzigen Angebote der Schulkindbetreuung in die Ganztagsschulen überführt werden könne, d. h. dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten Erfahrungen gemacht und Kompetenz entwickelt haben, genau diejenigen Personen seien, die auch künftig die Schulkindbetreuung an den Schulen im Rahmen der Ganztagsschulangebote übernehmen werden.

Sie spreche sich für die Vorlage aus, da sie der Ansicht sei, dass damit ein Angebot an die Kinder in Stuttgart gemacht wird, das Zukunft habe. Da sie von diesem Angebot der Ganztagsschule völlig überzeugt sei, müssten ihres Erachtens die Kräfte gebündelt werden, um diesem Angebot auch wirklich zur Durchsetzung zu verhelfen. Es dürfe nicht verwässert werden, indem ein völlig unübersichtliches Betreuungsangebot in der Stadt geschaffen werde, sondern die Eltern und auch die Kinder müssten eindeutig wissen, woran sie sich zu orientieren haben. Es sollten die personellen und finanziellen Ressourcen in den Ausbau der Ganztagsschulen mit den in der Vorlage vorgesehenen Übergangsmöglichkeiten fließen, die selbstverständlich auch einen weichen Übergang garantieren und auch mit den Wahlmöglichkeiten, die sich an den Schulen für Eltern und Kinder eröffnen. Hierfür sollten sich ihrer Meinung nach Verwaltung und Gemeinderat jetzt gemeinsam einsetzen.

Überzeugt zeigt sich BMin Fezer davon, dass die Ganztagsschule ein Erfolgsmodell in Stuttgart ist. Sie sei stolz darauf, dass in Baden-Württemberg Stuttgart eine der ersten Städte sei, die dieses Erfolgsmodell vorantreiben. Sie gehe davon aus, dass in einigen Jahren Zufriedenheit mit dem Ganztagsschulmodell bestehen wird. Sie bitte deshalb um Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung.

StR Lazaridis (90/GRÜNE) betont, dass mit der heutigen Beschlussfassung nicht alle Probleme erledigt seien. Wie vom Herrn Oberbürgermeister dargelegt, seien Übergänge in ein neues System nicht einfach zu bewältigen. Deshalb sei ein transparentes Vorgehen wichtig. Klar sei auch, dass bewährte Strukturen, wie sie an den Horten bestehen, nicht abgeschafft werden können, solange die neuen Strukturen noch nicht existieren. Aus diesem Grund habe seine Fraktion mit ihrem Antrag vom 13.12.2012 dem Jugendamt den Auftrag erteilt, gemeinsam mit Eltern-Kind-Initiativen Planungsgespräche zu führen, um sinnvolle Übergänge nach transparenten Kriterien zu erarbeiten. Aus diesem Grund habe der Verwaltungsausschuss am 19.12.2012 den generellen Aufnahmestopp für die Horte aufgehoben. Deshalb werde mit dem Antrag Nr. 52/2013 die Präzisierung der Beschlussantragsziffer 10 in der GRDrs 6/2013 beantragt.

Außerdem verweist StR Lazaridis auf die Anfrage Nr. 43/2013, in der es um die Betreuung älterer Hortkinder geht.

Nachdem in der GRDrs 6/2013 ausgeführt wird, dass die Entscheidung über die Trägerauswahl die Schulleitung trägt und der daraus resultierende Vorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, geht StR Lazaridis an BMin Dr. Eisenmann gewandt davon aus, dass der politische Wille in der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses vom 19.12.2012 klar darauf abgezielt hat, dass die maßgebliche Entscheidungshoheit beim Gemeinderat liegt. Dies wird von BMin Dr. Eisenmann durch Kopfnicken bestätigt.

Weiter geht StR Lazaridis auf die Bedeutung der Ganztagsschulen ein. Gute Schulen und insbesondere gute Grundschulen seien ein Standortfaktor. Selbstverständlich gehe es auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie um den nicht gedeckten Bedarf bei der Betreuung. Diesen Tatsachen dürften sich Gemeinderat und Verwaltung nicht verschließen. Für ihn als Pädagoge stelle die Ganztagsschule nicht nur ein Betreuungskonzept, sondern eine pädagogische Notwendigkeit im Sinne von mehr Bildungsgerechtigkeit dar. Bei der Ganztagsschule handle es sich um ein erweitertes Bildungsangebot. Damit dieser Anspruch umgesetzt werden könne, habe seine Fraktion mit dafür gesorgt, dass die Schulen weit über dem Verwaltungsvorschlag mit Ressourcen ausgestattet werden. Auch dies sei ein Schritt in die richtige Richtung. Dem Anspruch von Bildungsgerechtigkeit werde man aber nur gerecht, wenn möglichst alle Kinder "mit im Boot" seien. Deshalb sei es seiner Fraktion wichtig, Freiräume innerhalb der Ganztagsschule zu schaffen, damit das Angebot für möglichst viele Familien attraktiv werde, und zwar auch für diejenigen, die Bildungsangebote außerhalb der Schule, therapeutische Angebote, muttersprachlichen Unterricht usw. nutzen wollten.

StRin Ripsam (CDU) erklärt, dass ihre Fraktion vom pädagogischen Rahmenkonzept Kenntnis nehme und diesem auch zustimme. Sie erinnert an die Erhöhung der Betreuungsstunden, durch die sozusagen über den Hortstandard im Schülerhaus gegangen werde, wodurch eine qualitative und quantitative Verbesserung im Bereich der Schülerhäuser erzielt werde. Eine Reduzierung der Lehrerstunden, die im Dezember Gegenstand der Diskussion gewesen war, habe ihre Fraktion damals abgelehnt und lehne diese auch heute ab. Das Land müsse seinen Verpflichtungen nachkommen und den bisherigen Standard der Ganztagsschule beibehalten, der eine Betreuung bis 16:00 Uhr an vier Nachmittagen beinhalte.

Ein weiterer Punkt sei das Thema der freien Träger und die Erweiterung um den Träger Jugendamt gewesen, das in großer Einheit geregelt worden sei. Damit der Prozess insgesamt begleitet werden könne und bewertet werde, habe die Verwaltung jetzt vorgeschlagen, ein Konzept für ein Qualitätsmanagement zu erstellen. Diesem werde ihre Fraktion zustimmen, sie hätte aber auch kein Problem gehabt, dies an die Bertelsmann-Stiftung zu geben.

Der notwendige Ausbau der Schulkindbetreuung habe zu dem Grundsatzbeschluss geführt, den steigenden Bedarf zu decken. Die Verwaltung habe das Konzept "Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule" vorgelegt und es sei über die Fraktionen hinweg ein Beschluss gefasst worden, das Thema in der vorgeschlagenen Form anzugehen. Da ein Grundsatzbeschluss immer gewisse Schwierigkeiten beinhalte, habe ihre Fraktion in dem Antrag Nr. 347/2012 "Elternrechte achten, Wahlfreiheit gewährleisten" nochmals klargemacht, dass dem Elternwillen, Kinder nicht in die Ganztagsgrundschule, sondern in eine Halbtagsschule zu schicken, Rechnung getragen werden müsse. Nachdem Grundschulen in der Regel zweizügig seien, könne ein Zug in der Ganztagsschule und ein Zug in der Halbtagsschule realisiert werden. Da mehr als 80 % der Mütter von Grundschulkindern zumindest halbtags berufstätig seien, benötigten die Kinder die Möglichkeit, ein Mittagessen an den Schulen bekommen und möglicherweise zumindest noch die Betreuung bis 14:00 Uhr. Dies sei in der Vorlage enthalten.

Der Antrag Nr. 51/2013 ihrer Fraktion sei kurzfristig eingereicht worden, bestätigt
StRin Ripsam. Möglicherweise wäre es sinnvoll gewesen, ihn gestern im Verwaltungsausschuss zu behandeln. Auf den Inhalt des Antrags eingehend macht die Stadträtin darauf aufmerksam, die CDU-Fraktion wolle mit diesem Antrag nicht den seitherigen Weg aufkündigen, sondern sie wolle die Möglichkeit für Eltern schaffen, flexibler mit den Zeiten umzugehen. Ihre Fraktion hoffe, dass die Verwaltung einen Vorschlag - selbstverständlich mit einer Kostenaufstellung - vorlegen könne, der darlegt, welche Kosten entstehen, wenn der Weg eingeschlagen werde, neben dem seitherigen Angebot die alternativen Angebote - Kernzeitbetreuung, Schülerhäuser, Horte - zu machen. Ihre Fraktion wolle, wenn entsprechender Bedarf angemeldet werde, diese Angebote dauerhaft erhalten.


Zum Aufnahmestopp der Horte geht die Stadträtin davon aus, dass dieser für das Schuljahr 2013/2014 aufgehoben wird und die Horte so wie bisher bestehen bleiben.

Da die Verwaltung bezüglich der Forderungen im Antrag Nr. 51/2013 heute keine Kosten benennen könne, bittet StRin Ripsam zum Umgang mit dem Antrag um Auskunft, ob eine gesonderte Vorlage vorgelegt wird, in der die Verwaltung darstellt, welche Mehrkosten das umfangreichere Betreuungsangebot enthält im Vergleich zu dem, was seither Beschlussgrundlage sei.

OB Kuhn bittet unter Hinweis auf den Antrag Nr. 52/2013 bezüglich der Präzisierung der Ziffer 10 des Beschlussantrags, was auch im Sinne der Verwaltung sei, den Aufnahmestopp in den Horten ein Jahr auszusetzen, wie es im Dezember beschlossen wurde, dies als Beratungsgrundlage anzusehen.

StRin Gröger (SPD) erinnert, dass mit dem Beschluss der GRDrs 199/2011 ein Richtungsentscheid für die Schulkindbetreuung getroffen wurde, der dringend notwendig gewesen sei, da es auch um die Schulkinder gehe, die in den heutigen Betreuungseinrichtungen keinen Platz erhalten hatten und noch heute nicht erhalten. Aus den Erfahrungen mit den wenigen Ganztagsschulen, die es seinerzeit gegeben habe, habe man die Notwendigkeit erkannt, das System auch in der Grundschule zu ändern. Zwischenzeitlich gebe es zahlreiche Veröffentlichungen, welche die Erfolge der Ganztagsschulen, und insbesondere der Ganztagsgrundschulen, eindrücklich beschreiben. Auch die Stuttgarter Schulen könnten Erfolge aufweisen.

Die ausführliche Beratung der GRDrs 542/2012 im Verwaltungsausschuss am 19.12.2012 habe für sie ein überaus positives Ergebnis gebracht, da einvernehmlich zum Verwaltungsvorschlag zusätzlich 3,2 Mio. € beschlossen wurden.

Zur Ziffer 3 des Beschlussantrags der GRDrs 6/2013 macht StRin Gröger darauf aufmerksam, dass für eine qualitätvolle Arbeit auch die Gestaltung der Räumlichkeiten eine wichtige Rolle spiele. Sehr wichtig sei es ihrer Fraktion, dass darauf geachtet wird, dass an allen Schulstandorten in der Stadt der gleiche Standard bei den Räumen verwirklicht wird, da die Stadt die Pflicht habe, allen Kindern die gleichen Chancen zu geben.

Ihre Fraktion wolle auch an noch zu erstellenden Fördergrundsätzen beteiligt werden, so StRin Gröger. Diese Thematik müsse dann im zuständigen Ausschuss behandelt werden, da das Thema "weltanschauliche Neutralität" für ihre Fraktion sehr wichtig sei, und im Schulgesetz sei dieses explizit vorgeschrieben. Mit der Höhe des Mittagessenpreises und insbesondere mit der Frage der Qualität des Essens müsse man sich noch ausführlich beschäftigen. Geklärt sei ihres Erachtens auch die Frage, dass der Aufnahmestopp für die Horte ausgesetzt wird, da ein sorgfältiger, angemessener Übergang in die Ganztagsgrundschulen gewollt werde.

Seine Fraktion sei sehr froh, dass aufgrund des Dringlichkeitsantrags Nr. 371/2012 vom 06.11.2012 seiner Fraktion eine breite Diskussion der Thematik in den verschiedenen Ausschüssen im Dezember letzten Jahres stattgefunden hat, erklärt StR Gulde (FW). Bereits mit der Beschlussfassung der GRDrs 199/2011 sei viel Grundsätzliches festgelegt worden. Der Stadtrat verweist auf das große, auch finanzielle, Engagement der Stadt und betont, dass sie ihrer Verantwortung in der Kinderbetreuung "an jeder möglichen Stelle" gerecht wird.

Seine Fraktion habe der GRDrs 199/2011 ebenfalls zugestimmt, wobei aber immer betont worden sei, dass Flexibilität möglich sein müsse. Nach vielen Diskussionen mit Eltern und insbesondere mit den Eltern-Kind-Vereinen, die in Stuttgart seit langer Zeit ehrenamtlich tätig sind, bezweifle seine Fraktion, dass die Entweder/Oder-Regelung vielen Familien und Arbeitskonzepten gerecht wird. Hier müsse nach Meinung seiner Fraktion ohne übertriebene Eile, aber mit Bedacht, nachgearbeitet werden. Die Hortbetreuung, insbesondere durch die Eltern-Kind-Vereine, müsse aus Sicht seiner Fraktion zumindest bis auf Weiteres erhalten bleiben. Dies sage er auch, weil er es für denkbar halte, dass der von der Stadt aufgezeigte Weg, der jetzt eingeschlagen werde, der richtige sein könne. Es sollte nicht vorschnell eine Struktur zerschlagen werden, die möglicherweise noch benötigt werde. Seine Fraktion begrüße die am 19.12.2012 beschlossene Rücknahme des Aufnahmestopps und gehe davon aus, dass trotz der ungenauen Formulierung in Ziffer 10 der GRDrs 6/2013 der gefasste Beschluss umgesetzt wird.

Abschließend erinnert StR Gulde daran, dass seine Fraktion die Stundenerhöhung abgelehnt habe, weil sie das Geld gern an anderer Stelle für die Kinder ausgeben wolle.

StR Dr. Oechsner (FDP) erklärt, seine Fraktion erachte den heutigen Beschluss als "einen Meilenstein in der Schulpolitik der Stadt Stuttgart". Alles in allem sei man auf dem richtigen Weg. Ein Liberaler sehe in jeder Veränderung nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine große Chance. Bei den Ganztagsschulen bestehe die große Chance, dass man ein besseres System bekomme als das bisher bestehende, auch wenn dies möglicherweise noch nicht ersichtlich sei. Er sei überzeugt, dass das Konzept der teilgebundenen Ganztagsschule das Richtige ist. Ebenso sei er der Überzeugung, dass viele Grundschulen, die zunächst das teilgebundene System anbieten, zu einem späteren Zeitpunkt gebunden werden, da dies das bessere System sei, weil hierbei so umfassend auf die Kinder eingegangen werde, dass die Eltern ihr Kind in Schulen mit diesem System schicken wollten. Nachdem die FDP-Gemeinderatsfraktion niemandem dieses System aufdrängen wolle, trete sie für einen möglichst langsamen und flexiblen Übergang ein, der allerdings zielführend und bezahlbar sein müsse. Dabei sei die Einrichtung der Schülerhäuser der richtige Weg und der sukzessive Abbau der Horte in der Umgebung die logische Konsequenz. Es würden auch Räume für die Betreuung der nicht grundschulpflichtigen Kinder benötigt.

Zur Ziffer 5 des Beschlussantrags der GRDrs 6/2013 merkt StR Dr. Oechsner an, seine Fraktion verstehe diese Ziffer so, dass an teilgebundenen Ganztagsschulen die verlässliche Grundschule mit Mittagessen angeboten wird, und zwar ohne Zeitbegrenzung. Es müsste festgelegt werden, dass an zwei bis drei Tagen die verlässliche Grundschule nicht um 14 Uhr endet, sondern auch bis 16 Uhr dauert. Wenn hier seitens der Verwaltung ein deutliches Signal gegeben werde, könne seine Fraktion zustimmen. Ansonsten müsste er jetzt einen Antrag stellen, dass diese Zeitdauer noch in diese Ziffer mit hineingenommen wird. Seine Fraktion werde der Vorlage, mit der genannten Einschränkung, gerne zustimmen, beendet der Stadtrat seine Wortmeldung.

Ihre Fraktionsgemeinschaft begrüße es, dass die Stadt Stuttgart beginnt, flächendeckend Ganztagsgrundschulen einzurichten, betont StRin Küstler (SÖS und LINKE). Dabei sei ihre Fraktionsgemeinschaft aber auch der Ansicht, dass es sich um teilgebundene Ganztagsschulen handeln solle, da die Ganztagsschulen all denen zur Verfügung stehen solle, die sie wollen und sie brauchen. Ihre Fraktionsgemeinschaft befürworte Ganztagsschulen, weil sie wolle, dass jedes Kind optimal gefördert wird. In der Ganztagsschule bekämen alle Kinder, nicht nur diejenigen, deren Eltern sich dies leisten könnten, kulturelle, sportliche und musische Angebote. Wichtig sei dabei, dass es einen rhythmisierten Tagesablauf gebe - kindgerecht und mit den nötigen Ruhepausen. Die Begleitung durch Lehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Erzieherinnen und Erzieher wirke sich positiv auf die Gesamtentwicklung der Kinder aus; dies sei u. a. auch für ihren Berufsweg von Bedeutung.

Ihre Fraktionsgemeinschaft vertrete die Auffassung, dass im Prinzip jede Schule eine echte Kochküche brauche, da die Fähigkeit, mit Lebensmitteln umzugehen und sich gesund zu ernähren, eine wichtige Kulturtechnik sei, welche die soziale Kompetenz und das soziale Zusammenleben fördere. Überlegungen hierzu sollten in Zukunft angestellt werden.

Die Ganztagsschule dürfe auch nicht als Brennpunktschule missverstanden werden. Sie nütze Kindern aus unterschiedlichen Schichten und gleiche unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen und unterschiedliche Herkunft aus. Ziel ihrer Fraktionsgemeinschaft sei es, dass in jedem Stadtbezirk fußläufig erreichbar eine Ganztagsschule eingerichtet wird, damit für die Eltern im Stadtteil, im Stadtbezirk, die Wahlmöglichkeit zwischen einer gebundenen und einer offenen Ganztagsschule - offene Schule bis 14 Uhr - besteht. Weil manche Eltern und Kinder ein anderes Lebens- oder Familienkonzept hätten, beispielsweise weil die Kinder spezialisierte Ausbildungen in Sport oder Musik machen und die entsprechende Zeit hierfür brauchen, trete ihre Fraktionsgemeinschaft für die teilgebundene Ganztagsschule ein.

Zur Wahlfreiheit durch Flexibilisierung, dies betrifft die Beschlussantragsziffern 2 und 5, merkt die Stadträtin an, die Mehrheit des Gemeinderats wolle in Ziffer 2 beschließen, dass mit dem Land über eine Flexibilisierung in der Ganztagsschule verhandelt werden soll. Ihre Fraktionsgemeinschaft sei der Meinung, die Möglichkeit einer richtigen Ganztagsschule mit dem vollen Angebot, wie es jetzt im Konzept enthalten sei, müsse erhalten bleiben. Auch dies sei eine notwendige Wahlfreiheit. Wenn jedoch noch mehr Wahlfreiheit gewollt werde, als heute beschlossen werden könne, sollte ihres Erachtens eher die Halbtagsschule nochmals geprüft werden, da es beim "Streitwert" um die Zeit zwischen 14 Uhr und 16 Uhr gehe.

Die Elternproteste nehme ihre Fraktionsgemeinschaft sehr ernst, so StRin Küstler. Es werde nach Meinung ihrer Fraktionsgemeinschaft so schnell wie möglich ein Konzept des Übergangs von den Horten in die Schülerhäuser und Ganztagsschulen benötigt, da weiterhin ein sehr großer Bedarf in der Schulkindbetreuung besteht. Wenn Jahr für Jahr die Zahl der Krippen- und Kitaplätze ausgebaut werde - was auch entsprechend Geld koste -, müsse für die Kinder, wenn sie in die Schule kommen, auch für eine entsprechende Schulkindbetreuung gesorgt werden. Die Investitionen in die Schülerhäuser nützten auch den nachfolgenden Ganztagsschulen.

Ihre Fraktionsgemeinschaft halte den Erhalt von Horten auf lange Sicht nicht für vorstellbar. Es werde als nicht sinnvoll erachtet, den enormen Bedarf an Schulkindbetreuung durch die Einrichtung weiterer Horte decken zu wollen. Allerdings wolle ihre Fraktionsgemeinschaft ein Übergangskonzept, das Übergang bedarfsgerecht begleitet. Aus dieser Situation habe der Antrag resultiert mit der Forderung, dass kein Hortplatz geschlossen werden dürfe, solange es noch eine Warteliste für die Schulkindbetreuung gibt - nicht nur für die Horte, sondern für die Schulkindbetreuung. Dem Wunsch auf Zurücknahme des Aufnahmestopps um ein Jahr, werde durch die heutige Beschlussfassung entsprochen.

Wichtig sei ihrer Fraktionsgemeinschaft, dass bei dem Übergangskonzept darauf geachtet wird, wie mit dem Personal umgegangen wird. In dem Konzept müsse geklärt sein, wie Zug um Zug der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Schülerhaus und der Ganztagsbildung in der Ganztagsschule organisiert wird.

Zur Vorlage kündigt StRin Küstler an, dass ihre Fraktionsgemeinschaft in zwei Einzelpunkten, in denen es um die Gebühren und um Kosten für das Mittagessen geht, nicht zustimmen wird. Ihre Fraktionsgemeinschaft vertrete die Auffassung, dass das Mittagessen und die Ganztagsschule, wie auch die Kita, kostenlos sein sollten. Deshalb werde diesen beiden Punkten nicht zugestimmt.

Weiterhin sei für ihre Fraktionsgemeinschaft die weltanschauliche Neutralität der Träger, die für die Ganztagsbetreuung ausgewählt werden, wichtig. Die Träger müssten die Vielfalt der Lebensweisen und die Geschlechteridentität der Menschen anerkennen; es werde erwartet, dass keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen durch die Träger durchgeführt werden, die dem widersprechen.

Ihre Fraktionsgemeinschaft stimme der Ausschreibung für das Qualitätsmanagement zu, nachdem das Jugendamt als Träger mit aufgenommen werde und daher nicht seine eigenen Beurteilungskriterien auswählen könne. Ihre Fraktionsgemeinschaft wünsche aber, dass die Qualitätskontrolle auf der Grundlage dieses Konzeptes dann "von der richtigen Stelle in der Stadt" gemacht wird.

Zum pädagogischen Konzept lege ihre Fraktionsgemeinschaft Wert darauf, dass der Gemeinderat über die Bestellung von Trägern "das letzte Wort hat". Die Vorschläge der Schulen würden sehr ernst genommen, aber der Gemeinderat müsse doch einen gewissen Einfluss haben, in welche Richtung die Bestellungen gingen, damit die Vielfalt gewährleistet sei.

Namens ihrer Fraktionsgemeinschaft bittet StRin Küstler um getrennte Abstimmung über die Beschlussantragsziffern 2, 6 und 7, wobei sie ankündigt, dass ihre Fraktionsgemeinschaft dem Gesamtbeschluss zustimmen wird.

StR Dr. Schlierer (REP) führt aus, dass er nicht bezweifle, dass es Schüler gibt, für die die Ganztagsschule ein besseres Modell darstelle als das, was in Stuttgart bisher im Angebot sei. Er glaube aber nicht, dass die Ganztagsschule als "Zwangsmodell" für alle eine runde Sache werde. Wie vom Herrn Oberbürgermeister dargelegt, sei das heute zu beschließende Konzept nur sinnvoll, wenn keine Parallelstrukturen geschaffen werden. Dies bedeute in der Konsequenz, dass die Wahlfreiheit letztlich auf die Alternative gebundene oder teilgebundene Ganztagsschule beschränkt werde. Die Ganztagsschule werde sicherlich einigen Schülern bessere Chancen bieten, aber sie werde als "Zwangsintegrationsmaßnahme" die an sie gestellten Erwartungen sicherlich nicht erfüllen.

Wenn die Ganztagsschule als flächendeckende Einheitsschule eingeführt werde, müsse damit gerechnet werden, dass Eltern ihre Kinder verstärkt in Privatschulen schicken. Begründet werde die Einführung der Ganztagsschule damit, dass mit der neuen Schulform sozusagen die Bildungschance vom Geldbeutel abgekoppelt werde, tatsächlich bewirke man unter Umständen aber genau das Gegenteil. Dieser Punkt müsse seines Erachtens kritisch angemerkt werden. Auch habe er Zweifel, so StR Dr. Schlierer, dass die individuelle Förderung der Schüler, wie in der Begründung des Rahmenkonzepts dargestellt, in der Ganztagsschule besser sei als das bisherige Angebot. Er halte die Kritik, die auch aus der Elternschaft gekommen sei, für durchaus berechtigt, dass Horte in vielen Fällen mehr individuelle Förderung garantieren als die neu zu schaffenden Strukturen.

Ferner weist StR Dr. Schlierer darauf hin, dass auch von Seiten der Schulleiter in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.12.2012 darauf hingewiesen wurde, dass es in den bereits bestehenden teilgebundenen Ganztagsschulen durchaus Probleme gibt. Die gemachten Erfahrungen seien keineswegs so, dass man der Ganztagsschule jetzt schon einen Vorrang gegenüber dem bestehenden Schulsystem einräumen könnte. Der Aussage von BMin Fezer, dass es besser sei, wenn es das unübersichtliche Angebot nicht mehr gäbe, steht der Stadtrat kritisch gegenüber. Er glaube nicht, dass ein Einheitsbetreuungsangebot so viel besser sei. Die Vielfalt des Betreuungsangebots wäre seines Erachtens der Weg zur guten und optimalen individuellen Förderung.

Mit der heutigen Beschlussfassung gehe es zunächst um die Grundsatzentscheidung. Wenn damit eine bestimmte Ausgangslage geschaffen sei, werde man sich sicherlich über Übergangskonzepte Gedanken machen müssen. Bezüglich der Grundsatzentscheidung bleibe er bei seiner Entscheidung, die er bereits im Sommer 2011 getroffen und begründet habe. StR Dr. Schlierer kündigt an, dass er das Konzept ablehnen wird.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) betont, seine Fraktionsgemeinschaft stehe "ohne Wenn und Aber" zu dem Ziel, dass die Stadt die bestmöglichen Ganztagsschulen für Stuttgart anbietet, und zwar möglichst flächendeckend. Mit der Möglichkeit, dass es teilgebundene Ganztagsschulen gibt, sei nach Meinung seiner Fraktionsgemeinschaft auch die Wahlmöglichkeit gegeben. Über die Betreuungszeit bis 14 Uhr oder auch bis 16 Uhr könne noch nachgedacht werden, da auch ein pädagogisches Rahmenkonzept im Laufe der Zeit fortgeschrieben werde.

Weiter merkt der Stadtrat unter Hinweis auf den Antrag Nr. 52/2013 an, grundsätzlich sei es positiv, dass dort, wo es keine Ganztagsschulen gebe, die Hortangebote entstanden seien. Die SÖS-Stadträte der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE hielten Ganztagsschulen für ein sehr gutes Konzept, sie seien aber nicht der Meinung, dass Schülerhäuser vor dem ausdifferenzierten Angebot Vorrang haben sollten. Deswegen wollten sie beantragen, im Antrag Nr. 52/2013 die Worte "und den Schülerhäusern" zu streichen. Damit ändere sich nichts an der Zustimmung zur Beschlussvorlage, mit der heute der Weg in Richtung Ganztagsschule eingeschlagen werde.

Zum Antrag Nr. 51/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion erinnert StR Lazaridis an den vor zwei Jahren gefassten Zielbeschluss und die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss vom 19.12.2012, was nach ausführlichen Debatten erreicht wurde. Dass die CDU-Gemeinderatsfraktion eine Stunde vor der heutigen Gemeinderatssitzung einen Antrag eingereicht habe, der die gefassten Beschlüsse infrage stelle, und der nicht in den Ausschüssen beraten wurde, halte er für unkollegial und unprofessionell. Auch StRin Gröger äußert sich unter Hinweis auf die vielen Diskussionen zum Thema Ganztagsschule kritisch zu diesem Antrag, der so kurzfristig vor der Sitzung vorgelegt wurde. Da der Inhalt eine Doppelstruktur zum Inhalt habe, stelle sich die Frage, woher das Personal hierfür kommen solle und wie die Finanzierung zustande gebracht werden solle. Ihres Erachtens handle es sich um einen Antrag, über den im Prinzip nicht ernsthaft diskutiert werden könne. StR Dr. Oechsner würde es für positiv halten, wenn das Wort "dauerhaft" durch "sukzessive", "nach und nach" oder "bedarfsgerecht" ersetzt werden könnte, denn dann könnte man mit dem Antrag "auch etwas anfangen". An der Abschaffung der Horte bestehe für ihn kein Zweifel.

StR Kotz (CDU) stellt klar, seine Fraktion wolle die dauerhafte Wahlfreiheit für Eltern in Stuttgart, ob ihre Kinder auf eine gebundene Ganztagsgrundschule oder auf eine Halbtagsgrundschule gehen. Es sollte auch die Möglichkeit geboten werden, dass ein Kind beispielsweise nur einen Tag die Ganztagsschule besucht, wenn an den anderen Nachmittagen ein Elternteil zuhause sei und die Betreuung übernehmen könne. Dies wäre mit Blick auf die benötigten bzw. fehlenden Betreuungsplätze ein sinnvolles Angebot. Der Stadtrat erinnert an einen Antrag seiner Fraktion vom 19.12.2012, aus dem entnommen werden könne, dass seine Fraktion sehr wohl dafür sei, dass künftig vorrangig Plätze in den Betreuungsangeboten an Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern besetzt werden sollen. Mit dem heutigen Antrag werde beabsichtigt, diese ergänzenden Angebote an Schülerhäusern und Horten zu machen, da bei einem dauerhaften Angebot von Halbtagsschulen es dauerhaft einen Bedarf für diese Einrichtungen gebe. Wenn es nur noch Ganztagsschulen geben würde, könnte auf die Alternativangebote verzichtet werden.

OB Kuhn geht auf die Unterschiede der verschiedenen Anträge ein. Mit dem Antrag Nr. 52/2013 werde die Klarstellung der Beschlussantragsziffer 10 der GRDrs 6/2013 beantragt, entsprechend der im Dezember 2012 getroffenen Entscheidung. Der Antrag Nr. 51/2012 stelle die erarbeitete Vorlage infrage und es stelle sich die Frage, warum eine entsprechende Diskussion nicht in den zuständigen Ausschüssen habe stattfinden können. Der Vorschlag der FDP-Gemeinderatsfraktion, dass die verlässliche Grundschule möglicherweise auch bis 16 Uhr angeboten werden könnte, könne aufgenommen und darüber im Ausschuss diskutiert werden.

Zum Begriff der Wahlfreiheit macht OB Kuhn auf die zwei unterschiedlichen Bedeutungen aufmerksam. Es gebe die Wahlmöglichkeit, dass Eltern entscheiden könnten, ihre Kinder in die Ganztagsschule bis 16 Uhr oder in die Schule bis mittags zu schicken, wie es bisher bei der verlässlichen Grundschule mit Mittagessen der Fall sei. Diese Wahlfreiheit werde zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei der anderen Wahlfreiheit stelle sich die Frage, ob Eltern dauerhaft die Wahlfreiheit haben sollten, ihr Kind zusätzlich zur Schule in einem Hort oder einem Schülerhaus betreuen zu lassen oder in einer Ganztagsschule.

StR Kotz erklärt, seine Fraktion sehe kein Problem darin, den Antrag Nr. 51/2013 im Verwaltungsausschuss zu diskutieren und zu beschließen. Die GRDrs 6/2013 könne heute beschlossen werden. Er habe Verständnis für den Wunsch, über den Antrag zu diskutieren.

Auf die Frage von OB Kuhn sprechen sich die Fraktionen mehrheitlich dafür aus, über den Antrag heute abzustimmen.


OB Kuhn lässt sodann über die verschiedenen Anträge und die Beschlussantragsziffern der GRDrs 6/2013 jeweils getrennt abstimmen und stellt folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Der Antrag Nr. 51/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion "Betreuungsangebote für Grundschulkinder - Wahlfreiheit bedeutet auch alternative Angebote" wird bei 24 Ja-Stimmen und 36 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Die von StR Rockenbauch zum Antrag Nr. 52/2013 beantragte Streichung der Worte "und den Schülerhäusern" in der dritten Zeile wird mit großer Mehrheit abgelehnt (3 Ja-Stimmen).

Der gemeinsame Antrag Nr. 52/2013 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/
DIE GRÜNEN, der SPD-Gemeinderatsfraktion und von StRin Küstler und StR Adler (beide SÖS und LINKE) wird bei 6 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.

Der mündliche Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion, dass die verlässliche Grundschule mit Mittagessen an bestimmten Tagen auch bis 16 Uhr gehen könnte, wird mit dem Einverständnis der Antragsteller und ohne Widerspruch seitens des Gemeinderats zur weiteren Beratung an den Verwaltungsausschuss verwiesen. Die Verwaltung wird hierzu eine Vorlage ausarbeiten.

Beschlussfassung GRDrs 6/2013:

Ziffer 1: Bei 1 Gegenstimme mit großer Mehrheit beschlossen;

Ziffer 2: bei einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen;

Ziffer 3: mehrheitlich beschlossen (7 Gegenstimmen, 1 Enthaltung);

Ziffer 4: einstimmig beschlossen;

Ziffer 5: bei 7 Enthaltungen einstimmig beschlossen;

Ziffer 6: bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen;

Ziffer 7: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen;

Ziffer 8: einstimmig beschlossen;

Ziffer 9: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich beschlossen;

Ziffer 10: aufgrund der Beschlussfassung des Antrags Nr. 52/2013 zur Präzisierung dieser Ziffer wird auf eine Abstimmung verzichtet.

Gesamtabstimmung über die GRDrs 6/2013:

Der Gemeinderat beschließt die Gemeinderatsdrucksache mit den vereinbarten Modifikationen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich.

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