Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 74/2022
Stuttgart,
05/10/2023



Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße-
Zentrale Straßenzüge
Empfehlungen des Verkehrskonzepts
Beauftragung der Planung zur Umgestaltung des öffentlichen Raums




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Botnang
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.05.2023
13.06.2023
20.06.2023
22.06.2023



Beschlußantrag:

1. Die Ideensammlungen bzw. Empfehlungen für ein funktionales Verkehrskonzept im Sanierungsgebiet Botnang 1 des Büros Koehler und Leutwein, Karlsruhe, werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Ausschreibung von Planungsleistungen für die Umgestaltung des öffentlichen Raums auf Grundlage der Empfehlungen gemäß Beschlussantrag Nr. 1 und im Rahmen eines europaweiten Verfahrens entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß Beschlussantrag 2 ausgewählte Büro mit den Planungsleistungen bis einschließlich zur Entwurfsplanung (Lph. 1-3) zu beauftragen.

4. Die Auszahlungen in Höhe von 400.000 EUR brutto für die Planungskosten bis zur Entwurfsplanung nach HOAI für Frei- und Verkehrsanlagen inklusive ggf. weiterer erforderlicher Gutachter für z.B. Lichttechnik, Entwässerungskonzept etc. werden im Teilfinanzhaushalt 2022 THH 610, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Projekt 7.613038 Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- AusGr. 7873 Sanierungskosten gedeckt.

5. Die in Anlage 4 genannten zusätzlich wünschenswerten Maßnahmenvorschläge aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren werden zur Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Sanierungsgebiet Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- sollen die zentralen Straßen Franz-Schubert-Straße und Alte Stuttgarter Straße einschließlich ihrer Nebenstraßen umgestaltet werden.

Empfehlungen des Verkehrskonzepts

Vor der Beauftragung von Planungen zur Umgestaltung des zentralen öffentlichen Raums war es notwendig, ein Verkehrskonzept mit einem über den Umgestaltungsbereich hinausgehenden Umgriff zu entwickeln. Das beauftragte Büro Koehler und Leutwein, Karlsruhe, hat in einer umfangreichen Untersuchung Missstände (z. B. enormer Parkdruck, störender Schleichverkehr, Bring- und Holverkehr an der Franz-Schubert-Schule, unübersichtliche und damit gefährliche Stellen) aufgezählt und Lösungskonzepte entwickelt (Einbahnring, Sperrung von Straßenabschnitten, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation).

Planung der Umgestaltung des öffentlichen Raums

Das Verkehrskonzept bildet die funktionale Grundlage für die weitere Entwicklung von Maßnahmen zur Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Straßenraums. Dafür ist nun die Beauftragung der Planung und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel (400.000 EUR bis zur Entwurfsplanung nach HOAI für Frei- und Verkehrsanlagen inklusive ggf. weiterer erforderlicher Gutachter für Lichttechnik, Entwässerungskonzept etc., ferner des Vergabeverfahrens und der Bürgerbeteiligung) notwendig. Die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist in der weiteren Planung vertieft zu prüfen.




Finanzielle Auswirkungen

Für die Umgestaltungsplanung bis zur Entwurfsplanung nach HOAI für Frei- und Verkehrsanlagen einschließlich ggf. weiterer erforderlicher Gutachter, des Vergabeverfahrens und der Bürgerbeteiligung werden 400.000 EUR brutto veranschlagt.

Die Gesamtmaßnahme der Umgestaltung ist als Ordnungsmaßnahme grundsätzlich mit 250 EUR/m² Förderobergrenze im Landessanierungsprogramm zuwendungsfähig und wird mit 60 % vom Land bezuschusst. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2021 – 2026 bereit.

Die Umsetzung der in Anlage 4 genannten Maßnahmen ist nicht zuwendungsfähig.





Beteiligte Stellen

SOS
T


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Abschlussbericht des Verkehrskonzepts
Anlage 4: Maßnahmenvorschläge aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren


Ausführliche Begründung:

Empfehlungen des Verkehrskonzepts

Im Sanierungsgebiet Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- sollen die zentralen Straßen Franz-Schubert-Straße und Alte Stuttgarter Straße einschließlich ihrer Nebenstraßen umgestaltet werden. Vor der Beauftragung eines Planungsbüros für den öffentlichen Raum war es notwendig, ein neues Verkehrskonzept für den südlichen Teil des Stadtbezirks (in dem das Sanierungsgebiet liegt) zu entwickeln, dass die von der Bürgerschaft kritisierten verkehrlichen Missstände nach Möglichkeit beheben sollte.

Mit Vertrag vom 01.08./14.08.2019 wurde das Büro Koehler und Leutwein, Karlsruhe, beauftragt, dieses Verkehrskonzept gemeinsam mit der Botnanger Bürgerschaft sowie den zuständigen städtischen Stellen zu entwickeln. Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein Verkehrskonzept sich nicht auf den verhältnismäßig kleinen Bereich des Sanierungsgebiets erstrecken kann, sondern ein weit größeres Untersuchungsgebiet mit einbeziehen muss, denn die kleinste Änderung in der Verkehrsführung hat Auswirkungen auf ein wesentlich größeres Umfeld.

Grundlage für ein neues Verkehrskonzept waren somit nicht nur die Anregungen aus der Bürgerschaft, sondern auch Verkehrszählungen an verschiedenen Stellen im Untersuchungsgebiet und zu verschiedenen Zeiten.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen stellt sich wie folgt dar:

1. In den zentralen Straßen des Sanierungsgebiets herrscht ein enormer ruhender Verkehr und somit Parkdruck. Eine neue Verkehrsführung bzw. eine Neugestaltung der Straßen mit möglichen Veränderungen von Fahrbahn- bzw. Gehwegbreiten muss dem Umstand Rechnung tragen, wie viele Fahrzeuge in den Straßen untergebracht werden müssen.
2. Obwohl im Bereich Eltinger-, Franz-Schubert-, Klingler- und alte Stuttgarter Straße die Tempo-30-Zone eingerichtet ist, beklagen die Anwohner, dass ihrer Wahrnehmung nach die meisten Autofahrer mit einer viel höheren Geschwindigkeit durch das Gebiet fahren.
3. Viele Fahrzeuge fahren mitten durch das Sanierungsgebiet um vom Süden in Richtung Feuerbach zu kommen. Dieser Schleichverkehr, der sich über die Hummelberg-, Klingler, Franz-Schubert- und Schumannstraße zum Kreisverkehr an der Schumann-/Regerstraße bewegt, belastet den notwenigen Verkehr innerhalb der zentralen Straßen aufs Höchste und muss aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen und über die Bruckner- und Beethovenstraße umgeleitet werden.
4. An der Franz-Schubert-Schule staut sich dieser Schleichverkehr vor allem in den Morgenstunden aber auch zu anderen Tageszeiten durch die Fahrzeuge von Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und auch wieder abholen.
5. Eine gestalterisch sehr unübersichtliche und daher gefährliche Stelle stellt die Kreuzung der Hummelberg- mit der Alten Stuttgarter-, Klingler- und Beethovenstraße dar.

Lösungsvorschläge:

1. Um dem Parkdruck, der zum Beispiel in den meisten Abschnitten der Franz-Schubert-Straße ein beidseitiges Parken erfordert, gerecht zu werden, kann ein Einbahnring über die Alte Stuttgarter-, Klingler- und Franz-Schubert-Straße eingerichtet werden. Hierbei ist zu bemerken, dass die Alte Stuttgarter Straße aufgrund ihrer schmalen Fahrbahnbreite von jeher eine Einbahnstraße war. Insofern bietet sich an, den Ring mit den beiden anderen genannten Straßen zu schließen. Gestalterisch bieten sich hiermit mehr Möglichkeiten, Fahrbahn- oder Gehwegbreiten zu ändern.
2. Um den Schleichverkehr wie auch den Bring- und Holverkehr an der Franz-Schubert-Schule zu unterbinden, könnte die Schumannstraße zwischen Reger- und Franz-Schubert-Straße mittels Schranken gesperrt werden. Berechtigten, wie den Anliegern und dem Botnanger Ortsbus (BOB), kann ein Zufahrtsrecht eingeräumt werden.
3. Die Situation an der Kreuzung Hummelberg-, Alte Stuttgarter-, Klingler- und Beethovenstraße könnte später bei der konkreten Umgestaltung der zentralen Straßen mittels Mini-Kreisverkehr entschärft werden. Zur Diskussion steht auch, den Kreuzungsbereich und die Klinglerstraße zu einer Multi-Funktions-Fläche (Shared Space) umzugestalten.

Umsetzung

Das Verkehrskonzepts mit den vom Verkehrsplaner angeboten Varianten kann großenteils erst im Zuge der Umgestaltung der zentralen Straßen umgesetzt werden.

Es bedarf dann der verkehrsbehördlichen Prüfung, wie die Ideen aus dem Verkehrskonzept umgesetzt werden können.

Auf Wunsch der Botnanger Bürgerschaft hat der Verkehrsplaner weitere verkehrsrelevante Maßnahmen im gesamten Untersuchungsbereich ermittelt, die in Anlage 4 aufgelistet sind. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Rahmen des Landessanierungsprogramms nicht zuwendungsfähig und damit nicht finanziert. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen prüft die Umsetzungsfähigkeit der Maßnahmenvorschläge in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Amt für öffentliche Ordnung.


Planung zur Umgestaltung des öffentlichen Raums

Zur Auswahl eines Planungsbüros für die Umgestaltung des öffentlichen Raums wird entsprechend der Schwellenwerte der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ein europaweites Verfahren durchgeführt werden.

Die Aufgabenbeschreibung und die Ziele der Umgestaltungsplanung werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet entwickelt und abgestimmt.



zum Seitenanfang