Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
146
13
Verhandlung
Drucksache:
259/2019
GZ:
StU
Sitzungstermin:
23.05.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 31 -Kaltental-
Beauftragung eines Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuers
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.05.2019, öffentlich, Nr. 242
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.05.2019, öffentlich, Nr. 278
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.04.2019, GRDrs 259/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Beauftragung von Christine Beck Architektur, Stuttgart, als Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuerin für das Sanierungsgebiet Stuttgart 31 -Kaltental-, zunächst befristet auf zwei Jahre bis 30.04.2021, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Christine Beck Architektur bis zum Ende des Bewilligungszeitraums für Fördermittel (derzeit 30.04.2027), längstens jedoch bis zur Ausschöpfung der für Modernisierungsmaßnahmen bereitgestellten Mittel, alle zwei Jahre mit der Betreuung von geförderten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen weiter zu beauftragen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt Christine Beck Architektur bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung mit der Betreuung von nichtgeförderten Modernisierungsmaßnahmen zu beauftragen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Gesamtlaufzeit der Beauftragung Honoraranpassungen im Rahmen der bereitgestellten Mittel vorzunehmen.
5. Für die Tätigkeit der Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuung werden Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung gestellt.
6. Die Auszahlungen in Höhe von 80.000 € für die ersten beiden Jahre werden im Teilfinanzhaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - wie folgt gedeckt:
Projekt-Nummer 7.613041 Sanierung Stuttgart 31 -Kaltental- AusGr 7873,
Sanierungskosten
2019: 40.000 €
2020: 20.000 €
2021: 20.000 €
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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