Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
113/2020
Stuttgart,
03/20/2020
Bau des Kreisverkehrs Solitude-/Engelbergstraße
in Stuttgart-Weilimdorf
- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
-
-
02.04.2020
Beschlußantrag:
Beschluss
1. Der Umgestaltung des Knotenpunkts Solitude-/Engelbergstraße in einen Kreisverkehr gemäß den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 1) und dem Kostanschlag des Tiefbauamts (Anlage 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.652.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 92.000 EUR) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 1.560.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 –Tiefbauamt – wie folgt gedeckt:
Projekt: 7.664015
Jahr 2020 und fr.
1.100.000 EUR
Kreisverkehr Solitude-/Engelbergstraße
Jahr 2021
460.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
1.560.000 EUR
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 92.000 EUR sind zu einem Anteil von 61.000 EUR beim Projekt 7.664015 - Kreisverkehr Solitude-/Engelbergstraße - berücksichtigt. Der Restbetrag von 31.000 EUR wird aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das v. g. Projekt umgesetzt.
4. Beim Projekt 7.664015 - Kreisverkehr Solitude-/Engelbergstraße - wird im Vorgriff auf das Jahr 2021 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 460.000 EUR zugelassen, die innerhalb des Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts gedeckt wird
(Anlage 5).
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
Begründung:
Anlass und Ziel
Der mit einer Lichtsignalanlage geregelte Knotenpunkt Solitude-/Engelbergstraße soll zu einem Kreisverkehr umgestaltet werden. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Grundsatzbeschlusses des Bündnisses für Mobilität und Luftreinhaltung als eine von 13 Maßnahmen beschlossen (GRDrs 393/2017). Die Finanzierung ist durch das Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung bis Gesamtkosten in Höhe von 1.161.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) gesichert (GRDrs 393/2017).
Die Lichtsignalanlage, die in den nächsten Jahren im Knotenpunkt hätte erneuert werden müssen, kann durch die Umgestaltungsmaßnahme zurückgebaut und somit auch dauerhaft die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Lichtsignalanlage zur Abwicklung des Verkehrs im Kreuzungsbereich eingespart werden. Auch die Durchführung der zwingend erforderlichen Instandsetzung der Fahrbahn ist durch den Bau des Kreisverkehrs hinfällig.
Auch für die Fußgänger ist der Wegfall der signalisierten Fußgängerfurten von Vorteil, da diese durch Fußgängerüberwege ersetzt und somit die Wartezeiten verkürzt werden. Insbesondere die für den Schülerverkehr wichtige Wegeverbindung zwischen der Stadtbahnhaltestelle “Bergheimer Hof“ und dem Solitude-Gymnasium verbessert sich dadurch. Durch den Bau des Kreisverkehrs nimmt zudem das Geschwindigkeitsniveau am Knotenpunkt ab. Ein Rückgang der Lärmemissionen wird ebenfalls erwartet.
Die näheren Untersuchungen des Kreisverkehrs in Bezug auf die Leistungsfähigkeit hat ergeben, dass die Verkehrsqualität im Vergleich zur heutigen Bestandssituation in den Spitzenstunden für den motorisierten Individualverkehr unverändert bleibt.
Der Bezirksbeirat wurde am 20. Februar 2019 über die Planung informiert.
Verkehrsplanung
Der Außendurchmesser des einstreifig befahrbaren Kleinen Kreisverkehrs beträgt
D = 28,00 m. Die Kreisfahrbahn hat eine Breite von 6,50 m. Radfahrer können im Kreis fahren oder wie bisher die Gehwege entlang der Solitudestraße mitnutzen. In der Solitudestraße in Richtung Bergheimer Steige sind in beiden Fahrtrichtungen Radfahrstreifen eingerichtet, die vor bzw. nach dem Kreis entsprechend den Richtlinien aufgelöst werden. Die Weiterführung des Radverkehrs wird in einem separaten Projekt geplant. Die Überwege für Fußgänger werden mit Zebrastreifen markiert. Auch hinsichtlich der Barrierefreiheit sind Verbesserungen vorgesehen. So werden taktile Leitsteine angeordnet und die Bordsteine im Bereich der Überwege mit einer Höhe von 3 cm ausgeführt.
Die Kreisfahrbahn wird aus Asphalt hergestellt. Der Kreisinnenring wird mit einem angeschrägten 5 cm Bord von der Kreisfahrbahn abgesetzt und gepflastert hergestellt. Das Überfahren des Kreisinnenrings ist für den Schwerverkehr somit möglich, dem Überfahren durch den Pkw-Verkehr soll im Hinblick auf eine wirksame Ablenkung und damit Geschwindigkeitsdämpfung durch die beschriebene bauliche Ausführung entgegengewirkt werden.
Grünflächen und Blumenwiese
Die bestehende Grünfläche an der Ecke Solitudestraße und Spechtweg wird umgeordnet. Es soll dort eine Blumenwiese angelegt werden. Auf dem großen westlich gelegenen Fahrbahnteiler zwischen Engelbergstraße und Solitudestraße wird zudem eine neue Grünfläche entstehen. Entsiegelt wird die heutige Verkehrsfläche ebenfalls im Bereich der Kreisinsel sowie durch Erweiterung des straßenbegleitenden Grüns in Teilen entlang der SSB-Gleisen.
Gestaltung der Kreisinsel
Die Gestaltung der Kreisinsel ist bisher nicht festgelegt. Der Bezirksbeirat Weilimdorf wird sich hiermit zu gegebener Zeit befassen. Das Solitude-Gymnasium soll dabei, wie im Antrag 78/2019 der Gemeinderatsgruppierung Bündnis Zukunft Stuttgart 23 (BZS23) vorgeschlagen, in die Ideenfindung einbezogen werden. Die Planung des Tiefbauamts lässt dabei genügend gestalterischen Spielraum. Zwei Leerrohre zur Kreisinsel sowie ein Schacht auf der Mittelinsel werden vorab im Zuge der Baumaßnahme hergestellt.
Beleuchtung
Im Rahmen der Baumaßnahme wird die Beleuchtung im gesamten Knotenpunktbereich erneuert. Es werden insgesamt 14 neue Beleuchtungsmasten mit Lichtpunkthöhen (LpH) von 8 m oder LpH von 5 m aufgestellt.
Versorgungsleitungen
Im Rahmen der Umgestaltung werden von der Netze BW im Knotenpunktbereich die Leitungen für Strom, Wasser und Gas erneuert.
Terminplan
Aufgrund notwendigen weiträumigen Umleitungen war die Koordinierung der Baumaßnahme mit der Stadt Gerlingen und deren Bauvorhaben erforderlich. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2020 und die Fertigstellung für Herbst 2020 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Mit GRDrs 393/2017 wurde der Grundsatzbeschluss „Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung“ gefasst. Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für die Jahre 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 1.161.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 200 – Stadtkämmerei beim Projekt 7.202300 – Mobilität und Luftreinhaltung - zur Verfügung gestellt. Neben den bereits in den Vorjahren umgesetzten Mittel wird im Jahr 2020 noch ein Betrag von 262.000 EUR für den finanziellen Vollzug zum Projekt 7.664015 - Kreisverkehr Solitude-/Engelbergstraße - umgesetzt. Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich um 491.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 31.000 EUR) auf 1.652.000 EUR (inkl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 92.000 EUR).
Die höheren Kosten sind folgendermaßen begründet:
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Im Rahmen der vertiefenden Planungen zeigten die durchgeführten Bodenuntersuchungen, dass der Baugrund im Kreuzungsbereich über eine unzureichende Tragfähigkeit verfügt und die dortigen Verkehrsbelastungen nicht hinreichend aufgenommen und abgetragen werden können. Aufgrund der dadurch erforderlichen Bodenverbesserungen entstehen erhebliche Mehrkosten.
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Darüber hinaus wurde in der groben Kostenschätzung zur damaligen Planung die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich nicht berücksichtigt. Dieser Umstand und die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten mussten in der weiteren Planung und in der Kostenfortschreibung daher nachträglich miteingerechnet werden.
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Ursprünglich sollte die komplette Lichtsignalanlage einschließlich des Steuerschranks rückgebaut werden. In der vertiefenden Planung wurde festgestellt, dass für den weiteren Betrieb der signalisierten Furt in der Engelbergstraße sowie der Springlichter die vorhandene Steuereinrichtung weiter benötigt und daher eine Versetzung und Erneuerung erforderlich wird.
Auf den Folgelastenbeleg Anlage 4 wird verwiesen.
Auf die Anlage 5 (Finanzierungs- und Kontierungsangaben) wird verwiesen.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Kostenanschlag
Anlage 3: Luftbild Bestand
Anlage 4: Folgelastenbeleg
Anlage 5: Finanzierungs- und Kontierungsangaben
Anlage 2 wird aufgrund des laufenden Vergabeprozesses nicht im Internet zur Verfügung gestellt.
<Anlagen>
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