Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
260
5
Verhandlung
Drucksache:
1377/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
14.12.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 08.12.2017, nicht öffentlich, Nr. 168
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, nicht öffentlich, Nr. 619
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dass auch Maßnahmen in Eigentümerschaft des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen werden
Verwaltungsausschuss vom 13.12.2017, öffentlich, Nr. 574
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgaben
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.12.2017, GRDrs 1377/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, frühestens jedoch zum 01.01.2018, und gilt für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.
3. Die Richtlinie ist befristet und tritt zum 31.12.2020 außer Kraft.
OB
Kuhn
verweist auf die Neufassung der Anlage 2 zur GRDrs 1377/2017. Diese ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Er stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mit 1 Gegenstimme und bei 1 Enthaltung mehrheitlich die GRDrs 1377/2017 mit der neu gefassten Anlage 2.
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