Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 609/2014
Stuttgart,
09/18/2014



Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.10.2014
15.10.2014
16.10.2014



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert Initiativgruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei der Erstanlage sowie bei Betrieb und Erhalt von urbanen Gärten. Förderfähig sind alle kleinräumigen gärtnerischen Nutzungen im besiedelten Stadtgebiet, welche von bürgerlichem Engagement ausgehen und gemeinnützig veranlagt sind. Die Fläche muss durch das Anlegen des urbanen Gartens einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert erhalten.


2. Für die Förderung gelten die Richtlinien gemäß Anlage 1. Sie treten mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.


3. Der Aufwand für die Förderung von urbanen Gärten wird zusammen mit dem Aufwand für das kommunale Grünprogramm (GRDrs 608/2014) im Teilergebnishaushalt THH610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kostengruppe 4318 -Zuschüsse an übrigen Bereich- wie folgt gedeckt:

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 beschlossen, die Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Fassaden und Dächern sowie das Urbane Gärtnern zu fördern. Hierfür hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2014/2015 insgesamt 400.000 € zur Verfügung gestellt (GRDrs 1154/2013).

Nach der beigefügten Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart (Anlage 1) sollen künftig Initiativgruppen bei der Erstanlage sowie dem Betrieb und Erhalt von urbanen Gärten finanziell unterstützt werden.

Die urbanen Gärten werden durch Koordination, Vernetzung und Beratung der bereits aktiven Gruppen und neuer Interessenten sowie durch zweckgebundene Zuschüsse gefördert. Zusätzlich werden gezielt Eigentümerinnen und Eigentümer angesprochen, um geeignete Flächen bereitstellen zu können.

Anhand der beiliegenden Richtlinie kann ein urbaner Garten mit bis zu 50 % der Fertigstellungskosten gefördert werden. Die Fördergrenze liegt bei 20 € je m2 Gartenfläche.

Für die Erstausstattung mit gärtnerischen Utensilien kann ein Zuschuss von maximal 1.000 € je urbanem Garten gewährt werden. Der Förderhöchstsatz je urbanem Garten beträgt 5.000 €.

Urbane Gärten sind sehr vielschichtig und unterschiedlichster Natur. Dies liegt in der Sache selbst, da urbane Gärten Brachflächen mit völlig unterschiedlichen Ausgangssituationen nutzen.

Nach heutigem Kenntnisstand gibt es keine vergleichbare kommunale Förderrichtlinie für urbane Gärten in Deutschland. Um eine möglichst sinnvolle Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleisten zu können, wurden im Vorfeld alle Aktiven und Interessierten zu einer Auftaktveranstaltung (Gartenwerkstatt I) eingeladen. Durch die rege Teilnahme konnten viele Anregungen aufgenommen werden. Die Richtlinie wurde parallel zum kommunalen Grünprogramm (GRDrs 608/2000) entwickelt.

Finanzielle Auswirkungen

Für das kommunale Grünprogramm und für die Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart stehen für die Jahre 2014 und 2015 zusammen 400.000 € zur Verfügung. Die Höhe der Verwendung je Förderprogramm ist nicht festgelegt und orientiert sich bis auf Weiteres am Mittelabruf.


Beteiligte Stellen

Referat T




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart



Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart

1. Allgemein

Das Bohnenviertel, die Schrebergärten und die urbanen Gärten - in allen Städten, so auch in Stuttgart wurde zu jeder Zeit gegärtnert. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Das verderbliche Obst und Gemüse sollte vor Ort angebaut werden, um lange Transportwege zu vermeiden, die Ernährung der Bevölkerung sollte gewährleitstet werden.

Heute verbindet man mit dem urbanen Gärtnern weitere gesellschaftlich und ökologisch relevante Themen.

2. Förderziele 3. Förderfähige Vorhaben

Förderfähig sind alle kleinräumigen gärtnerischen Nutzungen im besiedelten Stadtgebiet, welche von bürgerschaftlichem Engagement ausgehen und gemeinnützig veranlagt sind. Die Fläche muss durch das Anlegen und den Betrieb des urbanen Gartens einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert erhalten. In erster Linie ist es das Ziel, Brachflächen und Gebäudedächer im besiedelten Stadtgebiet durch urbane Gärten zu gestalten. Angelegte Grünflächen sind aufgrund Ihrer Gestaltung bereits sehr wertvoll im städtischen Kontext, diese Flächen sind deshalb nur in begründeten Einzelfällen für urbane Gärten zu berücksichtigen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die mit den städtebaulichen Entwicklungszielen für den Bereich oder das Grundstück nicht zu vereinbaren sind. Zuschüsse für Sachmittel, welche nicht unmittelbar für gärtnerische Aktivitäten benötigt werden, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

4. Art der Förderung

4.1 Gefördert wird durch

5. Zweckgebundener Zuschuss

Aus Berichten und Erfahrungen über die Erstanlage von urbanen Gärten geht hervor, dass die Ausgangssituationen und somit der Kapitalbedarf bei den verschiedenen Projekten sehr unterschiedlich war und auch künftig sein wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt deshalb das Ziel, jeden Antrag auf Grundlage der jeweiligen Eigenarten der Fläche, Umgebung und Ausstattung zu betrachten.

Die Folgenden möglichen Zuschüsse stellen die Förderhöchstsätze dar:

5.1. Zuschüsse für die Erstanlage und Erstausstattung eines urbanen Gartens

5.2. Zuschüsse für den Erhalt und den Betrieb eines bestehenden urbanen Gartens
6. Fördervoraussetzungen
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

7. Antragsberechtigte

8. Antragsverfahren



8.1. Der Antrag muss folgende Informationen und Anlagen enthalten
- Schriftliche Darlegung der Haftungsübername für den urbanen Garten.
- Kontakte (Adresse, E-Mail, Telefon) der drei Ansprechpartner
9. Bewilligungsverfahren

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