Der Gemeinderat hat gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GemO in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und das Vorliegen der Voraussetzungen dafür, hier in Form eines wichtigen Grundes, festzustellen. Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen nicht erforderlich Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Fritz Kuhn Anlagen keine zum Seitenanfang