Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
282
9
Verhandlung
Drucksache:
668/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
08.10.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
A) Änd. Nr. 64 FNP Bereich Lorenzstr. Parallelverfahren § 8(3) BauGB
Aufstellungsb. § 2(1) BauGB; Auslegungsb. § 3(2) BauGB.....
(vollständiger Betreff siehe unten)
Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:
Betreff:
(A) Änd. Nr. 64 FNP Bereich Lorenzstr.
Parallelverfahren § 8 (3) BauGB
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
(B) B-Plan m. Satzung über örtliche Bauvorschriften
Lorenzstr./Schwieberdinger Str. (Zu 262)
Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 22.09.2020, öffentl., Nr. 313
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 29.09.2020, öffentl., Nr. 342
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 09.09.2020, GRDrs 668/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
Zu A)
Der Flächennutzungsplan Stuttgart (FNP) ist im Bereich Lorenzstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Der Entwurf zur Änderung Nr. 64 des (FNP) im Bereich Lorenzstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend sind die Planzeichnung zur FNP-Änderung Nr. 64 vom 26.08.2020 und die Begründung mit Umweltbericht vom 26.08.2020 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Zu B)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Lorenzstraße/Schwieberdinger Straße (Zu 262) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen vom 26.08.2020 und die Begründung mit Umweltbericht vom 26.08.2020 sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang