Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1258/2019
GZ:
SWU 6200-30.3
Sitzungstermin: 23.01.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Stuttgart
Überprüfung des Lärmaktionsplans - Fortschreibung

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 17.01.2020, öffentlich, Nr. 3

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 08.01.2020, GRDrs 1258/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht zur Überprüfung des "Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand: Fortschreibung 2015 vom 14.04.2016)" wird Kenntnis genommen.

2. Dem Ergebnis der Überprüfung wird zugestimmt.

3. Über die Durchführung und Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse entschieden.


StRin Munk (90/GRÜNE) sieht in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans eine wichtige Basisplanung für die Stadtplanung. Mit der Lärmminderung schütze man die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Besonders betroffen von Verkehrslärm und Luftschadstoffen seien 43.500 Einwohnerinnen und Einwohner, die direkt an den Hauptverkehrsstraßen wohnten. Die Stadt müsse handeln und den ÖPNV und das Radwegenetz ausbauen, den Fußverkehr attraktiver gestalten, die E-Mobilität voranbringen und das Tempo reduzieren. Allerdings sei die zweithöchste Lärmquelle der ÖPNV. Deshalb brauche man mehr Verbindlichkeit bei der Lärmaktionsplanung. So fordere ihre Fraktion einen Bericht der Verwaltung im AKU im März mit einer Übersicht, welche Maßnahmen mit dem aktuellen Doppelhaushalt konkret umgesetzt werden sollen. Bis Januar 2021 erwarte sie einen Bericht und Maßnahmenvorschläge für den nächsten Doppelhaushalt. Für das Förderprogramm Schallschutzfenster müsse bereits bis zum Herbst 2020 ein Entwurf vorgelegt werden. Was den Stadtbahnlärm anbelange, so brauche man ein besseres Beschwerdemanagement bei den SSB und eine geeignete Plattform, um die Bürgerschaft einzubeziehen.

StR Hill (CDU) schließt sich der Forderung an, Prioritäten zu setzen und die Dinge insbesondere im Hinblick auf den Haushalt konkreter zu benennen, um so eine bessere Umsetzung zu gewährleisten. In einem hochverdichteten Lebensraum, wie es Stuttgart eben sei, müsse man die Bürgerinnen und Bürger vor der Lärmbelastung durch die Mobilität, die Industrie und das Handwerk schützen. Jedoch könne man nicht an jeder Stelle einer so verdichteten Stadt für eine himmlische Ruhe sorgen.

Nach Ansicht von StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) offenbart die aktuelle Lärmkartierung ein gravierendes Vollzugsdefizit des Lärmaktionsplans. Dies sei eine soziale Frage, denn besonders betroffen seien arme Menschen, arme Familien, die sich keine bessere Wohnlage als an den Hauptverkehrsstraßen leisten könnten. Statt auf passiven Lärmschutz zu setzen, sollten besser das Tempo reduziert und die Verkehrsmenge dosiert werden. Seine Fraktion habe die Vision von autonom spielenden Kindern im Stadtraum, nicht von autonom fahrenden "Stadtpanzern". Inakzeptabel sei, dass die Wirkung von Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen nur in zwei Stadtbezirken gutachterlich untersucht werde. Mit den städtebaulichen Wettbewerben zur B 14 und B 27 werde der Weg geebnet, mittelfristig die Stadtautobahnen auf ein verträgliches Maß zurückzubauen. Hierfür müssten erhebliche Mittel in die nächsten Haushalte eingestellt werden. Was den Lärm anbelange, müssten sogenannte ruhige Gebiete ausgewiesen werden, und mit der SSB müsse man über die Minderung des Stadtbahnlärms diskutieren. Die Bürgerinitiative müsse gestärkt werden, und in besonders lärmbelasteten Gebieten müssten die Potenziale von Stadtbäumen und echter Vertikalbegrünung stärker ausgeschöpft werden.

StRin Schanbacher (SPD) weist ebenfalls auf den sozialen Faktor hin. Lärmquelle Nr. 1 sei immer noch der Verkehr, der reduziert werden müsse. Auch die Stadtbahnen verursachten Lärm. Mit Blick auf den gewünschten Ausbau des Stadtbahnnetzes müsse gemeinsam mit der SSB und der Bürgerschaft über Lärmschutzmaßnahmen und leisere Bahnen diskutiert werden. Beispiele hierzu gebe es in anderen Städten. Darüber hinaus gelte es zu priorisieren, um 2024 bei der Überarbeitung des Lärmschutzplans konkrete Maßnahmen auf dem Tisch zu haben.

StR Dr. Oechsner (FDP) begrüßt den Lärmaktionsplan ebenfalls, betont aber zugleich, dass es in einer Stadt nun einmal Lärm gebe. Auf Autos zu verzichten sei keine Lösung, denn dies mindere deutlich die Attraktivität einer Stadt. Um beim Lärmschutz voranzukommen, müsse man gemeinsam mit der Bevölkerung ein Umdenken einleiten, das nicht auf Verbote, sondern auf Angebote wie z. B. den lärmgeminderten ÖPNV setze, um eine attraktive und lebenswerte Stadt zu erhalten.

Ausschlaggebend ist für StR Zaiß (FW) das Bedürfnis der Bevölkerung nach Änderungen. Dies erscheine ihm nicht besonders groß, da sich nur 17 Bürgerinnen, Bürger und Bürgerinitiativen zum Prüfbericht geäußert hätten. Dennoch bemühe sich die Stadt, den Lärm dort, wo es sinnvoll und machbar sei, mit einem gewissen Augenmaß zu reduzieren.

StR Dr. Mayer (AfD) schließt sich seinem Vorredner an. 55 dB(A) seien nicht wirklich laut. Die Bevölkerung brauche nicht den Verzicht auf "vermeintlich lärmerzeugende Dinge wie den Straßenverkehr oder das eigene Auto im eigenen Wohngebiet", sondern sie brauche einen wirksamen Schutz. Dem Bericht entnehme er, dass hier technische Maßnahmen, z. B. Lärmschutzwände oder ein anderer Straßenbelag, am wirksamsten seien. Möglich seien auch organisatorische Maßnahmen oder Maßnahmen an den Gebäuden direkt, die von der Stadt gefördert werden könnten.

Im Gegensatz zu ihren beiden Vorrednern findet StRin Köngeter (PULS) es ganz erstaunlich, dass sich 17 Personen auf die Fortschreibung gemeldet haben, obwohl diese nicht publikumswirksam propagiert worden sei. Ihrer Ansicht nach sei es sehr wichtig, die Bürgerschaft einzubeziehen, da wahrscheinlich vielen Menschen die Auswirkungen von Lärm und ihre Rechte in Bezug auf Lärm gar nicht bewusst seien.

BM Pätzold weist darauf hin, dass es sich bei der Vorlage um die Überprüfung des Lärmaktionsplans handle. Bis zum Sommer 2024 werde die Verwaltung in die Fortschreibung einsteigen. Hierbei werde bis 2022 die Lärmkartierung aktualisiert. Anschließend würden die Stadtbezirke beteiligt. Das Thema Lärm scheine an vielen Stellen auf. So müsse es als eines der zentralen Themen bei Bebauungsplänen, aber auch bei Sport- oder Veranstaltungsstätten in Verbindung mit Wohnbebauung behandelt werden. Gegenüber StRin Munk sagt er eine Darstellung der im Haushalt beschlossenen Maßnahmen zu, die mit dem Thema Lärm zu tun hätten bzw. sich auf Themen im Lärmaktionsplan auswirkten. Und natürlich werde die SSB zum Thema Schienenlärm in Verbindung mit dem Ausbau des ÖPNV in den AKU eingeladen. Er gehe davon aus, dass das Thema regelmäßig auf der Tagesordnung stehe. Mit der Bitte um Zustimmung zur Vorlage sagt er zu, die Aufträge aus dem AKU abzuarbeiten.


EBM Dr. Mayer stellt abschließend fest:

Mit diesen Maßgaben beschließt der Gemeinderat einstimmig wie beantragt.

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