Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1355/2013
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/12/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 20.12.2013



Übernahme des Ein-Euro-Anteils für Mittagessen für Bonuscard Kinder durch die Stadt

Beantwortung / Stellungnahme

Klarstellung zur Anrechnungsreglung (Amt 29)

Am 25.06.2011 wurde in die Arbeitslosengeld II – Verordnung (Alg II- V) aufgenommen, dass Leistungen, die für das Mittagessen im Rahmen von BuT-Leistungen erbracht werden, bis zur Höhe von 1,00 € nicht als Einkommen bei den Leistungsberechtigten zu berücksichtigen sind, obwohl hierfür Anteile im Regelbedarf enthalten sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales –BMAS- reagierte damit auf einen erforderlichen Klarstellungsbedarf, der sich aufgrund des am 01. Januar bzw. zum 01. April 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuchs (u.a. Einführung der BuT-Leistungen), ergeben hat. Ziel des BMAS war, mit der Änderung der Alg II-V eine (bundesweit) einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten.

Die Gemeinderatsvorlage „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ – GRDrs 746/2008 wurde am 20. Oktober 2008 erstellt.



Zur Frage von Herrn Stadtrat Rockenbauch (SÖS/LINKE), wie viel Geld eingespart werden könne, wenn auf das Essensgeld ganz verzichtet würde:

Technische Essensgeldabrechnung (exemplarische Darstellung der Abrechnung mit Caterern) – Prozessablauf (Amt 40)

bei Elternentgelt von 3,25 € oder Bonuscard 1 €ohne Elternentgelt
Eltern melden ihre Kinder an (Anmeldung erfolgt mittels Vertrag mit dem Caterer) und überweisen das Entgelt per Vorauskasse auf ein Konto des CaterersEltern melden ihre Kinder für das Essen an (Anmeldung erfolgt mittels Vertrag mit dem Caterer)
Wenn das Konto gedeckt ist erhält das Kind vor Ort bei der Essensausgabe mittels elektronischem Chip ein EssenDas Kind erhält mittels elektronischem Chip ein Essen
Der Caterer rechnet das Entgelt mit den Eltern ab
Die Differenz zwischen Elternentgelt und tatsächlichem Essenspreis rechnet der Caterer mit dem Schulverwaltungsamt abDer Caterer rechnet den Komplettbetrag mit dem Schulverwaltungsamt ab

Für das technische Abrechnungssystem berechnen die Caterer im Schnitt 0,20 € pro Essen.
Wenn der Essenspreis wegfallen sollte, ist bei diesem integrierten elektronischen System mit keinen nennenswerten Kostenersparnissen zu rechnen, da das System ja noch zur Essenbestellung und Abrechnung mit der Stadt eingesetzt werden muss.

Die detaillierte Abrechnung pro Kind ist auch weiterhin wegen der Erstattung der BuT-Leistungen durch den Bund erforderlich (für die Essenskosten, die über der Eigenbeteiligung i.H.v. 1,00 € liegen).

Der Gemeinderat hat den Schulen ein frei verfügbares Budget in Höhe von 50,00 € pro Bonuscard-Kind zur Verfügung gestellt. Dieses steht unter anderem auch für die (Vor-) Finanzierung von Mittagessen für Bonuscard-Kinder zur Verfügung, deren Eltern z.B. die Geldkarte nicht rechtzeitig aufgeladen haben.

Im Schuljahr 2013/14 nahmen bisher täglich durchschnittlich 8.412 Kinder am Essen teil, davon sind 3.476 Bonuscard-Empfänger (vgl. Anhang zur GRDrs 1061/2013).

Bei im Schnitt 185 Schultagen im Jahr können demnach bis zu 1.556.220 Essensportionen ausgegeben werden, davon 643.060 an Bonuscard-Empfänger.

Der tatsächliche Essenspreis beträgt im Schnitt 6,00 € pro Essen, das Elternentgelt 3,25 € oder 1 € bei Bonuscard-Empfängern. Die Differenz zwischen tatsächlichem Essenspreis und Elternentgelt wird von der Stadt subventioniert. Demnach subventioniert die Stadt im Jahr einen Betrag in Höhe von rund 5,8 Mio. €. Entfällt die Eigenbeteiligung von 1,00 € bei Bonuscard-Empfängern, entspricht dies einem zusätzlichen Mittelbedarf von bis zu 643.060,00 €.

Bei einem kostenlosen Mittagessen für alle Kinder würden die Kosten für die Stadt rd. 9,4 Mio. € betragen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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SÖS und LINKE 970/2013
StR'in Gröger (SPD Gemeinderatsfraktion) mündlich
StR Rockenbauch (SÖS und Linke Fraktionsgemeinschaft) mündlich





Michael Föll
Erster Bürgermeister




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