Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 850/2020
Stuttgart,
11/09/2020



Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.11.2020
18.11.2020
19.11.2020



Beschlußantrag:

1. Von der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit 27 Erzieher*innen in der praxisintegrierten Ausbildung von September 2019 bis August 2022 wird Kenntnis genommen.

2. Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten für das Bundesprogramm wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft (VZK) in EG 7 TVöD außerhalb des Stellenplans befristet bis zum 31.12.2022 zu beschäftigen. Zur Sicherung der Themenverantwortung auf Bereichsleitungsebene wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 0,2 VZK in Entgeltgruppe S18 SuE außerhalb des Stellenplans befristet bis 31.12.2022 zu beschäftigen.

3. Um die Anleitung von Erzieherinnen und Erzieher in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) sicherzustellen, wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von bis zu 6,2 VZK in S 8b SuE außerhalb des Stellenplans befristet bis 31.08.2022 zu beschäftigen.

4. Der sog. „Aufstiegsbonus“ aus dem Bundesprogramm FKO für 13 Anleiter*innen mit besonderen zusätzlichen Aufgaben wird als monatlicher Bonus ergänzend zu den Entgeltzahlungen gewährt.

5. Von der finanziellen Entlastung des städtischen Haushalts, wie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, wird Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen 2021 werden im zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Bundesfamilienministerium unterstützt mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ Länder und Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Fachkräfte im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken.

Das Bundesprogramm umfasst dabei drei Bereiche, mit denen die Frühe Bildung gestärkt werden soll:
· mehr Plätze in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher,
· gute Praxis durch professionelle Anleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler,
· bessere berufliche und finanzielle Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis.

Der Bund hat Mittel bereitgestellt, um in einem ersten Schritt insgesamt 2.500 vergütete praxisintegrierte Ausbildungsplätze ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 zu fördern. Außerdem werden Know-how und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung sowie berufliche Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte mit dem Aufstiegsbonus unterstützt, damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben besser bezahlt machen. (siehe https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de/)

Konkret werden folgende drei Bereiche im Bundesprogramm gefördert:

Bereich 1: mehr Plätze in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher oder auch: Modul FKO-00
Die Fördermittel des Bundesprogramms für Erzieherinnen und Erzieher in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) beinhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 100 Prozent im ersten Ausbildungsjahr, 70 Prozent im zweiten und 30 Prozent im dritten. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag „TVAöD besonderer Teil der Pflege“. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im 1. Jahr eine Ausbildungsvergütung von € 1.140 (brutto) im Monat (im 2. Jahr € 1.202, im 3. Jahr € 1.303). Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung soll den Auszubildenden das Schulgeld und ggf. weitere Schulgebühren (z. B. Prüfungsgebühren) erstattet werden.

Bereich 2: gute Praxis durch professionelle Anleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler oder auch: Modul FKO-02
In diesem Modul sollen “Know-how und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung“ gefördert werden. Das Bundesprogramm fördert die Freistellung von Anleitern und Anleiterinnen der PIAs für die Praxisanleitung im Umfang von zwei Stunden pro Woche mit € 50,00 pro Woche.

Bereich 3: bessere berufliche und finanzielle Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis oder auch: Modul FKO-03
Der Bund fördert fachliche Karrieren für Erzieherinnen und Erzieher. Die Träger erhalten in diesem Modul einen sog. „Aufstiegsbonus“ in Höhe von 300 monatlich für Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation, die besondere Tätigkeiten übernehmen.

Bis Ende März 2019 konnten sich interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen für die Förderung in den genannten drei Bereichen bewerben; das Bewilligungsverfahren ging zum Teil bis Frühjahr 2020. Aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung des Fachbereichs wegen der Pandemie hat sich die Fertigstellung dieser Vorlage leider verzögert.

Zu Beschlussantrag 1.:

Das Jugendamt beteiligt sich ab Herbst 2019 am Bundesprogramm FKO mit 27 Erzieher*innen in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) im Ausbildungsjahrgang September 2019 bis August 2022.
Im Modul FKO-00 ergibt sich ein Fördervolumen in Höhe von € 1.010.880 für 27 PIA. Die Förderung des Bundesprogrammes ist bewilligt bis Ende 2020 und für 2021 und 2022 in Aussicht gestellt.


Zu Beschlussantrag 2.:

Das Bundesprogramm FKO ist durch einen hohen Verwaltungsaufwand gekennzeichnet. Die notwendigen Mittelanforderungen müssen rechtzeitig gestellt und mit Nachweisen versehen werden. Die geforderten Nachweise und Dokumentationen sind im vorgegebenen Zeitfenster von den PIAs bzw. Anleitern und Anleiterinnen einzufordern, zu überprüfen und mit der Servicestelle des Bundes abzustimmen. Eine den rechtlichen Grundlagen entsprechende Verwaltung und Dokumentation der Fördermittel muss in enger Kooperation mit der Dienststelle Haushalt, Gebühren und Rechnungswesen gewährleistet werden. Diese Tätigkeiten sind bisher durch mehrere Verwaltungskräfte erledigt worden. Dies ist nicht mehr leistbar. Daher ist eine Projektassistenz im Rahmen von schätzungsweise 1,0 VZK in EG 7 TVöD bis 31.12.2022 erforderlich. Der konkret benötigte Arbeitszeitumfang der Projektassistenz wird zum Jahresende 2021 überprüft.

Auf der Ebene des mittleren Managements ist das Thema der praxisintegrierten Ausbildung als Grundsatzthema zu vertreten und zu bearbeiten. Dafür wird eine 0,2 VZK in Entgeltgruppe S18 SuE bis 31.12.2022 benötigt.


Zu Beschlussantrag 3.:

Das Bundesprogramm FKO fördert im Modul FKO-002 die Freistellung von Anleiterinnen und Anleitern der PIAs für die Praxisanleitung im Umfang von zwei Stunden pro Woche. Diese Freistellung gab es bisher nicht, sondern die Anleitung ist bislang ohne eigene Zeitressourcen sozusagen „nebenher“ erfolgt. Das Jugendamt konnte Anträge für 124 Anleiter*innen stellen, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderlichen Nachweise über die Anleitungsqualifizierung vorlagen. Diese Anleitungsfreistellung kommt allen PIAs der Ausbildungsjahrgänge 2018 und 2019 zugute.
Die Praxisanleitung für die PIAs wird von erfahrenen pädagogischen Fachkräften im Gruppendienst durchgeführt, welche eine Qualifizierung für Anleitung haben bzw. erhalten. Wegen der pandemiebedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen ab März 2020 mit nachfolgend eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten standen Zeitkontingente für die Anleitung zur Verfügung. Seit Beginn des neuen Kinderjahres mit Regelbetreuung unter Pandemiebedingungen müssen alle verfügbaren Fachkräfte in der Betreuungszeit tätig sein. Daher soll der Förderbetrag aus dem Bundesprogramm für zusätzliche pädagogische Fachkräfte in Teilzeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen eingesetzt werden, um die Anleiter*innen im Gruppendienst für die wöchentliche Anleitungszeit zu entlasten.

Der Förderzuschuss beträgt für jede zweistündige Anleitung € 50 in der Woche. Dies ergibt für 2019 eine Summe von € 8.800 sowie für 2020 und 2021 jeweils € 322.400. Die Zuwendung wurde bewilligt bis Ende 2020 und für 2021 in Aussicht gestellt.

Insgesamt sollen hierfür Stellenanteile im Umfang von bis zu 6,2 VZK in Entgeltgruppe S8b SuE mit Teilzeitkräften oder pädagogischen Fachkräften in einer geringfügigen Beschäftigung bis zum 31.08.2022 besetzt werden.

Außerdem werden jeder Anleiterin und jedem Anleiter Sachkosten in Höhe von € 1.000 einmalig zur Verfügung gestellt. Diese Sachmittel sind schwerpunktmäßig für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten (z. B. Tablets) einzusetzen. Dies ist erforderlich, da der Bund pandemiebedingt keine Fortbildungsseminare mehr anbieten kann. Stattdessen wurde eine Online-Plattform eingerichtet.

„Seit April 2020 steht diese Plattform mit ihren kostenfreien Angeboten allen pädagogischen Fachkräften zur Verfügung. Sie bietet ein breites Angebot an Informationen, Schulungsmaterialien sowie guten Praxisbeispielen rund um das Themenfeld der frühkindlichen Bildung sowie – anlässlich der aktuellen Situation – auch Hinweise zu Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und durch neue Ideen und Tipps ergänzt.

Mit der integrierten Lernplattform "Praxisanleitung digital" unterstützt das Bundesprogramm die Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen, damit angehende pädagogische Fachkräfte eine professionelle Begleitung erhalten.“ Siehe https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de/online-plattform/

Aufgrund der mangelnden technischen Ausstattung in Tageseinrichtungen konnten die PIAs bislang an den Angeboten der Online-Plattform nicht partizipieren.


Zu Beschlussantrag 4.:

Im Modul FKO-03 fördert das Bundesprogramm FKO einen sog. „Aufstiegsbonus“ für pädagogische Fachkräften mit besonderen zusätzlichen Aufgaben. Das Jugendamt gewährt 13 Anleiterinnen und Anleitern, die über die regelmäßige Praxisanleitung der PIAs hinaus Multiplikatorenaufgaben übernehmen und sich dadurch als Ansprechpartner*in für alle anderen Anleiter*innen zur Verfügung stellen, den Bonus in Höhe von € 300 (brutto) zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt.


















Finanzielle Auswirkungen


Bundesprogramm Fachkräfte-offensive (FKO)
2019
2020
2021
2022
Gesamt
Projektassistenz ab Oktober 2020 (1,0 VZK in EG 7 TVöD)
13.125
52.500
52.500
118.125
Themenvertretung Bereichsleitung (0,2 VZK in S18 SuE)
4.405
17.620
17.620
39.645
Modul FKO-00:
27 Erzieher*innen in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA)
(Personalkosten)
123.195
376.213
400.401
281.530
1.181.339
davon bereits im Haushalt enthalten
-123.195
-376.213
-400.401
-281.530
-1.181.339
27 Erzieher*innen in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA)
(Schulgeld)
1.000
1.000
1.000
3.000
Zuschuss Bundesprogramm für FKO-00
-156.600
-435.240
-302.400
-116.640
-1.010.880
Modul FKO-02:
6,2 VKZ-Stellen in S 8b SuE
91.450
371.380
247.586
710.416
Sachkosten
124.000
124.000
Zuschuss Bundesprogramm für FKO-02
-8.800
-322.400
-322.400
-653.600
Modul FKO-03:
Bonuszahlung für 13 Anleiter*innen mit besonderen zusätzlichen Aufgaben (Arbeitgeberaufwand)
15.600
46.800
31.200
93.600
Zuschuss Bundesprogramm für FKO-02
-14.400
-43.200
-28.800
-86.400
Gesamt:
Aufwand Bundesprogramm FKO
15.600
156.780
597.700
318.706
1.088.786
Zuschüsse aus Bundesprogramm FKO
-179.800
-800.840
-653.600
-116.640
-1.750.880
Verbleibende Einsparung aus Bundesprogramm FKO
-164.200
-644.060
-55.900
202.066
-662.094

Die finanziellen Auswirkungen 2021 und 2022 werden im zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 bzw. bei der Haushaltsaufstellung 2022 berücksichtigt.





Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

<Anlagen>



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