Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 776/2019
Stuttgart,
07/10/2019



Klinikum Stuttgart
Jahresabschluss 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.07.2019
25.07.2019



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in der vor- gelegten Form fest.

1.1 Bilanzsumme 969.981.567,42 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
1.2.1 Summe der Erträge 688.634.980,13 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 703.677.021,85 €
1.2.3 Jahresfehlbetrag - 15.042.041,72 €

2. Die Geschäftsführung als Betriebsleitung für den Eigenbetrieb wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 entlastet.

3. Die Landeshauptstadt gleicht den Jahresfehlbetrag 2018 von - 15.042.041,72 € durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage aus. Der Jahresfehlbetrag 2018 des Klinikums in Höhe von -15.042.041,72 € wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2018 die Abschlagszahlung von 15.000 T€ auf den Jahresfehlbetrag durch die Landeshauptstadt Stuttgart bereits zugeführt.

Zur Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 42.041,72 € im Teilhaushalt 200, KGR 43100, stehen Ermächtigungsübertragungen aus 2018 zur Verfügung.

4. Der Gewährung der Zuschüsse für 2018 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages für die:
5. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17 a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.









Begründung:


Jahresergebnis 2018

Der Jahresfehlbetrag 2018 beläuft sich auf - 15.042.041,71 € (Vorjahr - 18.921 T€). Die Zielvorgabe des Wirtschaftsplans 2018 in Höhe von - 15.043 T€ wurde damit eingehalten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Jahresfehlbetrag um 3 Mio.€ reduziert.

Erträge

Der Anstieg der Umsatzerlöse um 19.916 T€ ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der Erlöse aus Krankenhausleistungen zurückzuführen. Ursächlich hierfür sind Preiseffekte durch den Anstieg des Landesbasisfallwertes von 3.350,01 € im Vorjahr auf 3.453,17 € sowie einem Mengeneffekt durch den Anstieg der Casemixpunkte um 2%. Die Erhöhung der Erlöse aus ambulanten Leistungen resultieren aus gestiegenen Arzneimittelabgaben.

Aufwendungen

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 23.767 T€ bzw 6,2 % gestiegen. Dies ist auf einen höheren Personaleinsatz als auch auf die tariflich bedingten Erhöhungen zurückzuführen. Die beschäftigten Vollkräfte haben sich um 147 auf 5.242 Vollkräfte erhöht.

Eine Steigerung um 2.846 T€ gegenüber dem Vorjahr ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Dies ist insbesondere bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen auf höhere Aufwendungen für Arzneimittel zurückzuführen. Größtenteils stehen den Mehraufwendungen zusätzliche Erträge gegenüber. Der Rückgang der bezogenen Leistungen ist auf die Reduzierung von eingesetztem Leasingpersonal zugunsten des Aufbaus von Stammpersonal zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 4.513 T€ im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzierten Aufwendungen aus der Zuführung zur MDK Rückstellung.
Das Risiko aus der Prüfung der MDK Rückstellungen wurde durch höhere Wertberichtigungen auf Forderungen berücksichtigt und ist damit bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen berücksichtigt.

Zuschüsse der Landeshauptstadt

Im Jahresergebnis 2018 sind ergebniswirksam Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt als Träger des Klinikums in Höhe von 14.622 T€ enthalten.

Davon 3.926 T€ durch die Auflösung des in 2017 gebildeten Passiven Rechnungsabgrenzungspostens, mit dem in 2017 die negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“ ausgeglichen wurden. Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen für Projekte des strukturellen Rahmenplans wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.037 T€ und für die Aufwendungen für Bauzeitzinsen im Rahmen der Baumaßnahmen des Strukturellen Rahmenplanes wurden 2.273 T€ gezahlt. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1.000 T€ für die Ausbildungsstätten und 2.118 T€ für die Beamtenversorgung.

Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die Stadt 1.687 T€ im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten.
Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die Stadt im Bereich Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 2.581 T€.

Für die jährliche Investitionskostenfinanzierung (bauliche Sanierungsmaßnahmen, Medizintechnik und IT) wurden dem Klinikum ebenfalls aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages 10.000 T€ gewährt.

Kapitalentwicklung

Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital des Klinikums 15.790 T€. Es setzt sich zusammen aus 16.800 T€ festgesetztem Kapital, einer Kapitalrücklage von 14.032 T€ und dem Jahresfehlbetrag von - 15.042 T€. Bei der Kapitalrücklage erfolgte im Geschäftsjahr die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 463 T€ für die Restbuchwerte Gebäude Senefelderstraße sowie in Höhe von 18.921 T€ für den Ausgleich des Bilanzverlustes 2017. Eine Einlage in die Kapitalrücklage erfolgte in Höhe von 5.246 T€ für den verbliebenen Fehlbetrag 2017 sowie die Abschlagszahlungen von 15.000 T€ auf den Bilanzverlust 2018 durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Anstieg des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist auf Mietzuschüsse der Stadt Stuttgart in Höhe von 8.645 T€ in Zusammenhang mit der Übertragung der Personalwohnheime auf die SWSG zurückzuführen. Die Vorauszahlungen auf definierte zukünftige Aufwendungen gemäß des Vier-Seiten-Vertrags (14.000 T€) wurden in Höhe von 3.926 T€ entnommen.


Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart.


Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte am 12.07.2018 (GRDrs 452/2018). Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft.

Die Prüfer erteilen, aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der ehemaligen International Unit wie bei den Jahresabschlüssen 2015, 2016 und 2017, einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird ausgeführt:




„… Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse


Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Die erforderlichen Feststellungen (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) sind im Bericht über die Prüfung (vgl. Anlage) dargestellt.

Analog der Vorjahre führt der Abschlussprüfer in der Zusammenfassung der Feststellungen in Bezug auf die International Unit aus:



„… Darüber hinaus sind folgende Sachverhalte und Feststellungen, die Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen können, hervorzuheben:

Im Rahmen unserer Prüfung in den Vorjahren ergaben sich Anhaltspunkte für erhebliche Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der tatsächlichen Geschäftsführung im Bereich der International Unit in der Zeit bis 2016, die verschiedene Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 53 HGrG aufwerfen. In diesem Zusammenhang sind derzeit verschiedene Untersuchungen durch staatliche Stellen sowie seitens des Klinikums beauftragte Rechtsanwälte anhängig, die derzeit z. T. noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Eine endgültige Beurteilung dieser Sachverhalte im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und ggf. weitere, auch finanzielle Auswirkungen auf das Klinikum, wird erst nach Abschluss dieser Untersuchungen möglich sein.


Seit 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsberufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG über einen bei der BWKG zu führenden Ausbildungsfonds (§ 17 a KHG). Die zweckgebundene Verwendung muss gem. § 17a Abs. 7 KHG vom Krankenhausträger für die Budgetverhandlungen durch eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr nachgewiesen werden (vgl. Anlage).

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018 mit Datum vom 12. Juni 2019 Herrn Oberbürgermeister zugeleitet. Im Abschnitt Prüfungsergebnis (vgl. Anlage) wird ausgeführt:

„Die örtliche Prüfung ergab, mit Ausnahme von Einschränkungen im Bereich der International Unit, in der Zeit bis 2016, keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart gemäß § 16 Abs. 3 EigBG entgegenstehen.“

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt die Entlastung der Geschäftsleitung.

Im Zusammenhang mit den vom Abschlussprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt angesprochenen Sachverhalten der ehemaligen International Unit wurden von Trägerseite die notwendigen Maßnahmen veranlasst. In enger Abstimmung mit Behörden, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Abschlussprüfer und dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro werden die Sachverhalte aufgearbeitet.

Personalrechtliche Konsequenzen wurden gezogen und werden weiterverfolgt.
Die Organisationsdefizite wurden im Zuge der Auflösung der International Unit behoben.

Den gemeinderätlichen Gremien wurde berichtet und den Mitgliedern die Möglichkeit zur Akteneinsicht ermöglicht.




Entlastung der Betriebsleitung

Geschäftsführung als Betriebsleitung für den Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2018:

Dr. Alexander Hewer
Kaufmännischer Geschäftsführer

Prof. Dr. med. Jan Steffen Jürgensen
Geschäftsführender Ärztlicher Direktor





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen
1 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 - Anhang für das Geschäftsjahr 2018
- Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2018
2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch das
Rechnungsprüfungsamt (Deckblatt, Prüfungsergebnis)
3 Wirtschaftsplanabrechnung 2018
4 Anlagen für den Verwaltungsausschuss
4.1 Jahresabschlussbericht 2018 des Klinikums Stuttgart
4.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch das
Rechnungsprüfungsamt










Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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