Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 6200-00
GRDrs 234/2021
Stuttgart,
03/22/2021



Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.03.2021
25.03.2021



Beschlußantrag:

1. Die Stadtverwaltung ist bestrebt, eine Smart City Strategie zu entwickeln. Dies wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bewerbung für das Förderprogramm des Bundes „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ im Zeitraum 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, Smart City Maßnahmen im Sinne der Smart City Charta umzusetzen und einen Eigenanteil in Höhe von 35 % an den Maßnahmen zu finanzieren. Die Umsetzung des Förderprojekts umfasst ein Volumen von bis zu 16,33 Mio. EUR mit einem zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von bis zu 5,71 Mio. EUR.




Begründung:


Im Frühjahr 2019 hat die Stadtverwaltung mit der städtischen Strategie für eine digitale Stadtverwaltung „Digital MoveS – Stuttgart.Gestaltet.Zukunft“ die Eckpunkte für die zukünftige Ausrichtung der Verwaltung formuliert. Allerdings befasst sich Digital MoveS, in Abgrenzung zu einem umfassenden Smart City Ansatz, nicht mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den städtischen Lebensraum (bspw. Klima, Umwelt oder Mobilität).

Dennoch ist die Landeshauptstadt Stuttgart neben der städtischen Digitalisierungsstrategie bereits in zahlreichen Bereichen im Sinne einer Smart City zukunftsweisend aufgestellt. Genannt seien hier beispielhaft der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“, das Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“, das „Aktionsprogramm Klimaschutz“, der Masterplan „Green City Masterplan“ oder die Bestandsaufnahme „Lebenswertes Stuttgart - Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene (SDGs)“, sowie die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ).

Dieses Engagement wird u.a. durch den dritten Rang der Landeshauptstadt Stuttgart beim im Oktober 2019 von Bitkom veröffentlichten Smart City Index der deutschen Städte und dem 6. Platz beim Smart City Index im Jahr 2020 sichtbar.

Trotz dieser Erfolge ist festzuhalten, dass es der Stadt Stuttgart einerseits an einer Smart City Strategie und andererseits an einer innerhalb der Stadtverwaltung referatsübergreifenden koordinierenden Stelle fehlt. Diese Stelle sollte es sich zur Aufgabe machen eine gemeinschaftliche und ganzheitliche Zielvision für die Digitalisierung und die Vernetzung des städtischen Lebensraumes zu entwerfen, diese umfassend mit allen relevanten Akteuren und der Politik abzustimmen, um in der Folge Umsetzungsstrategien mit konkreten Maßnahmen und dem langfristig notwendigen Ressourcenbedarf aufzustellen. Dies ist aus Sicht der Stadtverwaltung notwendig, will sich die Stadt Stuttgart im Wettbewerb der Städte behaupten. Vor diesem Hintergrund hat es sich angeboten, als Stadtverwaltung einen Antrag beim Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ einzureichen, der genau diese Themen adressiert.
Die Bundesregierung fördert im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte.

Mit den Modellprojekten Smart Cities gilt es die Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt zu stärken. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen.

Im Dezember 2020 wurde der Aufruf zur dritten Förderstaffel veröffentlicht, die unter dem Leitbild „Raus aus der Krise – Raum für Zukunft“ steht (siehe: https://www.smart-cities-made-in.de/). Eine Vierte Staffel für 2022 steht momentan noch nicht in Aussicht.

Der Förderaufruf gliedert sich in zwei Phasen:

Phase A: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung, die sich an der „Smart City Charta“ (Hrsg. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) orientieren.

Phase B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen.

Der Zuschuss beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten bei einem Eigenanteil in Höhe von 35 Prozent.

Die Stadt Stuttgart hat bereits einen Antrag für Phase A und Phase B kombiniert eingereicht, um die Abgabefrist einzuhalten. Die letzte formelle Voraussetzung zur Vervollständigung der Bewerbung ist der bis zum 14. April 2021 einzureichende Ratsbeschluss.

Es wird erwartet, dass das BMI im Sommer 2021 eine Entscheidung trifft, welche Kommunen einen Bewilligungsbescheid erhalten. Sofern die Stadtverwaltung erfolgreich ist, streben wir an, ab 01.01.2022 mit dem Projekt zu starten, sofern im Bewilligungsbescheid kein anderer Startzeitpunkt genannt ist.

Im Bewilligungsfall hat die Stadtverwaltung ein Jahr Zeit, um eine Smart City Strategie basierend auf den Leitlinien der „Smart City Charta“ zu entwickeln. Diese Strategie erweitert Digital MoveS dann um den städtischen Lebensraum und die Stadtgesellschaft als Teilhaber der Digitalisierung. Daher soll die Entwicklung der Smart City Strategie als partizipativer Prozess mit externer Begleitung gestaltet werden, in welchem Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgerschaft mittels verschiedener innovativer Beteiligungsformate wie Reallabors, Hackathons oder Ideenwerkstätten direkt einbezogen werden. Wirtschaft und Wissenschaft sollen diesen Prozess darüber hinaus begleiten und evaluieren, sowie innovative Technologien einbringen. Parallel zur Strategieentwicklung der Phase A werden erste Bausteine der Maßnahmen M3, M6 und M7 als vorgezogene, begleitende Maßnahmen bearbeitet.

Die neu entstehende Smart City Strategie soll zukünftig Grundlage für alle Digitalisierungsmaßnahmen mit Auswirkungen über die Stadtverwaltung hinaus sein. Dies gilt fachübergreifend und für alle räumlichen Maßstäbe – für Maßnahmen mit Quartiersbezug, Maßnahmen mit gesamtstädtischer Wirkung und insbesondere auch für Maßnahmen mit regionaler und überregionaler Wirkung.




Nach Abschluss der Strategiephase beginnt die vierjährige Umsetzungsphase B. Zu Beginn der Phase B werden die im Antrag genannten möglichen Maßnahmen daraufhin geprüft, ob diese zur in Phase A entwickelten Strategie passen. Gegebenenfalls können hierbei Maßnahmen inhaltlich angepasst oder ersetzt werden. Die sieben folgenden Maßnahmen aus den Bereichen Umwelt/Klima, Mobilität, Tourismus, Beteiligung und Data-Governance wurden im Antrag angemeldet.
Der Bedarf an Daten, Informationen und fundierten Entscheidungsgrundlagen nimmt vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen der Kommunen immens zu. Zugleich wachsen sowohl die Datenbestände in der Stadtverwaltung als auch die über externe Quellen beziehbaren Daten (Big Data, IoT) enorm an. Aufgabe der Maßnahme ist die sorgsame und anforderungsgerechte Aufbereitung und Analyse der verfügbaren Daten sowie die Bereitstellung anschaulicher und verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Die im Rahmen von M1 entwickelten Werkzeuge zur Analyse und Simulation sowie zur Visualisierung (Dashboard, 3D Stadtmodell) werden allen weiteren Maßnahmen des Antrags bereitgestellt.

Governance Analytics steht in Bezug auf die Maßnahme für die zielgerichtete Analyse und Bereitstellung von Daten als Grundlage für optimiertes und effizientes Verwaltungshandeln. Stadtsimulation steht für die Modellierung und vereinfachte Darstellung der komplexen und vernetzten Wirkungsgefüge in einer Stadt. Gemeinsam ist beiden Ansätzen der Bedarf, interdisziplinär zu denken und zu handeln. Denn Mobilität, Klimaschutz, Energiewende, Stadtentwicklung, Umwelt und Natur oder Gesellschaft und Tourismus müssen gemeinsam betrachtet und entwickelt werden. Für diese integrierte Betrachtungsweise liegt der Maßnahme zudem das Konzept eines digitalen Zwillings zugrunde, in welchem bereits reale Objekte und Zusammenhänge in einem virtuellen Modell abgebildet sind.

Technische Basis ist die Geodateninfrastruktur (GDI), die Informationsinfrastruktur Statistik und die derzeit im Aufbau begriffene urbane Geodatenplattform. Durch die Integration der Maßnahme in diese etablierten Strukturen wird die Zukunftsfähigkeit und zugleich der dauerhafte Betrieb der Ergebnisse gewährleistet. Wesentliche Aspekte beim Aufbau der Werkzeuge und eines stadtweiten Datenraums sind die Berücksichtigung von Datenschutz und -autonomie, Datensicherheit und Datengovernance und damit die Sicherstellung der kommunalen Datensouveränität und Datenhoheit. Übergeordnetes Ziel ist die daher die Stärkung der digitalen Souveränität der Landeshauptstadt Stuttgart.

M1 wird gemeinsam durch das Stadtmessungsamt (Leitung) und das Statistische Amt erarbeitet. Die Maßnahme ist eng mit allen weiteren Maßnahmen des Antrags vernetzt.



IoT, das Internet der Dinge, wird aktuell als Schlüsseltechnologie der Zukunft bezeichnet. Laut einer Studie von Juniper ReSEArch https://www.juniperresearch.com/press/press-releases/iot-connections-to-grow-140pc-to-50-billion-2022?ch=IoT 50 wird die Anzahl der an IoT-Netzwerke angeschlossenen Geräte bis 2022 bereits auf über 50 Milliarden Stück steigen. Schon heute werden Smarte Geräte und Sensoren auch in der Landeshauptstadt Stuttgart eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Mess-Schleifen zur Zählung und Steuerung von Verkehr oder Sensoren, die Schadstoffe in der Luft oder in den Gewässern erfassen. Über das Internet werden die vernetzten Geräte und Sensoren überwacht und gesteuert. Die erzeugten Daten werden im Weiteren an die nutzenden Stellen oder Anwendungen weitergeleitet, so dass Bürger*innen, Wirtschaft und Verwaltung unmittelbar profitieren. Im Zuge der digitalen Transformation des öffentlichen Raumes werden Sensoren und Geräte als Bestandteil einer Smart City auch in der Landeshauptstadt Stuttgart stark zunehmen.

Aktuell werden die vorhandenen Anlagen oder Sensoren meist als Insellösungen betrieben. Dies macht es schwierig, einen Gesamtüberblick über die im Stadtgebiet verteilten IoT-Infrastrukturanlagen und –sensoren zu erhalten, deren Zustand zu visualisieren und zu überwachen. Zudem wird auf diese Weise die Vernetzung und Datenintegration im Rahmen eines strategischen Smart City Ansatzes gehemmt.

Vor diesem Hintergrund ist die Notwenigkeit zur Einführung einer zentralen IoT-Plattform begründet. Die IoT-Plattform soll Daten und Systemzustände unterschiedlicher Leitsysteme, IoT-Netzwerke sowie einzelner IoT-Komponenten (Sensoren) erfassen, verwalten, steuern, authentifizieren und in einer gemeinsamen intuitiven Umgebung grafisch visualisieren. Über die IoT-Plattform erfolgt eine Anbindung an weitere Netzwerke zum Datenaustausch. Hierbei wird im ersten Schritt der Urban Data Hub der Landeshauptstadt Stuttgart, der zur Speicherung, Archivierung und Analyse aller kommunalen Daten dient, angeschlossen. Besonderes Augenmerk bei der Entwicklung der IoT-Plattform wird auf die Informationssicherheit gelegt. Gerade die Covid-19-Pandemie hat aufgezeigt, wie wichtig eine digitale öffentliche Infrastruktur ist.

Nutzen für die Bürger*innen sowie für die Stadtverwaltung. Die IoT-Plattform

Die Maßnahme wird federführend vom Tiefbauamt durchgeführt.


Die Maßnahme M3 Klimaschutz: Energie im Gebäude und Quartier (KSGQ) zielt darauf ab, smarte Daten zu erfassen, zu analysieren und zu nutzen, um die energetische Transformation bei Gebäuden und im Quartier offensiv anzugehen.

Zentrale Stoßrichtungen dieser Maßnahme sind die Unterstützung der Solaroffensive (Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladepunkte), der Wärmeoffensive (Wärmenetz, Wärmespeicher und erneuerbare Wärme) und der Gebäudeoffensive (energetische Sanierung, Neubau als Plusenergiegebäude). Diese Stoßrichtungen sind bereits als Beschlüsse des Stuttgarter Gemeinderats hinterlegt und deren zentrale Bedeutung wird von aktuellen Studien, zum Beispiel der Beratungsgesellschaft McKinsey oder des think tanks Agora, bestätigt.

Der im Förderantrag Smart Cities berücksichtigte Baustein ist dahingehend neu und erweitert die bisherige Entwicklung, weil er einen stark datengetriebenen Ansatz bei der Umsetzung eröffnet. In einer Pilotphase werden die Prozesse für die einzelnen Offensiven (Solar, Wärme, Gebäude, Quartiere) stringent digitalisiert und sukzessive optimiert. Anschließend sollen die Prozesse und Abläufe für skalierbare Partnerschaften geöffnet werden, beispielsweise das Handwerk, Ingenieurbüros und Planungsgesellschaften mit ihren Kapazitäten für die Umsetzung gewonnen werden.

Nur mit effizienten digitalen Prozessen und einer derart „verlängerten Werkbank“ erscheint es realistisch, die Nachfrage im Gebäudebereich kundenorientiert und zügig zu bedienen.

Die Maßnahme wird federführend vom Amt für Umweltschutz (Abteilung Energiewirtschaft) sowie der Stabsstelle Klimaschutz durchgeführt.

Hinzu kommt die in Phase A vorgezogene Kurzfristmaßnahme „Transformationspfad Klima“.

Im Vergleich zur weltweiten Erderwärmung sind Städte erheblich anfälliger und sehen sich stärker mit den negativen Folgen der Erderwärmung konfrontiert. Sommerlicher Hitzestress dürfte in den kommenden Jahren die Belastungen noch erheblich verstärken. Nach Angaben des Statistischen Landesamts sind allein im Sommer 2019 knapp 1.700 Menschen in BadenWürttemberg aufgrund hoher Temperaturen verstorben. Wichtig sind daher Strategien, mit denen Städte Vorsorge betreiben können, um die Bevölkerung zu schützen.

Die Herausforderungen sind in Städten besonders hoch, da sie so genannte Wärmeinseln bilden. Die dichte Bebauung schränkt den natürlichen Luftstrom ein. Gebäude haben einen anderen Energie und Wasseraustausch als Wiesen und Wälder. Außerdem strahlen Menschen, Gebäudetechnik und Fahrzeuge viel Wärme ab. Im Vergleich zum

Umland ist die Luft in Städten bereits jetzt durchschnittlich ein bis drei Grad wärmer. Deshalb wirkt sich die Erderwärmung stärker auf das lokale Klima in Städten aus.

Stadtgrün und Gewässer mildern starke Hitze und Trockenheit durch Verschattung und Verdunstung ab. Jedoch bedarf es guter Planung und vorausschauender Entscheidungen, um insbesondere auch eine nächtliche Abkühlung in die urbanen Räume zu bringen. Brunnen, Wasserläufe und auch Pflanzen lassen sich nur im guten Miteinander mit der Bevölkerung ins Stadtbild integrieren und benötigen eben auch Platz. Platz, der bisher anders genutzt wurde und der rar und teuer ist. Mit zuverlässigen und kleinräumig verfügbaren Informationen steigt die Chance, auch in einem komplexen Umfeld richtige Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig kann ein Monitoringsystem eingeführt werden, in welchem Umsetzungserfolge zeitnah sichtbar gemacht und bewertet werden können.

Die digitalen Methoden zur Erfassung stabiler Informationen reichen von Fernerkundung (Satellitendaten/Befliegung) mit IR-Sensorik für Thermalkartierungen über IR-Ortho-Luftbilder für Gründach- und Potentialkataster bis hin zu Messungen inkusive LowCost Sensorik im Bereich der IoT bzw. Citizen Science gegebenenfalls in Verbindung mit KI-Tools für Prognosen. All diese Techniken zielen darauf ab, die städtischen Aktivitäten im Hinblick auf den hohen Anpassungsdruck noch besser auf den Nutzen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten und hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Relation zu optimieren.

Die Maßnahme wird federführend vom Amt für Umweltschutz (Abteilung Stadtklimatologie) sowie der Stabsstelle Klimaschutz durchgeführt.
URUM schafft eine Datenplattform und einen Datenhub für das Flächen- und Mobilitätsmanagement im urbanen Raum. Über die städtische Geodatenplattform werden Flächen des Parkraums mit ihren Spezifika (z. B. Parkregelungen, Behindertenstellplätze, Stellplätze für motorisierte Zweiräder, E-Scooter oder Fahrräder / Lieferräder) nutzbar und kommunizierbar gemacht. Erprobt werden Sensoren, um speziell die Belegung von Behindertenstellplätzen und Lieferzonen zu erfassen, zu veröffentlichen und als historische Daten für den Planungsprozess und für verkehrsrechtliche Anordnungen zu sichern. Für die Dimensionierung und Verortung von Flächenbedarfen sollen Daten externer Serviceprovider (z. B. von Sharinganbietern, E-Ladeplätzen) integrierbar sein. Im Radverkehr wäre die Nutzung von STRAVA-Daten oder einer Meldeplattform für Fahrradabstellanlagen denkbar. Mit einer Anbindung an das in Konzeption befindliche Digitalisierungsprojekt VIZneo bei der Verkehrsbehörde sollen künftig Baustellen- oder Veranstaltungsmeldungen mit Informationen zur Verfügbarkeit von Parkflächen möglich werden.

URUM bildet die Basis für den Austausch von Informationen zu Flächen- und Mobilitätsangeboten mit Bürger*innen, Akteuren und Zielgruppen. Externe Daten und Belegungsdaten werden für die städtischen Fachämter verfügbar gemacht. URUM unterstützt so, Flächen im öffentlichen Raum effizienter planen und dynamischer anpassen zu können.

Die Pilotierung erfolgt im Innenstadtbereich sowie unter Betrachtung des in Entwicklung befindlichen NeckarParks. Bei der Pilotierung werden spezifische Anwendungen der Fachämter innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart zusammengeführt und bestehende Portale (z. B. MDM-Mobilitäts Daten Marktplatz), Standards für die Datenspezifikation (z. B. Mobility Data Specification - MDS), Schnittstellen und Protokolle genutzt bzw. laufende Standardisierungsprozesse berücksichtigt. Ämterübergreifende Workflows für die Datengenerierung, -integration und -nutzung werden etabliert. Eine räumliche Ausweitung auf das Stadtgebiet sowie eine inhaltliche Weiterentwicklung für künftige Informationsservices wird so möglich.

Die Maßnahme integriert Zuständigkeiten verschiedener Fachämter. Die Federführung übernimmt das Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB, Abteilung Mobilität) in Kooperation mit dem Amt für öffentliche Ordnung (AföO, Abt. Straßenverkehr).
Schaffung eines smarten Ökosystems für die Stuttgarter Innenstadt – bestehend aus einem großflächigen Netz der Wegweiser-Stelen des digitalen Fußgängerleitsystems (FLS) und ergänzenden Services sowie Angeboten.

Die Maßnahme zielt auf eine intelligente Besucherlenkung (die Vermeidung von Menschenansammlungen) und eine partizipative Vernetzung sowie Stärkung der innerstädtischen Kultur- und Freizeitakteure ab. Die Besucher der Stuttgarter Innenstadt profitieren von einer deutlich erhöhten Servicequalität: Wichtige Informationen in Echtzeit, transparente Darstellung vorhandener Veranstaltungsangebote und deren Buchungsmöglichkeiten. Die Besucher sollen die Innenstadt als emotionalen Erlebnisraum wahrnehmen.

Die Maßnahme bezieht sich auf die Stuttgarter Innenstadt und die dortigen Kultur- und Freizeitakteure. Das Projekt ist in Deutschland bislang einzigartig, besitzt Transferpotenzial und Leuchtturmcharakter für Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart.

Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme bildet die Herstellung und Inbetriebnahme von drei bis vier ersten, prototypischen Wegweiser-Stelen des FLS sowie erste Tests von Services und Angeboten. In Phase A von M6 sollen auf dieser Basis im Austausch mit den Innenstadtakteuren Bedarfe analysiert, ggf. bereits vorhandene Daten und Erkenntnisse zu den innerstädtischen Besuchern berücksichtigt und technische Anforderungen eruiert werden. Aus diesen Informationen soll gemeinsam mit den Innenstadtakteuren zunächst ein Konzept für ein nutzerzentrisches Service-Ökosystem erarbeitet werden: auf Basis der genannten FLS-Wegweise-Stelen und mit der Definition ergänzender Services und Angebote.

Dieses Konzept soll in Phase B umgesetzt werden: Zum einen, indem die Zahl der FLS-Wegweiser-Stelen schrittweise von anfangs drei auf bis zu 15 Stück bis etwa Ende 2027 ausgebaut wird. Zum anderen, indem die theoretisch definierten Services realisiert werden: z.B. indem den Besuchern weitere Informationen und Komplementärangebote der innerstädtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen in einer kompakten mobilen Webseite bereitgestellt werden und ein standortbasiertes Marketing erfolgt – um nur erste, mögliche Ansätze zu skizzieren.

Die Maßnahme wird federführend von der Stuttgart Marketing GmbH durchgeführt.

Hinzu kommt die in Phase A vorgezogene Kurzfristmaßnahme „Fußgängerleitsystem: Konzeption und Pilot-Stelen“.
Entwicklung eines neuen Beteiligungsportals mit dem Ziel, innovativste Online-Beteiligungsformate zu implementieren. Diese sollen kontinuierlich entwickelt und eingesetzt werden. Auch beteiligungsferne Gruppen sollen teilhaben. Deshalb müssen diese so konzipiert sein, dass sie verständlich, intuitiv bedienbar und barrierefrei sind. Das Portal soll alle Beteiligungsprojekte auf der Webseite bündeln. Das Beteiligungsportal bezieht sich auf die Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart. Es bietet auch quartiers- bzw. bezirksbezogene Formate an (z.B. Neckarpark, Rosensteinquartier), zu denen die Stadtgesellschaft Anregungen einbringen kann.

Viele Kommunen in Deutschland und Europa beschreiten neue Wege der Online-Partizipation, oft nur bei einzelnen Projekten, während Stuttgart anstrebt, alle Beteiligungen auf einer Plattform zu bündeln. Vorbilder für innovative E-Partizipation sind: Wien, Hamburg, Wiesbaden, Bonn, Barcelona, Tartu und Dortmund. Beispiel gibt es auf folgenden Webseiten:
www.decidim.org/de/ www.consulproject.org/en/
www.eurocities.eu/goals/citizen-engagement

Innovative Online-Beteiligungsformate sollen Teilhabe stärken. Die Mitgestaltung, #Co-Creation der technologischen Infrastruktur durch Bürgerdialoge ist essenziell auch für die Vorbereitung der IBA27. Die Stuttgarter sollen in hybriden Dialogen vor Ort und digital die Chance zur Beteiligung an verschiedensten Projekten haben. Transparenz und Gewinnung von Ideen durch Co-Creation sollen die Akzeptanz städtischer Entwicklungsprojekte und die Arbeit der Stadtverwaltung fördern und weitere Gruppen motivieren. Der Erfolg der Maßnahme wird sich konkret an der Zahl der Eingaben bzw. der Zahl derjenigen Bürger*innen messen lassen, die sich an den Projekten online beteiligen. Die folgenden Technologien und Methoden sollen dies unterstützen:

Ein Benchmarking des bisherigen Stuttgarter Portals mit anderen ist bereits erfolgt. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen auf das neue Portal angewendet werden. Das Portal soll als Best-Practice-Lösung eine Vorbildfunktion haben, anhand derer andere Kommunen eigene Portale entwickeln oder erweitern können.

Die Maßnahme wird federführend von der Abteilung Kommunikation (L/OB-K) und dem
Haupt- und Personalamt durchgeführt.

Hinzu kommt die in Phase A vorgezogene Kurzfristmaßnahme „Hybride und digitale Bürgerbeteiligung“.
Durch die Teilnahme am Förderprogramm profitiert die LHS durch folgende Gesichtspunkte:



Finanzielle Auswirkungen

Für Phase A und B werden Fördermittel in den Jahren 2022 bis 2026 in Höhe von insgesamt rund 10,6 Mio. EUR erwartet.

Für die Phase A wird mit einem Volumen in Höhe von 1.394.100 EUR und einem zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 487.935 EUR gerechnet. Für die Erarbeitung der Smart-City-Strategie in "Phase A" ist beabsichtigt zur Erbringung des Eigenanteils bereits vorhandene Stellen und Budgetmittel einzusetzen.

Für die Phase B wird mit einem Volumen in Höhe von insgesamt bis zu 15 Mio. EUR und einem zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von bis zu 5,25 Mio. EUR gerechnet.

Für die Umsetzung von Maßnahmen in "Phase B" ist beabsichtigt, aus dem Themenfeld Smart City bereits beschlossene Maßnahmen sowie Maßnahmen, deren Umsetzung grundsätzlich mit hoher Priorität zur Umsetzung vorgesehen sind in die Smart-City-Strategie zu integrieren. Für die begleitenden Personal- und Sachkosten sollen vorhandene Stellen und Budgetmittel eingesetzt werden. Eine eventuelle Aufstockung von Budgetmitteln erfolgt maximal in Höhe der anteilig zum jeweiligen Teilprojekt zu erwartenden Fördermittel.

Noch nicht in den Haushaltsplänen abgebildete Maßnahmen werden im üblichen Verfahren zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 zur Aufnahme in das Investitionsprogramm angemeldet.



Beteiligte Stellen

AKR, T, SOS, WFB, S/OB, L/OB, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Frank Nopper

Anlagen

Anlage 1: Übersicht der möglichen Maßnahmen Phase B

Im Rahmen der des Förderaufrufs „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ wurden folgende mögliche Maßnahmen für Phase B eingereicht:






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