Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 845/2011
Ergänzung
Stuttgart,
03/08/2012



Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung
(Kommunales Energiesparprogramm)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich08.03.2012



Beschlußantrag:

Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden in der Konkretisierung/Erweiterung entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik am 6. März 2012 wie in Anlage 1 aufgeführt neu gefasst.

Die überarbeiteten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.


Begründung:


Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 6. März 2012 der Vorberatung der Vorlage GRDrs 845/2011 unter der Prämisse zugestimmt, dass in Bezug auf den Fördertatbestand „Brennwertzentralheizung“ in der Pauschalförderung eine Konkretisierung/Erweiterung erfolgt.

In dem in Anlage 1 beigefügten Auszug aus der Synopse der bisherigen und neuen Textpassagen der Förderrichtlinien zum Energiesparprogramm ist die Konkretisierung/Erweiterung entsprechend dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



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Anlage 1 zu GRDrs 845_2011_Erg_Synopse.pdfAnlage 1 zu GRDrs 845_2011_Erg_Synopse.pdf