Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass unter stadtklimatischen Gesichtspunkten der Geltungsbereich als sanierungsbedürftig und im Flächen-nutzungsplan aus diesem Grund als Grünsanierungsbereich dargestellt ist. Aus diesem Grund sollte neben der Behebung städtebaulicher Mängel auch stadtklimatischen Defiziten durch entsprechende Planungsvorgaben entgegengewirkt werden. Hierzu sind weitergehende Begrünungsmaßnahmen erforderlich, als dies im Bebauungsplanentwurf vom 10.01.2014 mit einem Dachbegrünungsanteil von 50 % und vier Baumstandorten als (unverbindliche) Richtlinie vorgesehen ist. | Gegenüber dem Bebauungsplanentwurf vom 10.01.2014 wurden nachfolgende grünplanerische Verbesserungen vorgenommen:
1) Der Begrünungsanteil der Dachflächen wurde insgesamt von 50 % auf 55 % angehoben.
2) Ergänzend wurden intensiv zu begrünende Dachflächenanteile festgesetzt, deren größere Substratstärken auch die Anpflanzung von Kleingehölzen erlaubt.
3) Weiterhin wurde die Anzahl möglicher Baumstandorte im Straßenraum von vier auf neun Bäume erhöht. Diese Baumstandorte waren zum Zeitpunkt der Auslegung hinsichtlich der Leitungsinfrastruktur und der freizuhaltenden Fahrbeziehungen noch nicht abschließend geprüft und abgestimmt und konnten daher im Bebauungsplanentwurf lediglich als (unverbindliche) Richtlinie dargestellt werden. Zwischenzeitlich konnte die Verkehrsflächengestaltungsplanung soweit konkretisiert werden, dass sich sämtliche geplante Baumstandorte als realisierbar erwiesen haben.
Einem weiteren Zuwachs an grünordnerischen Elementen stehen folgende Nutzungsansprüche entgegen:
1) Außenspielfläche der Kindertagesstätte (19 % Dachflächenanteil),
2) Freisitznutzung in den Innenhöfen (7 % Dachflächenanteil),
3) Rückkühlaggregate des geplanten Serverparks (3,5 % Dachflächenanteil),
4) Oberlichter, technische Einrichtungen, Aufzugsüberfahrten usw. (15,5 % Flächenanteil).
Trotz eines gegenüber der bisherigen Rathausgarage geringeren Dachbegrünungsanteils dürfte sich die Neuplanung - wenn auch nur geringfügig - klimatisch positiv auswirken. Dies ist in erster Linie auf die Reduzierung des Kfz-Verkehrs durch den Umbau der Verkehrsflächen zurückzuführen, aber auch die bereichsweise Verbesserung der Qualität der Dachbegrünung, deren Substratauflage von 25 cm auch die Anpflanzung von Kleingehölzen erlaubt, kann sich durch Sauerstoffneubildung positiv auf die lufthygienischen Verhältnisse auswirken.
| +⁄- |