Die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Handlungsbedarfe und gesetzlichen Ziele vorgenommen.
Auch 2017 sind folgende Prämissen in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft handlungsleitend:
1.1.1 Entwicklungen am Arbeitsmarkt
Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt wird nach der Prognose der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Bundesregierung im Jahr 2017 einen ähnlichen Verlauf wie im aktuellen Jahr nehmen. Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre bei den Arbeitslosenzahlen wird sich allerdings nicht mehr in gleicher Weise fortschreiben lassen, da es vermehrt zu einem Zugang von anerkannten Flüchtlingen in den Rechtskreis SGB II kommen wird. Der starke Zugang in dieser Gruppe wird den leicht positiven Trend bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auch in Stuttgart überlagern.
1.1.2 Erwartete erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften
Das Jobcenter erwartet für 2017 durchschnittlich 31.673 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (). Der Stand zum Jahresende wird voraussichtlich 33.226 betragen. Die Prognose für die Bedarfsgemeinschaften lautet für den Jahresdurchschnitt 23.852 und für den Jahresendstand 24.623. Darin enthalten ist der durchschnittliche Bestand an Flüchtlingen von 5.386, mit einem Endstand im Dezember 2017 von 6.691. Von diesen 6.691 ELB haben 1.091 ELB bereits vor dem Januar 2015 im Jobcenter Stuttgart Leistungen bezogen und werden zum „Altbestand“ gezählt. 5.600 von 6.691 ELB sind hingegen seit dem Januar 2015 in das Jobcenter gewechselt und werden in der Zuständigkeit der Fachstelle für geflüchtete Menschen in der Abteilung Migration und Teilhabe übergehen. Weitere Ausführungen hierzu sind dem Kapitel 1.6.1 zu entnehmen.
1.1.3 Budget 2017
Das Budget für Eingliederungsleistungen wird für das Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 24.341.326 EUR und für die Verwaltungskosten 31.605.065 EUR umfassen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zum Verwaltungstitel in Höhe von 1.087.730 EUR erforderlich. Zum Vergleich: Der Geschäftsplan 2016 sah eine Umschichtung von 2.075.662 EUR vor. Somit stehen 23.253.596 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Dieses zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Geschäftsplan errechnete Globalbudget ist um 3.778.384 EUR und damit um 7,2 Prozent deutlich höher als im Jahr 2016 (Anmerkung: Vergleich bezieht sich auf Geschäftsplan 2016). Die Erhöhung ist vor allem auf die höhere Sonderzuteilung des Bundes für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen zurückzuführen. Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss [BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich 1.429.469 EUR für das Jahr 2017 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.
· Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Bundesprogramm für öffentlich geförderte Beschäftigung für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die keine direkte Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Ziel ist die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, insbesondere für Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen und für Menschen mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften. Es sind Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent der Arbeitgeberaufwendungen möglich. Zusätzlich sind beschäftigungsvorbereitende und beschäftigungsbegleitende Maßnahmen Bestandteil des Programmes. Im Haushaltsjahr 2017 stehen hierfür 3.260.400 EUR zur Verfügung.
· Die Programme Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit NIFA (Zuschuss im Haushaltsjahr 2017: 53.212 EUR) sowie das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ (Zuschuss im Haushaltsjahr 2017: 1.002.822 EUR ) werden in 2017 fortgeführt.
1.2 Handlungsfelder und operative Schwerpunktthemen
Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelten Angebote und Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder des Jobcenters werden überwiegend weiter fortgeführt und zum Teil an geänderte Bedarfe angepasst. Neu hinzu kommen wird RISE, ein modular aufgebautes Angebot speziell für Flüchtlinge, das im Arbeitsmarktprogramm (Anlage 1) ausführlicher beschrieben ist. Zu den Handlungsfeldern gehören:
Jugendliche ohne Schulabschluss und sogar mit Hauptschulabschluss haben bei den gegebenen Bildungsanforderungen der Arbeitgeber regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung oder nachhaltige Beschäftigung einzumünden. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf individuell passende Zugänge und Begleitung bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt. Die Strategie "Ausbildung vor Beschäftigung" wird beibehalten. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung, in Kraft seit 01.08.2016) wurde diese Zielsetzung jetzt auch in den Leistungsgrundsätzen (§3 Absatz 2 SGB II) verankert. Nichtaktivierungskundinnen und -kunden nach § 10 SGB II (z. B. Schüler/innen, Erziehende mit Kindern unter drei Jahren) erhalten frühzeitig auf ihre Situation zugeschnittene Beratungsangebote. Als Instrumente zur Förderung von jungen Erwachsenen kommen neben dem ausbildungsorientierten Fallmanagement der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor allem · die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie · die Einstiegsqualifizierung (EQ) · die Assistierte Ausbildung sowie · die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „BaEplus (Ausbildungschance)" · Förderung schwer zu erreichender junger Menschen in Betracht. Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2017 an die Agentur für Arbeit übertragen. Für ausbildungsmarktferne junge Menschen bietet das Jobcenter weitere Angebote und kooperiert u. a. mit den Projekten:
1.2.2 Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen
Die Herausforderungen im Handlungsfeld "Aktivierung und Chancenerhöhung von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen" bestehen unvermindert weiter. Deshalb muss die bedarfsdeckende und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehenden ein besonderer Schwerpunkt der Geschäftspolitik des Jobcenters Stuttgart bleiben.
1.2.2.1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ca. 61 Prozent (Juli 2016). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2017 seine Aktivitäten, die der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegen wirken, fortführen. Als dafür besonders geeignetes Förderinstrument werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III eingesetzt. Durch die – je nach Bedarf und Maßnahme – gewählte Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung der Integrationschancen zu erwarten. Beispielhaft sei die Maßnahme „Produktiv in Arbeit“ (PiA) genannt, welche eine individuell bedarfsorientierte sozialpädagogische Betreuung mit der praktischen Erprobung der Interessen und Fähigkeiten in verschiedensten betrieblichen Arbeitsbereichen verzahnt. Bei festgestellten Qualifizierungsbedarfen werden diese beim Träger oder durch externe Fortbildungsanbieter gedeckt und in den jeweiligen Arbeitsbereichen angewendet und vertieft. Da in verfestigten komplexen Fallkonstellationen mit einem aufsuchenden systemischen Beratungsansatz spürbare Erfolge erzielt werden konnten, wird dieses Angebot verstärkt fortgeführt. Die zunächst als Pilotprojekt vom Jobcenter beschaffte Maßnahme „Blickwechsel“ verfolgt diesen Ansatz. Hier wird bereits dem Aufbau des Beratungskontaktes besondere Bedeutung zugemessen. Sofern notwendig, wird auch durch aufsuchende Arbeit ein konstruktiver und verlässlicher Kontakt hergestellt Anschließend werden die Ressourcen, Fragestellungen und Optionen geklärt. Mittels individueller, intensiver Beratung und Unterstützung werden Vernetzungs- und Kooperationsbezüge, z. B. zu anderen Fachberatungsstellen, geschaffen. Die Unterstützung bei der Berufswegeplanung und Heranführung an weiterführende Angebote runden das Profil der Maßnahme ab. Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Der Anteil der so genannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart beträgt ca. 29 Prozent (Juli 2016). 4.022 der 8.563 erwerbsaufstockenden Personen beziehen dabei ein Einkommen von bis zu 450 Euro im Monat. Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2017 weiter intensiv gefördert. Die vorhandene „Step up“-Maßnahme wird modifiziert weitergeführt. Eine weitere Maßnahme, die sich speziell an erwerbsaufstockende Frauen richtet, ist eingerichtet. Die Aktivierungsmaßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung, wird mit 195 Maßnahmeplätzen mit produktionsorientierten Arbeiten fortgesetzt. Wie 2016 soll der Beschäftigungsumfang oder das Arbeitsentgelt von Erwerbsaufstockenden weiter erhöht werden. Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden im Jahr 2017 9.244.693 EUR und damit 39,76 Prozent des Eingliederungsbudgets aufgewendet.
1.2.2.2 Maßnahmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung
Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt deshalb auch im Jahr 2017 mit bis zu 595 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 103 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss und 30 Förderungen von Arbeitsverhältnissen ein besonders gewichtiger Posten im Eingliederungstitel des Jobcenters. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen wird geförderte Beschäftigung mit einem niedrigschwelligen Zugang und angepassten Anforderungen fortgeführt und gegebenenfalls modifiziert. Für Leistungsberechtigte mit einer Suchterkrankung wurden 92 spezifische Arbeitsgelegenheiten eingerichtet.
1.2.3 Erhöhung der Bildungsbeteiligung
Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die "Erhöhung der Bildungsbeteiligung" der Leistungsberechtigten bleibt deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen. Das Jobcenter konzentriert sich deshalb auf die
1.2.4 Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden
Bei Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen sind insbesondere darauf auszurichten, geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken. Familienspezifische Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, sind zu berücksichtigen. Das Jobcenter verfolgt diese Ziele mit einer abgestimmten und in der Geschäftsplanung verankerten Gender-Strategie mit den folgenden wesentlichen Schwerpunkten:
1.2.5 Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen, auch und gerade in der Arbeitswelt, selbst bestimmt leben und zusammenleben können. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses. Als bedeutender Akteur auf dem Stuttgarter Arbeitsmarkt sollen dafür Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden,
1.2.6 Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl
Mit diesem Handlungsfeld reagiert das Jobcenter Stuttgart auf die Anforderungen, die sich aus dem zu erwarteten Zugang von Flüchtlingen und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II ergeben. Anerkannte Flüchtlinge, Geduldete (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge des Bundes stehen alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit zu. Mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird auch auf das Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integration zukommen. In der Planung sind zahlreiche Gesetzesänderungen neu zu beachten: Wohnsitzauflage, erleichterter Zugang zu Sprach- und Integrationskursen sowie zum Arbeitsmarkt.
1.2.6.1 Handlungsbedarfe
Derzeit rechnet das Jobcenter bis Ende des Jahres 2017 mit rund 5.600 erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlingen (Prognose 2016: 4003 Flüchtlinge) und damit rund 1.600 zusätzlichen Flüchtlingen gegenüber den Planungen für 2016. (Weitere 1.091 erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden trotz ihres Fluchhintergrundes nicht bei dieser Prognose berücksichtigt, da sie bereits vor dem 1. Januar 2015 Leistungen vom Jobcenter Stuttgart bezogen haben und daher zum „Altbestand“ gezählt werden. Diese Gruppe wird in den bereits bestehenden Strukturen weiter betreut). Diese Prognose ist aufgrund der unsichereren Zuwanderungszahlen und der daraus resultierenden Übergänge in das SGB II noch unsicher. Daher bleibt es weiterhin erforderlich, die Ausstattung des Jobcenters flexibel an den Bedarf anzupassen. Mit der Gründung der neuen Abteilung Migration und Teilhabe (MuT) hat das Jobcenter organisatorisch auf die neuen Herausforderungen reagiert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Institutionen und Anbietern von Unterstützungsleistungen erfordern ein besonderes Wissen zu den zielgruppenspezifischen Netzwerken. Es soll insbesondere die Chance genutzt werden, bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet und koordiniert einzubinden. Diese Organisationsform trägt auch dem Anliegen unterschiedlichster Unternehmensvertreter Rechnung, die übersichtliche Strukturen mit zentralen und kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für den Austausch- und Vermittlungsprozess wünschen. Zunächst waren im Geschäftsplan 2016 für diese Aufgabe 66,07 unbefristete Ermächtigungen vorgesehen, die entsprechend dem tatsächlichen Bedarf genutzt werden können, der sich aus den gesetzlichen Stellenschlüsseln ergibt. Die aktuelle Entwicklung im Jahr 2017 erfordert die Zuordnung weiterer 10,10 Stellen für die Abteilung MuT. Der Medizinisch Psychologische Dienst des Jobcenters (MPD) geht davon aus, dass im Jahr 2017 vermehrt Zuweisungen eingehen werden, die Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie geduldete Flüchtlinge betreffen. Es ist anzunehmen, dass Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden psychischen/gesundheitlichen Problemen (wie z. B. Folgen der Traumatisierung, Infektionskrankheiten etc.), die bislang nicht in ärztlicher oder psychologischer Behandlung waren, in hoher Anzahl auf die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der noch einzurichtenden Fachstelle für Flüchtlinge zukommen. Hier werden sich zahlenmäßige und inhaltliche Anforderungen ergeben, für die noch Handlungspläne/Strategien zu entwerfen sind.
1.2.6.2 Eckpunkte der Integrationsarbeit
Die künftige Arbeit des Jobcenters kann auf folgende Aktivitäten aufbauen:
Mit der Trägerzulassung nach § 178 SGB III kann das Jobcenter eigenes Personal aus dem EGT finanzieren (Eigenvornahme). Damit können flexibel und in kurzer Zeit Maßnahmen eingerichtet werden, die die Integrationsstrategie der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, z. B. im Rahmen von Einzelcoachings der Leistungsberechtigten, in enger Abstimmung flankierend begleiten. Damit wird den unterschiedlichen Bedarfen und Bildungs- und Ausbildungsniveaus entsprochen. Vor diesem Hintergrund wurde das „Netzwerk Aktivierung, Beratung und Chancen (Netzwerk ABC)“ konzipiert und als neues Sachgebiet der Abteilung Migration und Teilhabe zugeordnet. Das „Netzwerk ABC“ wird sich im Schwerpunkt mit der Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung oder Arbeit befassen. Dabei werden externe Angebote nicht ersetzt, sondern die Zusteuerung dahin optimiert. Dabei übernimmt das Netzwerk unter anderem eine Clearingfunktion und unterstützt unter anderem die passgenaue Zusteuerung in die geplanten noch zu beschaffenden modular ausgestalteten Vergabemaßnahmen für Flüchtlinge. Das Jobcenter wird bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Angebote und Maßnahmen die Anschlussfähigkeit an die lokale Unterstützungsstruktur berücksichtigen und diese für Leistungsberechtigte mit den Instrumenten des SGB II ergänzen. Im Rahmen des „Netzwerk ABC“ werden auch die Weiterführung von „AmigA“, einer gesundheitsfördernden Maßnahme, die bisher zu 50 Prozent über das Bundesprojekt "Perspektive 50plus" finanziert wurde und eine Maßnahme für schwerbehinderte Kundinnen und Kunden im Rahmen des Inklusionsprojekts und zur Unterstützung der Identifizierung und Begleitung von Rehabilitanden umgesetzt. Durch die ausschließliche Bundesfinanzierung aus dem Eingliederungstitel entfällt die kommunale Beteiligung an den Personal- und Sachkosten.
1.3 Arbeitsmarktprogramm 2017
Das Arbeitsmarktprogramm 2017 umfasst alle Eingliederungsleistungen mit den jeweiligen finanziellen Budgets. Es wurde unter Berücksichtigung der Jobcenterstrategie, der Schwerpunktziele und der Ressourcen konzipiert. Die folgende Tabelle stellt die Budgets, gegliedert nach einzelnen Eingliederungsleistungstypen, dar. Eine differenzierte Darstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt im Geschäftsplan (Anlage 1, Punkt 1.2).
1.4 Zustimmung zur Beschaffung und Vergabe neuer Maßnahmen
Zwei Drittel der Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters werden im Rahmen der Vergabe beschafft. Das übrige Drittel wird über Maßnahmen zur Eingliederung, die als Einzelfallhilfen ausgestaltet sind, verausgabt. Die Zuständigkeitsordnung der LHS Stuttgart sieht vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten und die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen
1.5 Verwaltungskosten
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne Zusatzmittel für flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe) Haushaltsmittel von 4,036 Mrd. EUR veranschlagt (Vorjahr: 4,041 Mrd. EUR). Nach einem Abzug von insgesamt 29,4 Mio. EUR für zentrale Einbehalte verbleiben rund 4,007 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden. Das Jobcenter Stuttgart erhält hiervon einen Anteil von 0,6592 Prozent (Vorjahr: 0,6444 Prozent), somit voraussichtlich 26.414.915 EUR. Gemäß Entwurf des Bundeshaushalts dürfen, wie in den Vorjahren, Ausgabereste in Höhe von bis zu 350 Mio. EUR (für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten) in Anspruch genommen werden. Das BMAS sieht vor, zusätzliche Mittel aus Ausgaberesten in Höhe von 300 Mio. EUR für die Verwaltungskosten (Vorjahr: 330 Mio. EUR) mit der Zuweisung der regulär veranschlagten Budgets auf die Jobcenter zu verteilen, so dass dem Jobcenter Stuttgart weitere 1.977.600 EUR zur Verfügung stehen. Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB II beabsichtigt der Bund nach bisherigen Informationen weitere 450 Mio. EUR für die Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen (Vorjahr: 325 Mio. EUR), die nach einem gesonderten Maßstab verteilt werden. Mit einer ersten Tranche werden 90 Prozent der Mittel zum Jahresanfang zugewiesen, die Zuweisung der zweiten Tranche erfolgt im zweiten Quartal 2017. Geht man davon aus, dass die Verteilung der zweiten Tranche nach dem gleichen prozentualen Anteil erfolgt wie bei der ersten Tranche (0,7139 Prozent), hätte das Jobcenter Stuttgart 3.212.550 EUR zu erwarten. Insgesamt würde sich das Budget damit auf 31.605.065 EUR belaufen (1.146.011 EUR mehr als im Vorjahr). Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen. Für die Feststellung des endgültigen Betrages ist das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2017 sowie der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017, Ende 2016, abzuwarten. Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf insgesamt 38.552.824 EUR belaufen. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 32.692.795 EUR. Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt von 1.087.730 EUR erforderlich (Plan 2016: 2.075.662 EUR). Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 5.860.029 EUR. Weiterhin hat die LHS Stuttgart die nicht abrechenbaren Kosten von 3.519.361 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS Stuttgart somit auf 9.379.390 EUR (Plan 2016: 8.658.800 EUR).
1.6 Stellenplanrelevante Entscheidungen
1.6.1 Bestandsentwicklung
Für die Analyse der bisherigen und die Vorhersage der zukünftigen Entwicklungen der Kundenzahlen im Jobcenter Stuttgart wurde der Kundenbestand in zwei Bestandsgruppen unterteilt:
2. Restlicher „Altbestand“, inkl. der Leistungsberechtigten, die in Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften leben, die vor 2015 zugegangen sind.
(Stand 09/16)
688
897
603
(Stand 12/2017)
Ü25
U25
1.6.2. Personalbedarfsberechnung
Die Personalbedarfsberechnung basiert auf den prognostizierten Kundenzahlen zum Jahresende 2017. Die Berechnungsmethode der stellenrelevanten Kundenzahlen wurde gegenüber den Vorjahren modifiziert: In die Personalbedarfsberechnung gehen sämtliche BG, aber nicht alle ELB im Bestand ein, da in Abhängigkeit von der jeweiligen Fallkonstellation von einem geringeren Betreuungsaufwand ausgegangen wird. Dabei orientiert sich die Berechnung an der „Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses für das sonstige Personal in den gemeinsamen Einrichtungen“ aus dem Oktober 2012. Bei der Berechnung wird die Gruppe der § 10-Fälle bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, die in ihrer Mehrheit noch eine Schule besuchen und dem Arbeitsmarkt daher (noch) nicht zur Verfügung stehen, zu 75 Prozent nicht berücksichtigt. Mit der Zuordnung der ELB Gesamt auf ELB U25 und ELB Ü25 wurde den tatsächlichen Relationen im Altbestand und im Bereich der Flüchtlinge Rechnung getragen:
2. Zielsystem
2.1 Ziele, Zielindikatoren, Zielwerte
Das Zielsystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht für das Jahr 2017 unverändert weiter. Der Gesetzgeber hat in § 48a SGB II für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II folgende Steuerungsziele festgelegt:
Anlage 1 Geschäftsplan 2017 Anlage 2 Stellenschaffung Leitung MuT Anlage 3 Stellenschaffung SB Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen Anlage 4 Stellenschaffung SB Administration Aktivleistungen Anlage 5 Stellenschaffung SB LK LISSA Anlage 6 Stellenschaffung SB Forderungsmanagement Anlage 7 Stellenschaffung SB QI BuT Anlage 8 Stellenschaffung Sprach- und Integrationslotsen Anlage 9 Wegfall KW Vermerk Abrechnung BuT Anlage 10 Verlängerung KW Vermerk SB Widerspruch Anlage 11 Verlängerung KW Vermerk pAp PAT Finanzielle Auswirkungen <Finanzielle Auswirkungen> Anlagen Anlage 1 Geschäftsplan 2017 Anlage 2 Stellenschaffung Leitung MuT Anlage 3 Stellenschaffung SB Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen Anlage 4 Stellenschaffung SB Administration Aktivleistungen Anlage 5 Stellenschaffung SB LK LISSA Anlage 6 Stellenschaffung SB Forderungsmanagement Anlage 7 Stellenschaffung SB QI BuT Anlage 8 Stellenschaffung Sprach- und Integrationslotsen Anlage 9 Wegfall KW Vermerk Abrechnung BuT Anlage 10 Verlängerung KW Vermerk SB Widerspruch Anlage 11 Verlängerung KW Vermerk pAp PAT zum Seitenanfang 29, Anlage 1 Geschäftsplan 2017.docx29, Anlage 2 Stellenschaffung Leitung MuT 1,0.docx29, Anlage 3 Stellenschaffung SB Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen 1,0.docx29, Anlage 4 Stellenschaffung SB Administration Aktivleistungen 0,5.docx29, Anlage 5 Stellenschaffung LK LISSA 1,5.docx29, Anlage 6 Stellenschaffung SB Forderungsmanagement 1,0.docx29, Anlage 7 Stellenschaffung SB QI BuT 2,0.docxAnlage 8 Stellenschaffung Sprach und Integrationslotsen 2,0.docx29, Anlage 9 Wegfall KW Abrechnung BuT 2,0.docx29, Anlage 10 Verlängerung KW SB Widerspruch 0,5.docx29, Anlage 11 Verlängerung KW pAp PAT 1,0.docx