Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1011/2021
Stuttgart,
11/30/2021



Pakt für Integration – Verlängerung der Ermächtigung für die Koordination von Integrationsmanager*innen und persönlichen Ansprechpartner*innen in den Jahren 2022 und 2023 im Jobcenter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.12.2021
15.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

Die mit GRDrs 532/2017 beschlossene und mit GRDrs 949/2019 bis 31.12.2021 verlängerte Ermächtigung für die koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager*innen und persönlichen Ansprechpartner*innen, 50 % in EG 10 TVöD beim Jobcenter, wird bis 31.12.2023 verlängert. Die Ermächtigung kann unbefristet ausgeschrieben und der Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen werden.



Begründung:


Mit GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzenden Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ wurde am 28.09.2017 vom Gemeinderat beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden am 27.04.2017 abgeschlossenen Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) beteiligt.
Mit GRDrs 949/2021 „Pakt für Integration – Verlängerung des Integrationsmanagements in den Jahren 2020 und 2021“ stimmte der Gemeinderat am 05.12.2019 der Fortführung von PIK bis zum 31.12.2021 zu.
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 12.07.2021 wurde der Gemeinderat mit der GRDrs 198/2021 "Integrationsmanagement und begleitende Unterstützungsmaßnahmen - Fortsetzung in den Jahren 2022 und 2023" über das voraussichtliche Ende der Landesförderung für das Integrationsmanagement zum 31.12.2022 vom Sozialamt informiert.

Mit Schreiben vom 30.07.2021 teilte Herr Minister Lucha dem Städte-, Landkreis- und Gemeindetag mit, dass die Förderung des Integrationsmanagements um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert wird, indem die Weiterförderung des lntegrationsmanagements weiterhin als Vollfinanzierung geplant ist. Die Förderung umfasst im Jahr 2023 für Stuttgart weiterhin 51,1 Stellen für Integrationsmanager*innen.

Im Jobcenter Stuttgart kommt der Abteilung Migration und Teilhabe im Bereich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die zentrale Aufgabe der gesamtgesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen zu. Passgenaue Unterstützungs- und Förderangebote zum Spracherwerb und zur beruflichen Integration werden von den persönlichen Ansprechpartner*innen unterbreitet. Die Verzahnung dieses Bereichs mit dem Pakt für Integration ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine dauerhafte und erfolgreiche berufliche und soziale Integration der Geflüchteten. Um die Integrationsmanager*innen bei den Trägern und die rd. 45 persönlichen Ansprechpartner*innen der Abteilung Migration und Teilhabe im Jobcenter weiterhin gewinnbringend zu vernetzen, bedarf es der Verlängerung der mit GRDrs 549/2017 geschaffenen und mit GRDrs 949/2019 bis 31.12.2021 verlängerten 50 % in EG 10 TVöD für weitere 2 Jahre im Jobcenter.


Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 sind im Teilhaushalt 290 - Jobcenter noch keine Beträge für die folgende Ermächtigung veranschlagt:


2022
2023
Verlängerung der Befristung der Ermächtigungen bis 31.12.2023

THH 290
Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager*innen und persönlichen Ansprechpartner*innen
50 % in EG 10 TVöD
36.200 EUR

36.200 EUR



Beteiligte Stellen

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

-

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