Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
9011-02.03/-05
GRDrs
1451/2017
Stuttgart,
12/15/2017
Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung
des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 und der Finanzplanung bis 2022 am 15. Dezember 2017
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
15.12.2017
Beschlußantrag:
I.
Zustimmung
Dem am 28. September 2017 eingebrachten Entwurf des
Haushaltsplans 2018/2019
und der
Finanzplanung 2017 bis 2022
wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 6. November bis 15. Dezember 2017 ergeben haben.
II.
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gemäß Anlage 1 beschlossen.
In den Ergebnishaushalten werden Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von
54.784.192 EUR in 2018 und 35.992.851 EUR in 2019 festgesetzt.
Kreditermächtigungen sind im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 nicht notwendig.
III.
Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art
Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV.
Übertragbarkeitsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen Übertragbarkeitsvermerke - mit der in Anlage 5 enthaltenen Ergänzung - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. § 21 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2018/2019 angebracht.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei Ermächtigungsübertragungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
V.
Deckungsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen allgemeinen Grundsätze, Haushalts- und Deckungsvermerke - mit den in Anlage 5 enthaltenen Ergänzungen - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. §§ 19 und
20 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2018/2019 angebracht.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Haushaltsvollzug erforderliche Korrekturen (insbesondere zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung) zu den ausgewiesenen Deckungsbeziehungen vorzunehmen, worüber im Rahmen des Jahresabschlusses dem Gemeinderat zu berichten ist.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei den Deckungsbeziehungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VI.
Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2018/2019 und zur Finanzplanung bis 2022 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.
VII.
Weitere Beschlüsse im Rahmen der Planberatungen
Den weiteren im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 gefassten Vorberatungsergebnissen zu Beschlussvorlagen – insb. im Rahmen der Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts – wird zugestimmt.
VIII.
Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen in den Haushaltsplänen im Rahmen des beschlossenen Gesamtvolumens vorzunehmen. Darunter fallen insbesondere auch die Abbildung von Beschlüssen zu den Stellenplänen im Haushaltsplan, Umsetzungen von zentral geplanten Teilansätzen in die Teilhaushalte und eventuelle Ansatzkorrekturen innerhalb der Teilhaushalte in den ausgewiesenen Amtsbereichen und Schlüsselprodukten.
15. Dezember 2017
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
gez.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1) Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
2) Korrektur 2. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
3) 3. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
4) Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen
5) Ergänzung von Haushaltsvermerken
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
<Begründung>
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Anlagen
<Anlagen>
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