Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9011-02.03/-05
GRDrs 1451/2017
Stuttgart,
12/15/2017



Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung
des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 und der Finanzplanung bis 2022 am 15. Dezember 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich15.12.2017



Beschlußantrag:

I. Zustimmung

Dem am 28. September 2017 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 und der Finanzplanung 2017 bis 2022 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 6. November bis 15. Dezember 2017 ergeben haben.


II. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019



III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.



IV. Übertragbarkeitsvermerke V. Deckungsvermerke VI. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats

VII. Weitere Beschlüsse im Rahmen der Planberatungen
VIII. Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne 15. Dezember 2017
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen




gez.

Michael Föll
Erster Bürgermeister



Anlagen
1) Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

2) Korrektur 2. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
3) 3. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
4) Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen
5) Ergänzung von Haushaltsvermerken













Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

<Begründung>


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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