Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
260
10
VerhandlungDrucksache:
975/2013
GZ:
AK
Sitzungstermin: 19.12.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Klinikum Stuttgart
- Jahresabschluss 31.12.2012

Vorgang:

Krankenhausausschuss vom 13.12.2013, nicht öffentlich, Nr. 74
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 05.12.2013, GRDrs 975/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der vor gelegten Form fest.

1.1 Bilanzsumme 807.836.491,07 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 634.540.432,47 €
- das Umlaufvermögen 147.696.556,72 €
- Ausgleichsposten nach dem KHG 25.288.371,00 €
- Rechnungsabgrenzungsposten 311.130,88 €

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 34.504.083,35 €
- Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens 437.976.463,26 €
- die Rückstellungen 96.881.000,00 €
(davon für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
14.207.000, 00 €)
- die Verbindlichkeiten 236.316.585,79 €
- Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 2.152.608,67 €
- Rechnungsabgrenzungsposten 5.750,00 €

1.2 Bilanzverlust 13.305.292,43 €
1.3 Gewinn- und Verlustrechnung
1.3.1 Summe der Erträge 639.327.629,85 €
1.3.2 Summe der Aufwendungen 652.632.922,28 €
1.3.3 Jahresfehlbetrag 13.305.292,43 €
1.3.4 Entnahme aus Rücklagen 13.305.292,43 €
1.4 Gemäß § 2 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung werden
Mittel in Höhe von 31.515.000,51 €
aus dem Vermögensplan in das Wirtschaftsjahr 2013
übertragen.

2. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.

3. Der Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung der Unterdeckung von Ausbildungsstätten (GRDrs 1059/2005) in Höhe von 1 Mio. EUR für das Jahr 2012 sowie der Leistung von Abschlagszahlungen im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel wird zugestimmt.

4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 wird Dr. Rödl Stuttgart GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17 a KHG.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang