Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1466/2019
GZ:
T
Sitzungstermin: 09.04.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Ausbau des Straßennetzes City Prag in Feuerbach, städtischer Anteil
- Baubeschluss 1. Bauabschnitt Straßenentwässerungskanal und Planstraßen (GIEAG)
- Vergabeermächtigung
- Stand der Planungen Straßennetz City Prag

Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54

Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 20.03.2020, GRDrs 1466/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem bebauungsplanmäßigen Ausbau der Straßen im Bereich City Prag gemäß dem Plan (siehe Anlage 2) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (siehe Anlage 3) mit dem städtischen Anteil für den 1. Bauabschnitt von 928.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 50.000 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 878.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2020 und fr. 200.000 EUR
Projekt 7.662941 Jahr 2021 658.500 EUR
Erschließung, Straßenbau Summe 858.500 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen

Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2021 19.500 EUR
Projekt 7.662951
Erschließung, Straßenbeleuchtung
Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen

3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 50.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf die v. g. Projekte umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 sämtliche erforderlichen Leistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen sowie einen Baudurchführungsvertrag mit GIEAG zu unterzeichnen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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