Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
80
26
Verhandlung
Drucksache:
1466/2019
GZ:
T
Sitzungstermin:
09.04.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Ausbau des Straßennetzes City Prag in Feuerbach, städtischer Anteil
- Baubeschluss 1. Bauabschnitt Straßenentwässerungskanal und Planstraßen (GIEAG)
- Vergabeermächtigung
- Stand der Planungen Straßennetz City Prag
Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 20.03.2020, GRDrs 1466/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1
.
Dem bebauungsplanmäßigen Ausbau der Straßen im Bereich City Prag gemäß dem Plan (siehe Anlage 2) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (siehe Anlage 3) mit dem städtischen Anteil für den 1. Bauabschnitt von 928.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 50.000 EUR) wird zugestimmt.
2
.
Die Auszahlungen in Höhe von 878.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2020 und fr. 200.000 EUR
Projekt 7.662941
Jahr 2021
658.500 EUR
Erschließung, Straßenbau Summe 858.500 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2021 19.500 EUR
Projekt 7.662951
Erschließung, Straßenbeleuchtung
Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen
3
.
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 50.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf die v. g. Projekte umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 sämtliche erforderlichen Leistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen sowie einen Baudurchführungsvertrag mit GIEAG zu unterzeichnen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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