Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 743/2020
Stuttgart,
09/11/2020



Änderungen in der Gesellschafterstruktur des VVS
- Beitritt Landkreis Göppingen und Eisenbahnverkehrsunternehmen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
24.09.2020



Beschlußantrag:

1) Der Vertreter der Stadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS GmbH) den nachstehenden Beschlüssen zuzustimmen: 2) Der Abgabe von Geschäftsanteilen der VVS GmbH durch die Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 0,5% im Rahmen der Umverteilung zum Beitritt des Landkreises Göppingen wird zugestimmt. 3) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, den im Zusammenhang mit den Änderungen in der Gesellschafterstruktur durch den Beitritt des Landkreises Göppingen und der neuen EVU in Form einer Bündelgesellschaft notwendigen Verträge zuzustimmen bzw. diese zu unterzeichnen. Ferner kann die Verwaltung den als Anlage beigefügten Vertragsentwurf anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.



Begründung:


Bereits seit 2014 ist der Landkreis Göppingen in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) teilintegriert. Der VVS-Tarif gilt dabei aktuell jedoch nur auf der Schiene im ein- und ausbrechenden Verkehr sowie für einzelne Tickets auch im Bus. Der Landkreis Göppingen strebt daher seit vielen Jahren eine tarifliche Vollintegration in den VVS an. Der Beitritt des Landkreises Göppingen zum Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist bereits seit Verbundgründung in den VVS-Verträgen (Grundvertrag) und auch im Gesetz zur Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS) angelegt. Am 01.02.2019 hat der Kreistag des Landkreises Göppingen einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Vollintegration in den VVS gefasst. Am 23.03.2020 wurde dem Aufsichtsratsvorsitzenden der VVS GmbH der Beitritt offiziell erklärt.

Zudem ergibt sich infolge des SPNV-Vergabeverfahrens des Landes mit der Übernahme der Schienenpersonennahverkehrsleistungen durch die neuen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Go-Ahead und Abellio seit Mitte 2019 ein weiterer Anpassungsbedarf in der Gesellschafterstruktur der VVS GmbH im Rahmen des Mischverbunds.

Beim VVS handelt es sich um einen Mischverbund. Die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger sind jeweils zur Hälfte im Besitz der Geschäftsanteile der VVS GmbH. An dieser paritätischen Aufteilung der Geschäftsanteile zwischen öffentlicher Hand und Verkehrsunternehmen soll sich auch künftig durch den Beitritt des Landkreises Göppingen und der Übernahme von SPNV-Leistungen durch die neuen EVU nichts ändern.

Derzeit hat die VVS GmbH sieben Gesellschafter auf der Seite der Aufgabenträger (neben der LHS das Land Baden-Württemberg, die vier Verbundlandkreise Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und der Rems-Murr-Kreis sowie der Verband Region Stuttgart) und drei Gesellschafter auf Seite der Verkehrsunternehmen (Deutsche Bahn, SSB und GbR der Busunternehmen in den Landkreisen).


1. Gesellschaftsrechtlicher Eintritt des Landkreises Göppingen in die VVS GmbH

Der Landkreis Göppingen soll im Zuge der Vollintegration in den Verkehrs- und Tarifverbund zum 01.01.2021 auch Gesellschafter der VVS GmbH werden.

Nach erfolgten Abstimmungen zwischen den bestehenden Gesellschaftern der VVS GmbH und dem Landkreis Göppingen im Frühjahr 2020 soll der Landkreis Göppingen in die VVS GmbH unter den folgenden Rahmenbedingungen aufgenommen werden:

· Der Eintritt soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 stattfinden. · Alle bisherigen Aufgabenträger-Gesellschafter geben dafür Geschäftsanteile ab: · Für derzeit noch nicht absehbare Aufnahmen weiterer Landkreise in den VVS sollen alternative Beteiligungslösungen ohne Aufnahme in den öffentlichen Gesellschafterkreis gefunden werden.

Wie die übrigen Gesellschafter der öffentlichen Hand leistet der Landkreis Göppingen künftig einen jährlichen Zuschuss zur Verbundgesellschaft, der die bisherige Kostenbeteiligung für die Teilintegration ersetzt. Geregelt wird dies in der Zuschussvereinbarung.


2. Gesellschaftsrechtliche Beteiligung neuer Eisenbahnverkehrsunternehmen

Auch auf der Seite der Verkehrsunternehmen-Gesellschafter der VVS GmbH besteht Anpassungsbedarf: Nach den Betriebsaufnahmen der Stuttgarter Netze im SPNV des Landes durch die neuen EVU Go-Ahead und Abellio im Juni 2019 sollen die neuen EVU baldmöglichst Gesellschafter bei der VVS GmbH werden.

Dies ist sachlogisch begründbar, da die beiden Unternehmen den VVS-Gesamttarif anwenden und vertreiben und über den vom Verband Region Stuttgart verwalteten Regionalzugpool auch unmittelbar an der Einnahmenaufteilung innerhalb des VVS partizipieren.

Die EVU beabsichtigen eine Kooperation in Form einer gemeinsamen „Bündel-GmbH“ zu gründen. Diese soll dann (stellvertretend für Go-Ahead, Abellio und ggf. weitere EVU, die Leistungen im Auftrag des Landes erbringen) Gesellschafterin des VVS werden.

Im Falle des Eintritts der beiden neuen EVU (Go-Ahead und Abellio) hat die DB Regio AG bereits zugesagt, von ihrem bisherigen Anteil (19 %) 3,5 % an die neu zu gründende Bündel-GmbH der EVU im VVS abzugeben.
Der Geschäftsanteil der DB Regio AG an der VVS GmbH wird damit künftig 15,5 % betragen.
Die Anteile der übrigen Verkehrsunternehmen-Gesellschafter im VVS bleiben unverändert (SSB AG mit 26,0 % und die GbR der Busunternehmen im VVS mit 5,0 %).

Der Bündel-GmbH soll neben den neuen EVU auch DB Regio mit ihren verbleibenden SPNV-Verkehren (Filstal, Gäubahn, Murrbahn) angehören. Der VVS und das Verkehrsministerium als Besteller und Aufgabenträger für den SPNV werden die Gründung der Bündel-GmbH moderieren und mit den EVU möglichst zeitnah umsetzen. Von der Dauer des Gründungsprozesses der Bündel-GmbH hängt auch der weitere Zeitablauf bis zur notariellen Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages ab.


3. Anpassung der Verträge

Der Beitritt des Landkreises Göppingen erfordert einige Änderungen bestehender Regelwerke. Zudem ist im Zuge der Vollintegration eine Vielzahl an Verträgen anzupassen, bzw. neu zu verfassen. Hierunter fallen neben dem Verkauf der Gesellschafteranteile (Anlage 1) der Gesellschaftsvertrag der VVS GmbH (Anlage 2) sowie etwa der Grundvertrag, der Organisationsvertrag des VVS sowie der Teilintegrationsvertrag des Landkreises Göppingen, die Zuschussvereinbarung des VVS und auch die Kooperationsvereinbarung zum Metropoltarif, um einige Beispiele zu nennen.

Bei den meisten Vereinbarungen liegt die Federführung für die erforderlichen Anpassungen beim VVS. Jedoch ist auch die LHS Partner in einigen der Verträge (vgl. Anlage 3).
Die mit den Anpassungen zusammenhängenden Abstimmungen wurden teilweise bereits begonnen. Die noch offenen Vertragsanpassungen sollen nach Auskunft des VVS zeitnah mit den jeweiligen Vertragsparteien erörtert und finalisiert werden.

Bei den Anpassungen des Gesellschaftsvertrags der VVS GmbH von 1996, zuletzt geändert 2002 (Anlage 2), sind durch die Beitritte insbesondere die Regelungen zum Stammkapital der Gesellschafter und die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder anzupassen.

Die künftige Gesellschafterstruktur im Mischverbund VVS stellt sich wie folgt dar:

Aufgabenträger (50 %) Verkehrsunternehmen (50 %)
Verband Region Stuttgart
19,0 %
Stuttgarter Straßenbahnen AG
26,0 %
Land Baden-Württemberg
7,0 %
DB Regio AG
15,5 %
Landeshauptstadt Stuttgart
7,0 %
GbR der Busunternehmen im VVS
5,0 %
Landkreis Böblingen
3,4 %
EVU GmbH
3,5 %
Landkreis Esslingen
3,4 %
Landkreis Ludwigsburg
3,4 %
Rems-Murr-Kreis
3,4 %
Landkreis Göppingen
3,4 %
Die Übertragung der Gesellschaftsanteile innerhalb des VVS soll zum Nennwert erfolgen. Die LHS erhält für die Abgabe eines Anteils von 0,5 % einen Betrag von rund 1.240 Euro.

Die notarielle Beurkundung soll nach der endgültigen Beschlussfassung in der VVS-Gesellschafterversammlung am 07.10.2020 erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass bis dahin die Gremienbeschlüsse aller Gesellschafter vorliegen. Zudem hat das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde eine Gesetzmäßigkeitsbestätigung gem. §§ 108, 106 GemO zu erteilen.

Die Verwaltung wird die weitere Umsetzung der für die vollständige Integration des Landkreises Göppingen zum 01.01.2021 erforderlichen Maßnahmen aktiv begleiten.

Über verschiedene Grundsatzfragen aus dem Gesellschafterkreis (z. B. Stimmrechte, Tarifbildung oder kartellrechtliche Fragestellungen), die sorgfältig abgewogen werden müssen, wird der VVS einen Arbeitskreis einrichten und diese Themenbereiche abarbeiten.

Auch der bestehende Vertrag über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und den Verbundlandkreisen (sog. ÖPNV-Vertrag), der den Ausgleich verbundbedingter Lasten bei der LHS regelt, ist durch den Beitritt des Landkreises Göppingen anzupassen. Der Landkreis Göppingen ist als Vertragspartei aufzunehmen und die finanzielle Beteiligung am Verbundlastenausgleich ist festzuschreiben. Zur Anpassung des ÖPNV-Vertrages wird es eine gesonderte Beschlussvorlage geben.




Fritz Kuhn

Anlagen:
Anlage 1 Vertragsmuster zum Verkauf von Geschäftsanteilen
Anlage 2 Gesellschaftsvertrag der VVS GmbH
Anlage 3 Übersicht über weitere zu ändernde Verträge


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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