Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 729/2022
Stuttgart,
11/21/2022



Nachtragswirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Leben und Wohnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
28.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:


1.
2022
2022
2022
bisher
Veränderung
Nachtrags-wirtschaftsplan
EUR
EUR
EUR
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
58.496.881
485.280
58.982.161
- Aufwendungen von
59.616.771
3.364.351
62.981.122
- einem Jahresfehlbetrag von
1.119.890
2.879.071
3.998.961
1.2.Im Liquiditätsplan mit
1.2.1.
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit
57.331.913
590.780
57.922.693
1.2.2.
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit
55.844.190
3.355.351
59.199.541
1.2.3.
Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit
1.487.723
-2.764.571
-1.276.848
1.2.4.
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0
0
0
1.2.5.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.567.820
0
3.567.820
1.2.6.
Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
-3.567.820
0
-3.567.820
1.2.7.
Saldo aus 1.2.3 und 1.2.6
-2.080.097
-2.764.571
-4.844.668
1.2.8.
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.712.224
1.894.500
3.606.724
1.2.9.
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.433.500
9.000
2.442.500
1.2.10.
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-721.276
1.885.500
1.164.224
1.2.11.
Finanzmittelbedarf (-) bzw. –überschuss (+) von
(Saldo aus 1.2.7 und 1.2.10)

-2.801.373

-879.071

-3.680.444
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von
900.000
2.000.000
2.900.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
7.140.000
296.602
7.436.602
2.Mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite
7.500.000
0
7.500.000



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Am 17. Dezember 2021 hat der Gemeinderat den Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 für den Eigenbetrieb Leben&Wohnen beschlossen (GRDrs 579/2021). Die Planzahlen basierten auf den Ergebnissen 2020, der Fortschreibung für das Jahr 2021 sowie den bereits bekannten Planungen und tariflichen Entwicklungen für das Jahr 2022 und 2023 sowie den Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs. 849/2009).

Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2022

Infolge der hohen Inflation seit Ende 2021, den steigenden Preisen im Energiesektor, bei den Lebensmitteln und weiteren Bereichen und den Auswirkungen der Coronapandemie auf den Eigenbetrieb Leben & Wohnen verschlechtert sich das Jahresergebnis deutlich. Dies macht es erforderlich, einen Nachtragswirtschaftsplan für 2022 zu erstellen.

Unter Berücksichtigung der Ergebniszahlen bis 30.06.2022 wurde die Hochrechnung für 2022 modifiziert und um prognostizierte Steigerungen bzw. bereits bekannte Steigerungen fortgeschrieben und so die Werte für den Nachtragswirtschaftsplan 2022 kalkuliert.

Der Jahresverlust erhöht sich in 2022 von ursprünglich 1.120 TEUR um 2.879 TEUR auf 3.999 TEUR.

Liquiditätsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2022

Die Veränderungen im Erfolgsplan sind sämtlich zahlungswirksam und schlagen sich insbesondere bei den Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit nieder.

Änderungen bei der Einzahlung aus der Finanzierungstätigkeit sind auf die angepasste zeitliche Zuordnung der Darlehensaufnahmen zu den jeweiligen Investitionen zurückzuführen.

Die veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt in 2022 -3.680 TEUR (ursprünglich -2.801 TEUR).

Investitionsmaßnahmen des Nachtragswirtschaftsplanes 2022

Änderungen bei der Einzahlung aus der Finanzierungstätigkeit sind auf die angepasste zeitliche Zuordnung der Darlehensaufnahmen zu den jeweiligen Investitionen zurückzuführen.

Schuldenstand des Nachtragswirtschaftsplanes 2022

Veränderungen analog zum Liquiditätsplan und zum Investitionsplan.


Finanzielle Auswirkungen

Der Liquiditätsplan 2022 zeigt den Beginn eines drastischen Rückgangs der liquiden Mittel, der sich in 2023 fortsetzen wird, da die Jahresfehlbeträge durch liquiditätswirksame Kostensteigerungen verursacht werden. Aus diesem Grunde ist davon auszugehen, dass Maßnahmen der LHS zur Ausstattung des ELW mit liquiden Mitteln notwendig werden.



Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung Anlage 2 Nachtragswirtschaftsplan 2022, Anlagen A bis E

<Anlagen>



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