Die Ausgangslage für das Sanierungsprogramm liegt nun zehn Jahre zurück (Drees & Sommer-Listen). Eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen (z.B. zusätzlich notwendige Maßnahmen, neue Schadensfälle usw.) mussten in das Programm aufgenommen werden. Zusätzlich ergeben sich aus eingetretenen Novellierungen von gesetzlichen Vorgaben, Anforderungen der Schulentwicklungsplanung und der Baupreissteigerung weitere Maßnahmen und Kostenerhöhungen. Dadurch haben sich sowohl Umfang und Komplexität als auch die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen deutlich erhöht. Die Orientierung des jährlichen umsetzbaren Maßnahmenbudgets kann sich künftig nicht mehr alleine an den Kostenschätzungen der Drees & Sommer-Liste ausrichten. Bei der konkreten Planung hat sich zunehmend gezeigt, dass weitere Sanierungsnotwendigkeiten entstanden sind, die den ursprünglichen Kostenrahmen überschritten haben. Andere Vorhaben konnten dadurch nicht in Angriff genommen werden. Um eine effizientere Bearbeitung des Schulsanierungsprogramms zu erreichen, wird daher zu Beginn einer Planung nicht nur die im Schulsanierungsprogramm gelistete Einzelmaßnahme betrachtet, sondern ein ganzheitlicher Blick auf den Zustand des Gebäudes gerichtet. Erkenntnisse aus der Schulentwicklungsplanung werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Dies führt einerseits dazu, dass sich in den meisten Fällen ein wesentlich größerer Sanierungsbedarf für das untersuchte Gebäude ergibt, meist verbunden mit einer längeren Bearbeitungszeit in der Planung und einer deutlichen Steigerung im Mittelbedarf gegenüber der gelisteten Maßnahme. Andererseits wird damit der Schule nach Abschluss der Maßnahme ein ganzheitlich saniertes Gebäude übergeben, das in den kommenden Jahren ohne weitere bauliche Einschränkungen genutzt werden kann. Die Dauer der Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund laufender kleinerer Sanierungsmaßnahmen wird dadurch reduziert. Durch die Zusammenfassung einzelner Sanierungsmaßnahmen wird die Effizienz der Bearbeitung erhöht. Ergebnisse der jeweiligen Untersuchungen/Planungen werden im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung in Form einer Nachmeldeliste (Kosten/Termine) regelmäßig vorgestellt. Auch in den folgenden Doppelhaushalten werden die einzelnen Vorhaben anschließend in einer Liste wie Anlage 1 nach Vorberatung im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung zur Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind für das 3. Sonderprogramm Schulsanierung folgende Planansätze veranschlagt: 2020 Ergebnishaushalt 5,0 Mio. EUR Finanzhaushalt 2,5 Mio. EUR 2021 Ergebnishaushalt 7,5 Mio. EUR Finanzhaushalt 5,0 Mio. EUR Das jährlich umsetzbare Maßnahmenbudget in Höhe von 40,0 Mio. EUR ist in den kommenden zwei Jahren durch Inanspruchnahme vorhandener Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren zu decken. Zum Jahresende 2019 sind nicht abgeflossenen Mittel in Höhe von rund 135,82 Mio. EUR verfügbar.
Beteiligte Stellen Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Isabel Fezer Dirk Thürnau Bürgermeisterin Bürgermeister Anlagen 1. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung im Doppelhaushalt 2020/2021 sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020) 2. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - fertiggestelle Maßnahmen und Projekte sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020) 3. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - größere Sanierungsprojekte als Einzelmaßnahmen sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020) 4. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - nicht begonnene Kleinmaßnahmen (Auszug) sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020) <Anlagen> zum Seitenanfang