Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB / T
GRDrs 27/2020
Stuttgart,
07/02/2020



Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse des Doppelhaushaltes 2020/2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2020
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:








Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Wie in der GRDrs. 844/2017 dargelegt, konnten aufgrund vielfältiger Faktoren, die im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung vom 24.04.2017 und 28.06.2017 erläutert wurden, eine Vielzahl von Maßnahmen bisher nicht begonnen werden. 184 Maßnahmen (Stand 22.01.2020) sind aufgrund von Abhängigkeiten zu Machbarkeitsstudien, Sanierungsgutachten und vergleichbaren Themen zurückgestellt. Aktuell sind 1.088 Maßnahmen fertiggestellt und abgerechnet worden (Stand 22.01.2020).

Das gegenwärtige Maßnahmenvolumen des Schulsanierungsprogrammes umfasst 676,190 Mio. EUR (Stand März 2016 → 565,385 Mio. EUR). Darin enthalten sind Maßnahmen im Umfang von 99,9 Mio. EUR, die aktuell zurückgestellt sind. Das Schulsanierungsprogramm ist in der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2024 noch nicht vollständig ausfinanziert. Über die Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Finanzierungsmittel ist im Rahmen künftiger Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.

Auf der Grundlage des umsetzbaren Maßnahmenbudgets von 40,0 Mio. EUR/Jahr hat das Hochbauamt zusammen mit dem Schulverwaltungsamt die Vorhaben ausgewählt, die in 2020 und 2021 nach dem jeweiligen Stand der Maßnahmen und der Dringlichkeit weiterbearbeitet werden müssen. Diese sind in der Anlage 1 aufgelistet. Insgesamt befinden sich 101 Projekte/Maßnahmen in der Bearbeitung, davon befinden sich 44 in Voruntersuchung/Planung, 29 in Bau und 28 sind baulich fertiggestellt, jedoch noch nicht abgerechnet. Mit dem Sammelbaubeschluss für diese Vorhaben ist der Grundstein für das weitere Vorgehen im Schulsanierungsprogramm gelegt.


Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms in den Haushaltsjahren 2020 und 2021

A
B
C
D
Projekte/Pauschalen/Themen
prognostizierter
Mittelbedarf 2020 in Mio. €*
prognostizierter
Mittelbedarf 2021 in Mio. €*
prognostizierter
Mittelbedarf 2022ff in Mio. €*
1Summe der verpflichteten Mittel für Projekte in Voruntersuchung, Planung und Bau (s. Anlage 1),
einschl. Fortführung der Planungspauschale für statische Untersuchungen (s. Anlage 1 Nr. 27) und für die Umsetzung der größeren Einzelmaßnahmen und Projekte (s. Anlage 3)
Die Priorität der Maßnahmen wird fortlaufend unter Berücksichtigung der Dringlichkeit nach sicherheitstechnischer, technischer, funktionaler Hinsicht, den zur Verfügung stehenden Mitteln und Kapazitäten zwischen Schulverwaltungs- und Hochbauamt abgestimmt.
39,574
39,541
91,498
(Prognose, die aktuelle Ermittlung erfolgt im Rahmen der weiteren Priorisierung)
2Verpflichteten Mittel für fertiggestellte Maßnahmen und Projekte **
(s. Anlage 2)
0,426
0,459
0,108
(nach Prüfung)
3Summe
40,000
40,000
40,000
*Prognostizierter Mittelbedarf pro Jahr in Mio. € auf Grundlage eines angenommen, bestmöglichen Projektverlaufes, alle Maßnahmen / Projekte sind im Rahmen des Jahresbudgets gegenseitig deckungsfähig.
**Projektstatus „Fertig“ bedeutet baulich fertiggestellt noch nicht abgerechnet.



Weiterentwicklung des Schulsanierungsprogramms

Die Ausgangslage für das Sanierungsprogramm liegt nun zehn Jahre zurück (Drees & Sommer-Listen). Eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen (z.B. zusätzlich notwendige Maßnahmen, neue Schadensfälle usw.) mussten in das Programm aufgenommen werden. Zusätzlich ergeben sich aus eingetretenen Novellierungen von gesetzlichen Vorgaben, Anforderungen der Schulentwicklungsplanung und der Baupreissteigerung weitere Maßnahmen und Kostenerhöhungen. Dadurch haben sich sowohl Umfang und Komplexität als auch die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen deutlich erhöht.


Die Orientierung des jährlichen umsetzbaren Maßnahmenbudgets kann sich künftig nicht mehr alleine an den Kostenschätzungen der Drees & Sommer-Liste ausrichten. Bei der konkreten Planung hat sich zunehmend gezeigt, dass weitere Sanierungsnotwendigkeiten entstanden sind, die den ursprünglichen Kostenrahmen überschritten haben. Andere Vorhaben konnten dadurch nicht in Angriff genommen werden.

Um eine effizientere Bearbeitung des Schulsanierungsprogramms zu erreichen, wird daher zu Beginn einer Planung nicht nur die im Schulsanierungsprogramm gelistete Einzelmaßnahme betrachtet, sondern ein ganzheitlicher Blick auf den Zustand des Gebäudes gerichtet. Erkenntnisse aus der Schulentwicklungsplanung werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Dies führt einerseits dazu, dass sich in den meisten Fällen ein wesentlich größerer Sanierungsbedarf für das untersuchte Gebäude ergibt, meist verbunden mit einer längeren Bearbeitungszeit in der Planung und einer deutlichen Steigerung im Mittelbedarf gegenüber der gelisteten Maßnahme. Andererseits wird damit der Schule nach Abschluss der Maßnahme ein ganzheitlich saniertes Gebäude übergeben, das in den kommenden Jahren ohne weitere bauliche Einschränkungen genutzt werden kann. Die Dauer der Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund laufender kleinerer Sanierungsmaßnahmen wird dadurch reduziert. Durch die Zusammenfassung einzelner Sanierungsmaßnahmen wird die Effizienz der Bearbeitung erhöht.

Ergebnisse der jeweiligen Untersuchungen/Planungen werden im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung in Form einer Nachmeldeliste (Kosten/Termine) regelmäßig vorgestellt.

Auch in den folgenden Doppelhaushalten werden die einzelnen Vorhaben anschließend in einer Liste wie Anlage 1 nach Vorberatung im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung zur Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind für das 3. Sonderprogramm Schulsanierung folgende Planansätze veranschlagt:

2020 Ergebnishaushalt 5,0 Mio. EUR
Finanzhaushalt 2,5 Mio. EUR

2021 Ergebnishaushalt 7,5 Mio. EUR
Finanzhaushalt 5,0 Mio. EUR

Das jährlich umsetzbare Maßnahmenbudget in Höhe von 40,0 Mio. EUR ist in den kommenden zwei Jahren durch Inanspruchnahme vorhandener Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren zu decken. Zum Jahresende 2019 sind nicht abgeflossenen Mittel in Höhe von rund 135,82 Mio. EUR verfügbar.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

1. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung im Doppelhaushalt 2020/2021 sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020)
2. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - fertiggestelle Maßnahmen und Projekte sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020)
3. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - größere Sanierungsprojekte als Einzelmaßnahmen sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020)
4. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - nicht begonnene Kleinmaßnahmen (Auszug) sortiert nach Stadtbezirk A→Z (Stand 13.03.2020)


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