Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
137
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VerhandlungDrucksache:
227/2024
GZ:
T
Sitzungstermin: 27.06.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Sanierung Park der Villa Berg
Baubeschluss Bauabschnitte 1 und 7.2
Projektbeschluss Bauabschnitte 5 und 6

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.06.2024, öffentlich, Nr. 192
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 18.06.2024, öffentlich, Nr. 200
Verwaltungsausschuss vom 26.06.2024, öffentlich, Nr. 257
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 28.05.2024, GRDrs 227/2024.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den nachstehend aufgeführten Beschluss-
antrag:


1. Dem Bau des Bauabschnitts 1 „ehemalige SWR- Fernsehstudios - Berger Terrassen“ zur Erstellung des neuen Spielbereiches und Beseitigung von Unfallgefahren gemäß der Entwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (Anlage 1) vom 31.08.2023

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 4.668.000 EUR
wird zugestimmt.

2. Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend der Kostenberechnung für den Bauabschnitt 1 vom 17.04.2024 (Anlage 3) in Höhe von 4.668.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 670 des Garten-, Friedhofs- und Forstamt beim Projekt 7.671620 Villa Berg, Wiederherstellung Parkanlage wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt.

3. Dem Bau des Bauabschnitts 7.2 „Oberer Park“ zur Sanierung des Bestandsspielplatzes gemäß der Entwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (Anlage 2) vom 31.08.2023

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 3.527.000 EUR
wird zugestimmt.

4. Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend der Kostenberechnung für den Bauabschnitt 7.2 vom 17.04.2024 (Anlage 4) in Höhe von 3.527.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 670 des Garten-, Friedhofs- und Forstamt beim Projekt 7.671620 Villa Berg, Wiederherstellung Parkanlage wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt.

5. Der Weiterplanung des Bauabschnitts 5 "Obstwiese" gemäß der Vorentwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (GRDrs 450/2022) vom 05.08.2022

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 795.000 EUR
wird zugestimmt.

6. Der Weiterplanung des Bauabschnitts 6.1 "Parkwiese" gemäß der Vorentwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (GRDrs 450/2022) vom 05.08.2022

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 326.000 EUR
wird zugestimmt.

7. Der Weiterplanung des Bauabschnitts 6.2 "BUGA-Gelände" gemäß der Vorentwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (GRDrs 450/2022) vom 05.08.2022

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.080.000 EUR
wird zugestimmt.

8. Der Weiterplanung des Bauabschnitts 6.3 "Nördlicher Aussichtsplatz"gemäß der Vorentwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (GRDrs 450/2022) vom 05.08.2022

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 772.000 EUR
wird zugestimmt.

9. Der Weiterplanung des Bauabschnitts 6.4 "SWR-Funkstudio" gemäß der Vorentwurfsplanung des
Freien Landschaftsarchitekten Senner (GRDrs 450/2022) vom 05.08.2022

mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von brutto 394.000 EUR
wird zugestimmt.

10. Die voraussichtlichen Auszahlungen für die Weiterplanung der Bauabschnitte 5 "Obstwiese", 6.1 "Parkwiese", 6.2 "BUGA-Gelände", 6.3 "Nördlicher Aussichtsplatz" und 6.4 "SWR-Funkstudio" bis einschließlich Leistungsphase 6 in Höhe von 193.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt des Garten-, Friedhofs- und Forstamt beim Projekt 7.671620 Villa Berg, Wiederherstellung Parkanlage wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt.

11. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt, für die Bauabschnitte 5 "Obstwiese", 6.1 "Parkwiese", 6.2 "BUGA-Gelände", 6.3 "Nördlicher Aussichtsplatz" und 6.4 "SWR-Funkstudio" die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 6 zu beauftragen.

12. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt, Rodungs- und Baumfallarbeiten für die artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme "Eidechsenvergrämung" des 3. Bauabschnittes "TG-Oberfläche" in Höhe von 9.000 EUR durchzuführen nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.

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