Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 67/2013
Ergänzung
Stuttgart,
04/17/2013



Kursaal Bad Cannstatt
- Grundsatzbeschluss zur Betriebsführung als Bürgerhaus




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.04.2013
24.04.2013
25.04.2013



Beschlußantrag:

Der Beschlussantrag wird wie folgt gefasst (Änderungen in Fettdruck):

1. Der Kursaal Bad Cannstatt (Großer und Kleiner Saal) wird ab Herbst 2013 als Bürgerhaus auf Grundlage der Entgeltbestimmungen für die Benutzung von Gemeinwesenzentren und anderen öffentlichen Einrichtungen betrieben.

2. Die Betriebsführung und die Gebäudeaufsicht wird dem Bezirksamt Bad Cannstatt übertragen. Die Betriebsführung hat auf die Einhaltung eines maximalen betrieblichen Defizits von 300.000,00 € (entsprechend der Kalkulation des Gutachtens der UDF) zu achten. Der Personalbedarf wird analog dem Gutachten der UDF festgelegt.

3. Es wird ein Nutzerbeirat unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers von Bad Cannstatt gebildet, der die vorrangige Nutzung durch förderungswürdige bürgerschaftliche Aktivitäten und Organisationen aus dem Stadtbezirk sicherstellt. Hierzu erarbeitet der Nutzerbeirat im Einvernehmen mit der in.Stuttgart/VMS eine entsprechende Nutzerordnung.

3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2017 einen Bericht über die Ergebnisse der Betriebsführung durch das Bezirksamt Bad Cannstatt vorzulegen, um auf dieser Grundlage eine dauerhafte Entscheidung zu treffen.

4. Die Ausschreibung der Verpachtung der Kursaal-Gastronomie erfolgt auf Grundlage der Vorlage GRDrs 303/2012.



Begründung:


Der Beschlussantrag wurde entsprechend den Anträgen der Gemeinderatsfraktionen geändert:

- Die Änderungen in Ziffer 2 und 3 entsprechen dem Antrag 133/2013 der Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SÖS/Linke.

- Die neue Ziffer 3a entspricht dem Antrag 138/2013 der Fraktion der Freien Wähler.

- Die Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer III des Antrags 61/2013 der Fraktion der Freien Wähler ist beigefügt.

Der Kursaal Bad Cannstatt ist – im Gegensatz zu den übrigen Gemeinwesenzentren – bislang ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) mit dem Ergebnis, dass ein Vorsteuerabzug von 65 % möglich ist. Auf dieser Grundlage wurde auch der Baubeschluss gefasst und die entsprechenden Finanzmittel in den Stadthaushalten bereitgestellt. Sollte der Vorsteuerabzug bei den Baukosten verloren gehen, werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von ca. 700.000 € benötigt, die bislang nicht im Haushalt finanziert sind.

Daher ist es erforderlich, die Tarife für eine entgeltpflichtige Nutzung nach der Richtlinie zur Überlassung städtischer Einrichtungen beim Kursaal um die jeweilige Umsatzsteuer zu erhöhen. Deshalb werden für den Kursaal Bad Cannstatt auch weiterhin eigenständige Überlassungsbestimmungen (siehe Stadtrecht 3/21) benötigt.

Die Verwaltung wird entsprechend dem Grundsatzbeschluss und den vorstehenden Ausführungen eine Neufassung der Überlassungsbestimmungen für den Kursaal Bad Cannstatt dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorlegen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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