Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
233
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VerhandlungDrucksache:
710/2017 mit Ergänzung
GZ:
JB
Sitzungstermin: 16.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und
Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen
Ausländer/-innen (UMA)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 11.10.2017, öffentlich, Nr. 414
Gemeinderat vom 12.10.2017, öffentlich, Nr. 211
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 25.10.2017, öffentlich, Nr. 432
Gemeinderat vom 26.10.2017, öffentlich, Nr. 221
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Verwaltungsausschuss vom 15.11.2017, öffentlich, Nr. 497
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 25.09.2017, GRDrs 710/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den Entwicklungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA) wird Kenntnis genommen.

2. Für die bisherige Betreuung der UMA stehen dem Jugendamt Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften zur Verfügung (71,77 dauerhafte Planstellen, 50,59 Planstellen mit KW 01/2018 und 5,0 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 400 % bis 31.12.2017).
Für die weitere Betreuung der UMA wird vom Personalbedarf in Höhe von 59,0706 Stellen Kenntnis genommen (vgl. Anlage 2):

a) 47,6906 Stellen für den Betrieb der Inobhutnahmeeinrichtungen
b) 6,0 Stellen für die Sonderdienststelle 51-FJ-2UMA
c) 2,38 Stellen für Amtsvormundschaften
d) 1,5 Stellen Pflegekinderdienst
e) 0,5 Stelle für den Bereich der Entgeltfinanzierung
f) 0,5 Stelle für den Bereich der Personalverwaltung
g) 0,5 Stelle für den Bereich Amtsvormundschaften / Vormündervorschläge.

Entsprechend Anlage 3 sind für diesen zukünftigen Personalbedarf

- an 36 Planstellen der KW-Vermerk 01/2018 auf KW 01/2020 zu verlängern
- an 21,0706 Planstellen ein KW-Vermerk 01/2020 anzubringen
- für eine bis zum 31.12.2017 befristete Ermächtigung zur Beschäftigung einer Vollzeitkraft in EG 7 eine Planstelle mit KW 01/2020 einzurichten. Diese ist über das Stellenplanverfahren zum Haushalt 2018 zu schaffen.
- eine 0,5 Stelle (A11) im Bereich der Personalverwaltung und eine 0,5 Stelle (A8) im Bereich der Amtsvormundschaften / Vormündervorschläge dauerhaft notwendig und stehen weiter unbefristet zur Verfügung.

Das Personal kann unbefristet beschäftigt werden.

3. Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze drei Monate lang unter 85 % liegt, werden die o. g. eingesetzten Personalressourcen entsprechend abgebaut.

4. Steigt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze über eine Zeitdauer von drei Monaten hinaus auf über 115 % an, wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang o. g. Personalressourcen aufzustocken/zusätzliches Personal zu beschäftigen bzw. bestehende Verträge zu erhöhen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.

5. Von den zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften können 64,2894 Stellen zum Stellenplan 2018 gestrichen werden. Bei 4 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 300 % muss die Befristung 31.12.2017 nicht verlängert werden.

6. Von den Streichungen werden 24,0 Stellen als "Schaffung gegen Streichung" für eine neue stationäre Einrichtung und das Betreute Jugendwohnen (BJW) eingesetzt (vgl. nachfolgend Beschlussziffer 7).

7. Der Neuschaffung einer stationären Einrichtung in der Kupferstraße sowie der Schaffung der Personalressource für BJW für UMA wird zugestimmt.




Das Jugendamt wird ermächtigt, für diese Hilfen Personal im Umfang von

- 14,0 Stellen (1,0 S 16, 1,0 S 15, 8,0 S 12, 1,0 EG 5 und 3,0 EG 2) für die
stationäre Einrichtung und

- 10,0 Stellen (1,0 S 17, 1,0 EG 5 und 8,0 S 15) für BJW

zu beschäftigen.

Über formale Stellenschaffungen (vgl. Beschlussziffer 6 - Schaffung gegen Streichung) wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Haushalt 2018 entschieden.

8. Aufgrund der kostendeckenden Kalkulation der o. a. HzE-Angebote erfolgt der Platzabbau bzw. -aufbau haushaltsneutral.


Weitere Beratungsunterlage ist die GRDrs 710/2017 Ergänzung des Referats Jugend und Bildung vom 23.10.2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund weiterer Gespräche im Nachgang zu der Verwaltungsausschusssitzung am 11.10.2017 ist die Beschlussziffer 2 der GRDrs 710/2017 wie folgt neu zu fassen:

Der 2. Spiegelstrich von Beschlussziffer 2 lautet neu:

- an 19,5706 Planstellen ist ein KW-Vermerk 01/2020 anzubringen.

Der 4. Spiegelstrich von Beschlussziffer 2 ist wie folgt zu ergänzen:

- Ebenso stehen 1,5 Stellen (A11) im Bereich Erziehungshilfen (51-00-6, Sachbearbeitung "Hilfen zum Lebensunterhalt (HLU)" und "Wohnraummanagement") weiter unbefristet zur Verfügung.

Der Beschlussantrag der GRDrs 710/2017 bleibt ansonsten unverändert.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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