· das Raum- und Funktionsprogramm (vgl. Anlage 2) und · die Planung von Arcass Planungsgesellschaft mbH Stuttgart und den für den Zentralen Neubau beauftragten Fachplanern sowie · die Schnittstellenplanung zur Modulklinik
Mit Beschluss der GRDrs 410/2012 am 25.07.2012 hat der Gemeinderat die Weiterplanung des Gesamtprojekts Zentraler Neubau bis zum Baubeschluss beauftragt. Hierbei waren bei Bauabschnitt 1 drei Räume für Linearbeschleuniger vorgesehen. Die gleichzeitig beauftragten Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung werden im Juli 2013 abgeschlossen.
Der Neubau der Strahlentherapie unterhalb der sog. Grünfuge ist Voraussetzung dafür, das Baufeld 2 für den Neubau des Hauses F räumen zu können. Durch die besondere Lage unterhalb der Grünfuge sind nach der Errichtung des Neubaus keine räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten mehr möglich. Der Lenkungskreis Zentraler Neubau hat am 20.09.2012 beschlossen, beim Vergabeverfahren einen 4. Raum für die Installation eines Linearbeschleunigers für die Patientenversorgung zu planen und im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Die Verwaltung, vertreten durch den Eigenbetrieb Klinikum, wurde gemäß Beschluss der GRDrs 507/2012 (Projektorganisation u. Vergabemodelle) ermächtigt, eine Vergabe Planen und Bauen zu veranlassen. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung von Arcass Planungsgesellschaft mbH Stuttgart und den Fachplanern wurde ein Baugesuch eingereicht, das im April 2013 genehmigt wurde.
Die Entwurfsplanung des Gesamtprojekts Zentraler Neubau wird von Architekt und Fachplanern an den Bauabschnitten orientiert bis Herbst 2013 erstellt. Die Fassung des Baubeschlusses für die Strahlentherapie zum jetzigen Zeitpunkt ist für einen Baubeginn im Juli 2013 und die Fertigstellung im August 2014 notwendig. Danach erfolgt der Umzug der Großgeräte. Im 2. Quartal 2015 sind dann die Voraussetzungen geschaffen, dass mit dem Rückbau der Häuser 4 und 8 begonnen werden kann. Für die Planungen des Neubaus der Häuser F und E ist im Vorfeld dieser Gebäude von einer Herstellung der Kriegsbergstraße nach B-Plan auszugehen. Für den Bau der Strahlentherapie sind außer der Schließung der Unterführung keine baulichen Maßnahmen in der Kriegsbergstraße erforderlich. Mit dem Ziel die Kosten insgesamt zu optimieren werden die Planungen und der Bauablauf der erforderlichen Umbaumaßnahmen in der Kriegsbergstraße mit den Hochbaumaßnahmen abgestimmt, auch im Hinblick auf die baulogistischen Anforderungen des Projektes ZNB. Für die Schließung der Unterführung und die weiteren Straßenplanungen sind Mittel im Haushalt des Tiefbauamts bereitgestellt. Am 14.12.2012 hat der Krankenhausausschuss mit der GRDrs 856/2012 die Weiterplanung des Gebäudes einer Modulklinik beauftragt. Diese soll temporär auf der neuen Strahlentherapie zur vorzeitigen Unterbringung klinischer Funktionen des Bürgerhospitals unmittelbar nach deren baulichen Fertigstellung errichtet werden. Beschreibung des Neubaus Strahlentherapie
Eine ausführliche Beschreibung ist in Anlage 1 enthalten.
Für den Neubau ist eine Nettonutzfläche von 1.287 m² vorgesehen.
Während der Interimsphase erfolgt eine temporäre Erschließung der neuen Strahlentherapie über Haus A sowie einem neuen unterirdischen Zugangsbauwerk an der Schmalseite West von Haus A.
Nach Fertigstellung des Hauses F ist die neue Strahlentherapie Bestandteil der Ebenen-Erschließung der gesamten Ebene -2. Die Energieversorgung der Technikzentrale Strahlentherapie erfolgt über die Energiezentrale des Standortes. Die benötigten Medienleitungen werden dafür in einem eigenen Bauwerk, dem sogenannten Medienkanal, installiert.
Der Bieter erstellt das Neubaugebäude und schafft die Voraussetzungen für den Einbau der Linearbeschleuniger. Diese werden vom Klinikum Stuttgart umgezogen bzw. separat neu beschafft.
Grundlage des Ausschreibungsverfahrens war zunächst die auf 4 Linearbeschleunigerräume ausgerichtete Entwurfsplanung ("Variante 1"), bei der die planerischen Überlegungen zur Modulklinik noch keine Berücksichtigung fanden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung, die Modulklinik auf dem Gebäude der Strahlentherapie zu errichten erfolgte eine zielgerichtete Überarbeitung der ausgeschriebenen Entwurfsplanung ("Variante 1a"). Hiervon war insbesondere Kostengruppe 300 (Bau) betroffen.
Im Vergabeverfahren hat sich im Dialog mit den Bietern gezeigt, dass zur Wahrung der Zukunftsfähigkeit des Gebäudes der Strahlentherapie weitere baulich-technische Maßnahmen erforderlich bzw. sehr vorteilhaft wären. Es sind dies u.a. Erhöhung Strahlenschutzfaktor, Vertiefung der Bodengrube für künftige Gerätegenerationen, Schnelllauftore an den Behandlungsräumen sowie ein interaktives Personenüberwachungs-/-schutzsystem im Bereich der Bestrahlungsräume. Modulklinik
Das Gebäude der 5-geschossigen Modulklinik (vgl. GRDrs 856/2012) ist temporär auf dem Gebäude der Strahlentherapie geplant. Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet und die Ausschreibung vorbereitet. Beim bisherigen Planungsverlauf wurden Schnittstellenthemen zum Gebäude Strahlentherapie identifiziert und erforderlichenfalls im Vergabeverfahren Strahlentherapie bearbeitet. Im weiteren Verlauf werden diese Punkte weiter konkretisiert, um die Risiken bei beiden Projekten weiter zu reduzieren. Baubeginn ist nach noch genauerer Abstimmung mit dem Auftragnehmer Neubau Strahlentherapie in der Endphase der Fertigstellung Strahlentherapie voraussichtlich August 2014.
Medizinische Nutzung der Strahlentherapie
Im 4. Raum für einen Linearbeschleuniger soll das bisherige Behandlungsspektrum komplettiert und Stereotaxie/stereotaktische Strahlentherapie angeboten werden. Da die vorhandenen 3 Linearbeschleuniger komplett ausgelastet sind (max. tägliche Betriebsdauer), kann diese neue Behandlungsmethode nur an einem zusätzlichen Gerät angeboten werden. Die Marktanalysen prognostizieren einen weiteren Anstieg an onkologischen Erkrankungen, so dass sich in den kommenden Jahren eine steigende Nachfrage ergibt (demographische Entwicklung). Förderung nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKHG):
Der Neubau wurde vom Sozialministerium als förderfähig anerkannt. Nach einer ersten Abstimmung ist beabsichtigt, das Projekt für das Landeskrankenhausbauprogramm 2014 vorzusehen. Der Förderantrag wird zeitnah eingereicht.
Abbildung im Wirtschaftsplan des Klinikums/Finanzierung
Im Rahmen der Umsetzung des Strukturellen Rahmenplans am Standort Mitte wurden für das Teilprojekt Zentraler Neubau (ZNB) im Wirtschaftsplan 2012/2013 bereits Investitionsmittel eingestellt (Abschnitt B, Vermögensplan Ziffer 1.17). Die Gesamtkosten des Projekts Zentraler Neubau erhöhen sich um die Kosten des 4. Linearbeschleunigerraumes (3,2 Mio. EUR) auf 347,3 Mio. EUR. Die Aktualisierung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung zum Wirtschaftsplan 2014/2015 und der mehrjährigen Finanzplanung des Klinikums. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Finanzierung der Maßnahme aus nicht abgeflossen Mitteln anderer Maßnahmen des Strukturellen Rahmenplans sichergestellt. Der Kostenanteil für den Anschluss der Modulklinik in Höhe von 500.000 EUR wird entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2012 (GRDr. 856/2012) über Kredite finanziert.
Die Personalvertretung wurde beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung des Neubaus Strahlentherapie erfolgt - mit Ausnahme der Anschlusskosten des Modulbaus (500.000 EUR) - auf Basis der GRDrs 1302/2005. Der Bauabschnitt 1 ist Teil der Gesamtkosten des Zentralen Neubaus. Die anteiligen Kosten in Höhe von 14.687.000 EUR wurden auf der Basis des EU-weiten Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren nach VOB /A ermittelt. Darin enthalten sind Kosten in Höhe von 3.200.000 EUR für den 4. Linearbeschleunigerraum sowie Kosten in Höhe von 500.000 EUR für die oben genannte "Variante 1a (Anschluss/statische Ertüchtigung für Modulbau)".
Gemäß GRDrs 559/2012 (Bericht über die Entwicklung des Strukturellen Rahmenplans) in Verbindung mit der GRDrs 507/2012 (Vergabemodell Planen und Bauen) reicht die Effizienzrendite aus dem gesamten Strukturellen Rahmenplan aus, um die aus Eigenmitteln des Klinikums zu finanzierenden Belastungen (Zins und Tilgung) zu decken. Unabhängig von der Gesamteffizienzrendite des Zentralen Neubaus, die 3 Beschleunigerräume enthielt, ist für den zusätzlichen 4. Raum ist eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt. Sie ergab, dass die Investitionen für Gerätebeschaffung und Baumaßnahmen voraussichtlich durch die Einnahmen gedeckt werden können, vorwiegend durch ambulante Fälle des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Darüber hinaus soll durch das 4. Gerät auch die Möglichkeit der stereotaktischen Bestrahlung am Klinikum Stuttgart angeboten werden. Nach einer Anlaufphase von etwa drei Jahren wird bei angenommener Leistungsentwicklung, aktuellem Preisniveau und Mehrpersonal für das 4. Gerät von einer zusätzlichen Rendite in Höhe von ca. 850 TEUR pro Jahr (Kreditfinanzierung des 4. Geräts) ausgegangen. Beteiligte Stellen Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Werner Wölfle Bürgermeister Anlagen Anl. 1 Erläuterungsbericht Anl. 2 Raumprogramm Anl. 3a bis 3c Grundrisse der Geschossflächen Anl. 4a und 4b Lagepläne zum Seitenanfang Anl.4b-Lageplan_ohne Modulklinik.pdfAnl.1-9122_Baubeschreibung-Strahlentherapie für Baubeschluss_13-05-24.pdfAnl.2-9120_RPR_Strahlentherapie_13-05-23.pdfAnl.3a-1BGA411GRU1L3C.pdfAnl.3b-1BGA311GRU2L3I.pdfAnl.3c-1BGA211GRU3L3C.pdfAnl.4a-Lageplan_mit Modulklinik.pdf