Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 137/2024
Stuttgart,
04/15/2024



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.04.2024
18.04.2024



Beschlußantrag:

Die stimmberechtigte Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.

1. Verwendung des Bilanzgewinns 2023 der LBBW


Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2023 folgenden Bilanzgewinn aus:

Bilanzgewinn 400.202.871,01 EUR

Aus dem Bilanzgewinn werden 400 Mio. EUR an die zum 31. Dezember 2023 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.

Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung in Höhe von 202.871,01 EUR wird in die Gewinnrücklagen der LBBW eingestellt.


2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder 3. Abschlussprüfer 2024

Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2024, als Prüfer für die prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichter- stattung gem. CSRD-Richtlinie sowie des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 und als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).


Begründung:



Die Hauptversammlung der LBBW findet am 13. Mai 2024 statt.

Gemäß § 3 Abs.1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertretung der Stadt in der Hauptversammlung der LBBW. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.

Der Vorstandsvorsitzende Herr Neske ist in der Sitzung des Verwaltungsausschusses anwesend und wird die Geschäftsentwicklung der LBBW erläutern.

Zu 1. Verwendung des Bilanzgewinns zum Stichtag 31.12.2023 der LBBW (Bank)

Der Jahresabschluss der LBBW (Bank) ist nach HGB zu erstellen. Er ist Grundlage für eine Ausschüttung auf das Stammkapital.

Gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung der LBBW über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Bilanzgewinn beträgt 400,2 Mio. EUR. Der Vorstand der LBBW schlägt eine Ausschüttung in Höhe von 400 Mio. EUR an die Träger vor. Der Anteil der LHS beträgt daraus nach Steuern 63,7 Mio. EUR.

Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 202.871,01 EUR soll in die Gewinnrücklagen der LBBW eingestellt werden.

In der Anlage sind die Bilanz zum 31.12.2023 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1.1. – 31.12.2023 der LBBW (Bank) beigefügt.

Die Steuerung des LBBW Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert. Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS.

Der Geschäftsbericht 2023 ist auf der Internetseite der LBBW veröffentlicht.

Konzernabschluss 2023 der LBBW

Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 86 Tochterunternehmen (VJ 91).

Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 8. April 2024 gebilligt.

· Konzernergebnis

Das Konzernergebnis 2023 vor Steuern beträgt 1,374 Mrd. EUR. In 2022 waren es 1,873 Mrd. EUR. Davon stammten allerdings 972 Millionen Euro aus dem bilanziellen Sondereffekt aus der Erstkonsolidierung der Berlin Hyp. Bereinigt um diesen Sonder-effekt lag das operative Vorsteuerergebnis im Jahr 2022 bei 901 Millionen Euro.

Im Geschäftsjahr 2023 stiegen insbesondere die operativen Erträge deutlich um 22% auf 4,036 Mrd. EUR an (VJ 3,316 Mrd. EUR ohne Sondereffekt). Neben den strategischen Wachstumsfeldern Corporate Finance und Wealth Management wirkte sich insbesondere der Zinsanstieg maßgeblich aus. Zudem wurde die im Juli 2022 konsolidierte Berlin Hyp erstmals ganzjährig berücksichtigt.

· Cost Income Ratio, CIR (Kosten-Ertragsrelation)

Die CIR hat sich unter anderem aufgrund des Ertragswachstums deutlich auf 59,6% verbessert (VJ 65,6% nach Eliminierung des Sondereffekts aus der Übernahme der Berlin Hyp).

· Eigenkapitalrentabilität (RoE)

Die Eigenkapitalrendite verbesserte sich in Folge der positiven Ergebnisentwicklung auf 9,1 % (VJ 6,2 % ohne den Sondereffekt aus der Übernahme der Berlin Hyp).

· Kapitalquote

Die Kapitalausstattung der LBBW ist weiter solide und liegt mit 14,6 % (VJ 14,1%) deutlich über den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.

· Risikolage

Die Risikolage ist weiterhin solide. Die Risikovorsorge liegt bei 254 Mio. EUR (VJ 239 Mio. EUR). Dabei ist die Vorsorge für konkrete Einzelfälle trotz der schwachen Konjunkturentwicklung nach wie vor moderat. Darüber hinaus hat die LBBW ihre Resilienz durch zusätzliche Risikovorsorge (Model Adjustments) in Höhe von 107 Mio. EUR gestärkt. Diese sind in dem Betrag von 254 Mio. EUR enthalten und wurden hauptsächlich mit Blick auf den Immobilienmarkt gebildet. Insgesamt beträgt der Bestand der Modal Adjustments 929 Mio. EUR. Damit ist ein ausreichendes Polster für potenzielle Marktverwerfungen vorhanden.

· Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Konzern waren zum 31.12.2023 10.434 Mitarbeitende beschäftigt (VJ 10.384). Beim Mutterunternehmen LBBW (Bank) waren zum 31.12.2023 8.113 MA (VJ 7.845) beschäftigt, davon 5.582 MA (VJ 5.373) am Standort Stuttgart.

Zu 2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die LBBW und § 9 Nr. 3 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 Landesbankgesetz). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 21. März 2024 erteilt.


Zu 3. Abschlussprüfer 2024

Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der LBBW zum 31.12.2024, als Prüfer für die prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD-Richtlinie sowie des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 und als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu bestellen.

Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtender Teil des Lageberichts und durch den Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken.

Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW.

Finanzielle Auswirkungen

Nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gem. Ziff. 1 des Beschlussantrags entfällt auf die Stadt entsprechend ihrer Anteilsquote (18,932%) eine Ausschüttung in Höhe von 75,7 Mio. EUR. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 11,9 Mio. EUR erhält die Stadt rd. 63,7 Mio. EUR (VJ 38,2 Mio. EUR). Daraus errechnet sich eine Verzinsung des investierten Kapitals (entsprechend Beteiligungsbuchwert in Höhe von 1,369 Mrd. EUR) nach Steuern von 4,7 % (VJ 2,8 %).

Im Haushaltsplan 2024/2025 der Stadt ist für das Haushaltsjahr 2024 eine Ausschüttung in Höhe von rd. 63,7 Mio. EUR aus dem Jahresergebnis 2023 der LBBW entsprechend geplant.

Dr. Frank Nopper

Anlagen

GuV und Bilanz 2023 der LBBW (Bank)







Anlagen

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