Zu 2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die LBBW und § 9 Nr. 3 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 Landesbankgesetz). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 21. März 2024 erteilt. Zu 3. Abschlussprüfer 2024 Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der LBBW zum 31.12.2024, als Prüfer für die prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD-Richtlinie sowie des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 und als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu bestellen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtender Teil des Lageberichts und durch den Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW. Finanzielle Auswirkungen Nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gem. Ziff. 1 des Beschlussantrags entfällt auf die Stadt entsprechend ihrer Anteilsquote (18,932%) eine Ausschüttung in Höhe von 75,7 Mio. EUR. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 11,9 Mio. EUR erhält die Stadt rd. 63,7 Mio. EUR (VJ 38,2 Mio. EUR). Daraus errechnet sich eine Verzinsung des investierten Kapitals (entsprechend Beteiligungsbuchwert in Höhe von 1,369 Mrd. EUR) nach Steuern von 4,7 % (VJ 2,8 %). Im Haushaltsplan 2024/2025 der Stadt ist für das Haushaltsjahr 2024 eine Ausschüttung in Höhe von rd. 63,7 Mio. EUR aus dem Jahresergebnis 2023 der LBBW entsprechend geplant.
Dr. Frank Nopper
Anlagen
GuV und Bilanz 2023 der LBBW (Bank)
Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang