Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
188
12
VerhandlungDrucksache:
483/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 09.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Personalbedarf beim Stadtmessungsamt im Zuge
der Grundsteuerreform

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 23.06.2020, öffentlich, Nr. 171
Verwaltungsausschuss vom 08.07.2020, öffentlich, Nr. 207
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 18.06.2020, GRDrs 483/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird mit der Aktualisierung der Bodenrichtwertzonen und Bodenrichtwerte beauftragt in Erwartung des neuen Grundsteuer-Reformgesetzes.

2. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stelle in EG 12 TVöD (Sachverständige/-r für Immobilienbewertung) und 1,0 Stelle in EG 9a TVöD (Vermessungstechniker/in) bei der Abteilung Immobilienbewertung und Beiträge des Stadtmessungsamtes wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt ab sofort Personal einzustellen.

4. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel für den Gutachterausschuss in Höhe von 40.000 € werden im Teilergebnishaushalt 2020 THH 620 - Stadtmessungsamt, Amtsbereich 6207020 Immobilienbewertung, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzverwaltung, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen (allgemeine Deckungsreserve).


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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