Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
247
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VerhandlungDrucksache:
742/2012
GZ:
T
Sitzungstermin: 06.12.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2013;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.12.2012, öffentlich, Nr. 559
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 05.12.2012, öffentlich, Nr. 20
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 19.11.2012, GRDrs 742/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2013 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone I (Königsstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) bleibt gegenüber 2012 unverändert.
In die Gehwegreinigungsgebührenkalkulation der Reinigungszone I 2013 werden Gebührenunterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 81.300 € einbezogen (Anhang 1 zur Anlage 1).

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) wird von 125,41 € pro lfd. Meter in 2012 auf 136,80 € pro lfd. Meter in 2013 erhöht.

Die für 2013 festgelegten Reinigungsgebühren der Reinigungszone II liegen unter den kalkulierten Gebühren in Höhe von
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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