Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
247
3
Verhandlung
Drucksache:
742/2012
GZ:
T
Sitzungstermin:
06.12.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2013;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.12.2012, öffentlich, Nr. 559
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 05.12.2012, öffentlich, Nr. 20
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 19.11.2012, GRDrs 742/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2013 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):
Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone I (Königsstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) bleibt gegenüber 2012 unverändert.
In die Gehwegreinigungsgebührenkalkulation der Reinigungszone I 2013 werden Gebührenunterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 81.300 € einbezogen (Anhang 1 zur Anlage 1).
Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) wird von 125,41 € pro lfd. Meter in 2012 auf 136,80 € pro lfd. Meter in 2013 erhöht.
Die für 2013 festgelegten Reinigungsgebühren der Reinigungszone II liegen unter den kalkulierten Gebühren in Höhe von
160,58 €. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 17.400 € geht zu Lasten des AWS.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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