Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
72
1
Verhandlung
Drucksache:
185/2022
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
07.04.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 06.04.2022, öffentlich, Nr. 118
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 31.03.2022, GRDrs 185/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.
1. Verwendung des Bilanzgewinns 2021 der LBBW
Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2021 folgenden Bilanzgewinn aus:
Bilanzgewinn 230.784.447,56
EUR
Aus dem Bilanzgewinn werden 230 Mio. EUR an die zum 31. Dezember 2021 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.
Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung in Höhe von 784.447,56 EUR wird in den Gewinnvortrag der LBBW eingestellt.
2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.
b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2021 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
3. Abschlussprüfer 2022
Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2022, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
4. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Der Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Landesbank Baden-Württemberg sowie der Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird wie folgt zugestimmt:
a) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 30.000 EUR (bisher 25.000 EUR). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 75.000 EUR (bisher 50.000 EUR), der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 50.000 EUR (bisher 37.500 EUR).
b) Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung angehören (Präsidial-, Vergütungskontroll-, Prüfungs-, Risikoausschuss), erhalten jährlich hierfür jeweils pro Ausschuss eine weitere feste Vergütung in Höhe von 12.500 EUR (bisher 10.000 EUR).
Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält jährlich eine weitere feste Vergütung von 30.000 EUR (bisher 20.000 EUR), der stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses erhält jährlich eine weitere feste Vergütung von 20.000 EUR (bisher 15.000 EUR).
Die Mitglieder, der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende des Vergütungskontrollausschusses, die gleichzeitig eine Funktion als Mitglied, stellvertretender Vorsitzender oder Vorsitzender des Präsidialausschusses wahrnehmen, erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit im Vergütungskontrollausschuss.
c) Die weiteren Beschlüsse der Hauptversammlung vom 22. Juli 2011 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bleiben unberührt.
d) Die Regelungen zur Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
OB
Dr. Nopper
stellt die Beschlussantragsziffern getrennt zur Abstimmung und stellt fest:
Zu den Beschlussantragsziffern 1, 2b, 3 und 4:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
Zu
Beschlussantragsziffer 2a
(an dieser Abstimmung nimmt der Oberbürgermeister als Mitglied des Aufsichtsrates nicht teil):
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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