Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
246
3
Verhandlung
Drucksache:
859/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
26.09.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften
Keltersiedlung (Zu 258) im Stadtbez. Zuffenhausen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen gem. § 3 (2) BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 24.09.2019, öffentl., Nr. 15
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 2 Gegenstimmen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.09.2019, GRDrs 859/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung (Zu 258) im Stadtbezirk Zuffenhausen wird in der Fassung vom 12.11.2018 / 27.03.2019 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan vom 12.11.2018 / 27.03.2019.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
Die Anregungen der Bürger, die während der öffentlichen Auslegung eingingen, konnten nicht berücksichtigt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Zunächst begründet StR
Adler
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), warum sich seine Fraktion der Stimme enthalten werde. Insbesondere betont er, dass seine Fraktion nie grundsätzlich gegen Nachverdichtung in der Keltersiedlung argumentiert, sondern sich für eine behutsame, sozialökologische und vor allem auch klimaverträgliche Nachverdichtung ohne Abbruch, z. B. durch Aufstockung und Anbauten sowie energetische Sanierung, ausgesprochen habe.
OB
Kuhn
weist darauf hin, dass StR Adler wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen dürfe. Dieser verlässt daraufhin den Saal.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich
wie beantragt.
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