Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 598/2022
Stuttgart,
12/02/2022



Strategische Ziele für die Stadtwerke Stuttgart GmbH und Betrauung der Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.12.2022
15.12.2022



Beschlußantrag:




Begründung:


1. Einführung / Vorgehensweise

Nachdem die strategischen Ziele der SWSG sowie die des Klinikums bereits in den Jahren 2021 bzw. 2022 von Gemeinderat beschlossen wurden, legt die Verwaltung nun die Ziele für die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) zum Beschluss vor.

Besondere Bedeutung für die Herleitung der Ziele der Stadtwerke hatte die am 27.07.2022 vom Gemeinderat für die LHS verabschiedete „Klimaneutralität 2035“ (vgl. GRDrs 397/2022), die auf den Ergebnissen des McKinsey-Gutachtens (NetZero) beruhte.

Auf Basis der dort aufgezeigten Handlungsfelder haben die SWS geprüft, welchen möglichen Beitrag sie zur Klimaneutralität 2035 leisten können. In diesem Prozess wurden diese für die jeweiligen Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zunächst top down abgeleitet und in einem weiteren Schritt bottom up verifiziert.

Wie bereits in den vorangegangenen Beschlussvorlagen der beiden anderen Gesellschaften, werden diese strategischen Ziele in Form eines Nachhaltigkeitsdreiecks dargestellt, das die 3 Perspektiven Ökologie, Ökonomie und Soziales beinhaltet. Sie stehen im Einklang mit dem im Gesellschaftsvertrag formulierten Gesellschaftszweck.


2. Strategische Ziele der Stadtwerke Stuttgart GmbH

Der Gesellschaftszweck als erste strategische Vorgabe lautet wie folgt:

Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung

Unter Berücksichtigung des Klimaneutralitätsziels lassen sich die strategischen Ziele der Stadtwerke für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr wie folgt zusammenfassen:




Gemeinsam mit den Stadtwerken Stuttgart arbeitet das Amt für Umweltschutz derzeit die Wärmeplanung für Stuttgart aus. Dabei werden systematisch potentielle Wärmequellen in Stuttgart untersucht und hinsichtlich der Nutzbarmachung analysiert.
Größere Sanierungsvorhaben städtischer Liegenschaften, aber auch Dritter, sind in die Entwicklung von neuen Versorgungsansätzen einzubeziehen, ebenso Gebäude mit einem hohen Wärmebedarf bzw. Gebiete mit einer hohen Wärmeabnahmedichte. Die Rolle dieser Liegenschaften als potentielle Ankerkunden muss dann projektbezogen anhand des Quellenpotenzials, der Wirtschaftlichkeit und weiterer Umweltwärmequellen in der Umgebung definiert werden.

In Bezug auf das Klageverfahren zum Fernwärmenetz der EnBW sind von der LHS und der EnBW derzeit Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH anhängig; eine Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus. Sollte der Rechtsstreit beendigt bzw. eine Einigung in Bezug auf Fernwärme erzielt werden, wäre das Thema Fernwärme in der Wärmestrategie der Stadtwerke bzw. im Klimafahrplan der LHS zu integrieren.

Durch die geplanten Maßnahmen könnten die SWS mit rund 20 % zur CO2-Einsparung im Stadtgebiet beitragen.

Die Neuausrichtung der Stadtwerke ist nur mit finanziellen und personellen Anstrengungen umsetzbar.

Nach ersten Berechnungen wurde ein Investitionsbedarf von rund 3 Mrd. Euro bis 2035 ermittelt, davon 1 Mrd. Euro bis 2026.
Ebenso erfordert die Umsetzung Maßnahmen einen starken personellen Aufbau der Gesellschaft von derzeit rund 100 auf rund 450 Mitarbeiter bis Ende 2026. Dies geht einher mit einem Aufbauprogramm in Bezug auf die Prozesse, IT-Systeme, energiewirtschaftlichen Kompetenzen etc., das in der Kürze der Zeit nicht allein durch Eigenleistungen, sondern auch durch Inanspruchnahme von Fremdleistungen (insgesamt rund 60 Mio. EUR) realisiert werden muss.

Wenn die in der Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden, könnte bei den Stadtwerken, abhängig von dem tatsächlichen Mittelabfluss, ein Eigenkapitalbedarf in Höhe von rund 300 Mio. € entstehen. Daher benötigen die Stadtwerke mehr als die für die Stuttgarter Versorgungs-GmbH (SVV) bereits vom Gemeinderat beschlossenen Mittel in Höhe von 100 Mio. € aus dem städtischen Haushalt. Da die finanziellen Ressourcen der SVV voraussichtlich ab 2025 aufgebraucht sind, muss die zusätzlich erforderliche Eigenkapitalausstattung (rund 200 Mio. €) aus heutiger Sicht aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Der über die Kapitaleinlagen durch die SVV oder der LHS hinausgehende Bedarf soll bei der SWS durch Fremdkapitalaufnahme gedeckt werden. Ein entsprechendes Finanzierungskonzept, das Voraussetzung für die Umsetzung der investiven Vorhaben ist, wird von den Stadtwerken erarbeitet.

Auch wenn die Stadtwerke positive Renditen in den genannten Sektoren anstreben, werden die Wachstums- und Investitionsziele der SWS aus heutiger Sicht erst zu einer Verschlechterung der Finanz- und Ertragslage ggü. dem status quo sowie gegenüber den früheren Planungen führen. Diese können im Stadtwerkekonzern nur teilweise durch die Ergebnisabführungen der Netzgesellschaft und ggf. der Windgesellschaften kompensiert werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit den vorgelegten strategischen Zielvorgaben, vor allem auch durch den entsprechenden ambitionierten Personalhochlauf, ein neues Zeitalter der Stadtwerke eingeläutet wird. Insbesondere die erhöhten Anstrengungen im Wärmesektor sowie Eigenerzeugung des Strombedarfs für den Stadtkonzern waren bei der Gründung der SWS 2011 noch kein Thema.

Um das in dem McKinsey-Gutachten als realistisch eingeschätzte Ziel der Klimaneutralität in 2035 zu erreichen, sind allerdings neben dem von Stadtwerken leistbaren Beitrag in Höhe einer CO2-Einsparung von 20 %, noch weitere Maßnahmen notwendig.


3. Betrauung der Energiedienste Stuttgart GmbH (EDS) im Wärmesektor

Da insbesondere im Wärmesektor nur schwer kostendeckende Wärmelösungen aufgezeigt werden können, bedarf es hier ggf. Ausgleichszahlungen durch die Landeshauptstadt Stuttgart an die EDS, die die Wärmeversorgungsanlagen sowie Wärmenetze errichtet und betreibt.

Energieunternehmen fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferechts. Daher sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, wie der Freistellungsbeschluss, anwendbar. Der Freistellungsbeschluss legt fest, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen, die bestimmten, mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden und von der Anmeldepflicht (Notifizierung) befreit sind.

Nach Maßgabe der §§ 4, 5, 7 Abs. 4 Satz 1, 7c, 11 Abs. 3 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg haben die Gemeinden die bedarfsgerechte Versorgung ihrer Einwohner mit klimaneutraler Wärme sicherzustellen. Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

Der Betrauungsakt (vgl. Anlage 2) ist nach EU-Beihilferecht Voraussetzung dafür, dass von Seiten der LHS ggf. Ausgleichszahlungen geleistet werden dürfen. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu gewährenden Ausgleichsleistungen sollen auf einen Betrag von höchstens 15 Mio. EUR pro Jahr beschränkt werden.

Die Betrauung erfolgt für eine Dauer von 10 Jahren.


Finanzielle Auswirkungen

Abhängig von dem Finanzierungskonzept können erhebliche Kapitalzuführungen durch den Städtischen Haushalt erforderlich werden.

Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister

Anlagen
Anlage 1: Präsentation der strategischen Ziele der Stadtwerke Stuttgart GmbH
Anlage 2: Betrauungsakt EDS







Anlagen

Anlage 1: Präsentation der strategischen Ziele der Stadtwerke Stuttgart GmbH
Anlage 2: Betrauungsakt EDS


<Anlagen>



zum Seitenanfang