Der Betrauungsakt (vgl. Anlage 2) ist nach EU-Beihilferecht Voraussetzung dafür, dass von Seiten der LHS ggf. Ausgleichszahlungen geleistet werden dürfen. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu gewährenden Ausgleichsleistungen sollen auf einen Betrag von höchstens 15 Mio. EUR pro Jahr beschränkt werden. Die Betrauung erfolgt für eine Dauer von 10 Jahren. Finanzielle Auswirkungen Abhängig von dem Finanzierungskonzept können erhebliche Kapitalzuführungen durch den Städtischen Haushalt erforderlich werden.
Dr. Frank Nopper Oberbürgermeister
Anlagen Anlage 1: Präsentation der strategischen Ziele der Stadtwerke Stuttgart GmbH Anlage 2: Betrauungsakt EDS Anlagen Anlage 1: Präsentation der strategischen Ziele der Stadtwerke Stuttgart GmbH Anlage 2: Betrauungsakt EDS <Anlagen> zum Seitenanfang