2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 01.01.2017 mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2017 sind Nachholungen von Kostenunterdeckungen und bestehende Kostenüberdeckungen in gleicher Höhe von 0,2 Mio. EUR berücksichtigt.
OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. Zur Beurkundung Gallmeister / pö zum Seitenanfang