Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
429/2020
GZ:
AKR/SI 5001-01
Sitzungstermin: 28.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Unterstützung und dauerhafte Stärkung des Gesundheitsamts in der Corona-Krise

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.05.2020, öffentlich, Nr. 46
Verwaltungsausschuss vom 27.05.2020, öffentlich, Nr. 171
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 28.05.2020, öffentlich, Nr. 139
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 22.05.2020, GRDrs 429/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem Aufbau und der Etablierung eines "atmenden Systems" (flexibles System) für die Pandemiebekämpfung bei der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen. Dafür wird schnellstmöglich ein gesamtstädtischer Personalpool für die Pandemie eingerichtet. Dieser setzt sich zusammen aus einem internen Pool des Gesundheitsamts und einem stadtinternen "Personal-Pool Pandemie", der sich lage-/bedarfsorientiert aus den anderen Ämtern und Eigenbetrieben rekrutiert.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Unterstützung und Stärkung des Gesundheitsamtes, insbesondere in der Abteilung "Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst" in Höhe von 20,5 Stellen in einem 1. Schritt, wird Kenntnis genommen. Der endgültige Personalbedarf wird vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen an das Gesundheitsamt im Rahmen einer detaillierten Organisationsuntersuchung ermittelt. Sollten vor Abschluss dieser Organisationsuntersuchung die Ermächtigungen ausgeschöpft sein, wird die Verwaltung bei Bedarf in einem 2. Schritt entsprechende zusätzliche Ermächtigungen beantragen.
3. Ab Juli 2020 erhalten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Stuttgart, analog der Regelungen beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AKR/AGS), eine unbefristete monatliche Arbeitsmarktzulage.

Die Verwaltung legt zum zweiten Halbjahr 2020 einen Vorschlag zur Finanzierung der aus Ziffer 2 und 3 entstehenden Aufwendungen im Personalkostenbudget des Gesundheitsamts vor.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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