Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
141
2
Verhandlung
Drucksache:
429/2020
GZ:
AKR/SI 5001-01
Sitzungstermin:
28.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Unterstützung und dauerhafte Stärkung des Gesundheitsamts in der Corona-Krise
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.05.2020, öffentlich, Nr. 46
Verwaltungsausschuss vom 27.05.2020, öffentlich, Nr. 171
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 28.05.2020, öffentlich, Nr. 139
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 22.05.2020, GRDrs 429/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von dem Aufbau und der Etablierung eines "atmenden Systems" (flexibles System) für die Pandemiebekämpfung bei der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen. Dafür wird schnellstmöglich ein gesamtstädtischer Personalpool für die Pandemie eingerichtet. Dieser setzt sich zusammen aus einem internen Pool des Gesundheitsamts und einem stadtinternen "Personal-Pool Pandemie", der sich lage-/bedarfsorientiert aus den anderen Ämtern und Eigenbetrieben rekrutiert.
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Unterstützung und Stärkung des Gesundheitsamtes, insbesondere in der Abteilung "Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst" in Höhe von 20,5 Stellen in einem 1. Schritt, wird Kenntnis genommen. Der endgültige Personalbedarf wird vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen an das Gesundheitsamt im Rahmen einer detaillierten Organisationsuntersuchung ermittelt. Sollten vor Abschluss dieser Organisationsuntersuchung die Ermächtigungen ausgeschöpft sein, wird die Verwaltung bei Bedarf in einem 2. Schritt entsprechende zusätzliche Ermächtigungen beantragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2021 folgendes Personal ab sofort in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu beschäftigen:
a. 1,0 Vollzeitkraft (VZK) als persönliche Assistenz der Amtsleitung (Gesundheitswissenschaftler/-in) in EG 13 TVöD
b. 5,0 VZK als Ärzt(e)/-innen bis EG 15 TVöD
c. 10,0 VZK als Hygienekontrolleur(e)/-innen bis EG 9a TVöD
d. 2,5 VZK als medizinische Assistenzkräfte in EG 6 TVöD
e. 0,5 VZK für IuK/EDV-Betreuung in EG 10 TVöD
f. 1,0 VZK für Personal und Organisation in EG 10 TVöD (davon 0,5 Personalsachbearbeitung)
g. 0,5 VZK für Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen in EG 10 TVöD
Über den dauerhaften Bedarf wird zum Stellenplan 2022/2023 entschieden.
3. Ab Juli 2020 erhalten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Stuttgart, analog der Regelungen beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AKR/AGS), eine unbefristete monatliche Arbeitsmarktzulage.
Die Verwaltung legt zum zweiten Halbjahr 2020 einen Vorschlag zur Finanzierung der aus Ziffer 2 und 3 entstehenden Aufwendungen im Personalkostenbudget des Gesundheitsamts vor.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang