Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 642/2015
Stuttgart,
07/15/2015



Einreichung einer Projektskizze im Förderprogramm
"Masterplan 100 % Klimaschutz"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

1. Der Einreichung einer Projektskizze im Förderprogramm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ durch das Amt für Umweltschutz wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 - 95 % gegenüber 1990 zu senken. Diese Zielsetzung deckt sich mit den Überlegungen 2050 im Entwurf zum Energiekonzept der Landeshauptstadt Stuttgart.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert mit dem Programm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ Kommunen, die sich der Herausforderung stellen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 % zu reduzieren sowie den Endenergieverbrauch zu halbieren (jeweils gegenüber 1990). Der Masterplan 100 % Klimaschutz verfolgt das Ziel, durch die Einführung eines Prozessmanagements zur kurz-, mittel- und langfristigen Implementierung von ökologisch sowie ökonomisch sinnvollen Maßnahmen beizutragen. Dazu werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

· Ausschöpfung der Potenziale zum Energieeinsparen und der Steigerung von Energieeffizienz
· Nutzung erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere aus regionalen Quellen
· Aufbau von nachhaltigen regionalen Stoffkreisläufen
· Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstils

Die Förderung beläuft sich auf 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstbeträge sind gestaffelt nach der Größe der Kommune. Nach der Tabelle des Fördergebers ergibt sich für Stuttgart eine jährliche Förderung von maximal 300.000 Euro/a. Die maximale Förderzeit beträgt 4 Jahre.

Um eine Förderung zu erhalten, ist bis zum 31. August 2015 eine aussagekräftige Projektskizze auf der Basis des Energiekonzepts einzureichen. Die Entscheidung zur Einreichung einer Projektskizze ist vorab durch den Gemeinderat zu beschließen.

Auf der Grundlage dieser Projektskizze werden Kommunen ausgewählt, die aufbauend auf der Projektskizze einen Projektantrag einreichen können. Erst dieser Projektantrag bildet die Grundlage für die endgültige Entscheidung über die Förderung. Gefördert wird sowohl die Erstellung als auch die Umsetzung erster Schritte des Masterplans. Sollte Stuttgart aufgefordert werden, einen Projektantrag zu formulieren, ist dieser wiederum den politischen Gremien zur Abstimmung vorzulegen.

Unter Federführung der Landeshauptstadt Stuttgart soll eine gemeinschaftliche Projektskizze u. a. mit den Stadtwerken Stuttgart, der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft, dem Energieberatungszentrum, der EnBW und ggf. weiteren Akteuren eingereicht werden.

Finanzielle Auswirkungen

Der Fördergeber trägt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dies entspricht für Stuttgart jährlich maximal 240.000 Euro/a. Die Restkosten von jährlich maximal 60.000 Euro/a sind von der Stadt zu tragen. Diese Eigenmittel können über das Amt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt werden.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Keine




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