Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
44
1
VerhandlungDrucksache:
59/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 05.03.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Haus für Film und Medien - Grundsatzbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 03.03.2020, öffentlich, Nr. 75
Verwaltungsausschuss vom 04.03.2020, öffentlich, Nr. 73
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 17.02.2020, GRDrs 59/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Stand der Planung für den Bau eines Film- und Medienhauses mit einer Bruttogeschossfläche von 7.300 m2 (6.600 m2 ober- und 700 m2 unterirdisch) und einer Nutzfläche von 4.400 m2 auf dem Areal des Breuninger Parkhauses wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt auf dieser Grundlage mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von rund 39 Mio. EUR sowie Aufwendungen für eine Erstausstattung in Höhe von 8 Mio. EUR, zusammen insgesamt rund 47 Mio. EUR (Grobkostenannahme) weiterzuentwickeln und die Planungen fortzuführen. In diesem Zusammenhang soll auch die Quartierskante zur Hauptstätter Straße neu entwickelt werden. Hierfür sind im Kontext der Gesamtentwicklung insbesondere folgende Themen vertieft zu untersuchen:

a. Städtebauliche Untersuchung zur Definition der neuen Raumkante, der Höhenentwicklung, der städtebaulichen Struktur und Gestaltung sowie Erarbeitung eines übergeordneten Nutzungskonzepts, Erarbeitung bzw. Beauftragung von Gutachten für ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept, sowie zur Überbauung des unterirdischen Regenrückhaltebeckens;

b. Erarbeitung einer Gesamtkonzeption inklusive eines Betreiberkonzepts mit Ermittlung der Höhe der voraussichtlichen Betriebs- und Personalkosten für das Haus für Film und Medien;

c. Vorbereitung der planerischen Inhalte

d. Überprüfung und ggf. Reduzierung der baurechtlich notwendigen Anzahl von Stellplätzen;

e. Erarbeitung eines tragfähigen, liegenschaftlichen Vertragskonzepts mit Klärung der in diesem Zusammenhang entstehenden rechtlichen Fragen, insbesondere der Eigentums- und Bauherrenfrage.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderliche Planungsleistungen zu beauftragen. Notwendige Planungsmittel bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI inklusive den Aufwendungen für ein erforderliches Rechtsgutachten in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR werden im Teilhaushalt 410 - Kulturamt, Amtsbereich Kulturförderung, Kontengruppe 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus der zum Jahresabschluss 2019 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position "kulturelle Infrastruktur".

4. Als Teil des IBA`27 Projektgebiets soll sich auch die Neuentwicklung des Areals Breuninger Parkhaus an den von der IBA`27 GmbH formulierten IBA Qualitäten orientieren.

5. Der Verein Haus für Film und Medien Stuttgart e. V. erhält für die Vorbereitung und Planung des Hauses eine städtische Zuwendung im Jahr 2020 in Höhe von 141.700 EUR und im Jahr 2021 in Höhe von 193.600 EUR. Den überplanmäßigen Aufwendungen im Teilhaushalt 410 - Kulturamt, Amtsbereich Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der zum Jahresabschluss 2019 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position "kulturelle Infrastruktur".

6. Vom finanziellen Bedarf nach Inbetriebnahme des Hauses in Höhe von ca. 3 bis 4 Mio. EUR (Grobkostenannahme) wird Kenntnis genommen.


Eingangs weist OB Kuhn darauf hin, dass der Antrag Nr. 47/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) zur Abstimmung mit aufgerufen wird.

StR Winter (90/GRÜNE) nimmt Bezug auf die 12 Jahre währende Zeit, in welcher versucht wurde, das vorzubereiten, was heute mit großer Freude beschlossen und auf den Weg gebracht werden kann. Das Haus für Film und Medien werde dem gerecht, was - auch wirtschaftlich gesehen - Stuttgart in einem großen Bereich schon hat, sei es im Animationsbereich, sei es im filmischen Bereich oder im Bereich Neue Medien. Durch das Haus für Film und Medien könne man diese Entwicklung weiter verstetigen und Impulse setzen im Bereich der kulturellen Bildung, der Jugendarbeit und im Bereich in die Gesellschaft hinein, was Film und Bewegtbild heute zu leisten vermag - auch unter dem Gesichtspunkt der neuen Möglichkeiten durch Digitalisierung. Weiter würdigt er den sehr guten Standort und die durch den gleichzeitig laufenden städtebaulichen Wettbewerb für die B14 eröffnete Chance, in die Leonhardsvorstadt hinein gute Impulse zu setzen und Querverbindungen wieder neu ordnen zu können. Ein sehr großer städtebaulicher Gewinn sei auch, wenn der monolithische Baukörper des Parkhauses aufgelockert wird durch verschiedene Baukörper. Durch die künftigen Erdgeschoss-Nutzungen werden offene Orte auch der Begegnung entstehen, gleichzeitig werde das Parkhaus als Hub der Mobilität neue Wege weisen und dann dem gerecht werden, dass sich das Mobilitätsverhalten weiterhin ändern wird. Seinen Dank richtet er an diejenigen, die für dieses Projekt zusammengearbeitet haben, vor allem an den Verein des Hauses für Film und Medien, ehemals Kommunales Kino, und an dessen Mitglieder.

Für StR Sauer (CDU) beweist die Vorlage für den heutigen Grundsatzbeschluss, dass Geduld sich auszahlt. Für die CDU-Fraktion sprechen drei wesentliche Gründe für ein solches Haus für Film und Medien: Erstens werde damit ein neues film- und medienpolitisches Kapitel an der Kulturmeile Stuttgarts aufgeschlagen, mit dem sich nicht nur die Lücke im öffentlichen Angebot audiovisueller Medien schließen lasse, vielmehr schaffe man damit auch eine Vielzahl von medienpädagogischen Möglichkeiten speziell für Kinder und Jugendliche, die Orientierung und Sicherheit im Umgang mit den neuen Medien geben können. Und man schließe die durch die Schließung des Kommunalen Kinos seit 2008 bestehende Lücke. Zweitens setze man einen spürbaren städtebaulichen Akzent, der aus drei neuen architektonischen Ausrufezeichen entlang der Hauptstätter Straße bestehen werde. Drittens leiste man einen wichtigen Beitrag für die Quartiersentwicklung in der Leonhardsvorstadt und im Bohnenviertel hin zu mehr urbaner Lebensqualität und Durchgängigkeit an einer prominenten Stelle.

Sein herzlicher Dank geht an die Verwaltung und EBM Dr. Fabian Mayer für die durchdachte und überzeugende Beschlussvorlage, an die Initiative aus der Stadtgesellschaft um Markus Merz und den Verein Haus für Film und Medien, die seit nunmehr fünf Jahren an ihrer Idee eines Film- und Medienhauses festgehalten haben, und an das Haus Breuninger, das die bisherigen Planungen aktiv unterstützt habe und ohne dessen verantwortungsvolle Begleitung keine Lösung, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, möglich sei. Es gehe um legitime Rechte aus einem bis 2028 dauernden Erbpachtverhältnis und um eingetragene Baulasten, auf die das Stuttgarter Traditionsunternehmen über das bestehende Erbpachtverhältnis hinaus einen Anspruch hat was die Zahl der aktuell 652 Stellplätze anbelangt. An die Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION gewandt bittet er zur Kenntnis zu nehmen, dass die Zahl der Stellplätze reduziert werden soll. Seiner Fraktion sei wichtig, dass dies im Einvernehmen mit dem Hause Breuninger geschieht. Man freue sich auf die weiteren Schritte und unterstütze den ehrgeizigen Zeitplan. Durchaus kritische Begleittöne sehe man hinsichtlich der mit dem Projekt verbundenen zusätzlichen Kosten von bis zu 4 Mio. € für den laufenden Betrieb.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt ebenfalls gerne Zustimmung zu diesem Grundsatzbeschluss, der dazu diene, die Lücke in der kulturellen Landschaft zu schließen. Auch begrüße man sehr die Zusammenarbeit der 25 Kulturinstitutionen im Verein des Hauses für Film und Medien und das Konzept für das künftige Film- und Medienhaus sowie den tollen Standort im Herzen der Stadt. Dieser Standort verpflichtet aus seiner Sicht dazu, eine andere Lücke zu schließen, die die autogerechte Stadt quer durch die gesamte Stuttgarter Innenstadt geschlagen hat. Mit dem Wettbewerb zur B14 sei man dabei, zu reparieren, "wozu auch das Haus für Film und Medien in seiner baukulturellen Bedeutung beitragen soll. Dies kann richtig gut gelingen, wenn die Entwicklung dort am menschlichen Maßstab und an urbaner Lebensqualität orientiert wird und nicht an den wirtschaftlichen Interessen des Breuninger-Konzerns. Daher müsse es kein naturgegebenes Zusammenarbeiten geben. Es gebe ein rechtliches Konstrukt, welches zur Kooperation verpflichtet. Dieses Konstrukt könne man natürlich auch verändern und lösen. Er stellt den Antrag Nr. 47/2020 seiner Fraktionsgemeinschaft hierzu vor und wirbt um Zustimmung dafür.

Sehr gerne stimme auch seine Fraktion dieser Vorlage zu, schickt StR Perc (SPD) voraus. Stuttgart sei nicht nur die Stadt der Mobilität, sondern auch ein starker Kreativ-Standort, unterstreicht der Stadtrat und erläutert diese Aussage anhand von Beispielen. Daher sei es nur konsequent, heute über das Haus für Film und Medien zu sprechen. Dies tun zu können, sei einem großen bürgerschaftlichen Engagement geschuldet. Den dort Engagierten gebühre der herzliche Dank für ihre Ausdauer und Beharrlichkeit, am Thema dranzubleiben. Das Ergebnis zeige, dass es sich gelohnt hat. Man habe nun in diesem Gebiet, das für die IBA vorgesehen sei, ein echtes Potenzial in städtebaulicher Hinsicht, wie von den Vorrednern bereits ausgeführt. Man habe auch eine beachtliche inhaltliche Weiterentwicklung vom Kommunalen Kino zu einem Haus für zeitgenössische Mediennutzung. Weil dieses Vorhaben mutig, modellhaft und zukunftsweisend sei, habe es entsprechend Zustimmung in bisher allen Gremien gefunden. Der vorliegende Änderungsantrag Nr. 47/2020 greife leider zur falschen Zeit ein wichtiges Thema auf. Es sei gut und richtig, immer wieder "die Parkplatzfrage" zu stellen, um schneller zu einem Mobilitätswandel zu kommen. Dennoch könne seine Fraktion dem Änderungsantrag heute nicht zustimmen, weil es notwendig sei, die Parkplatzsituation in einer Gesamtschau zu prüfen und gemeinsam festzustellen, wo sind Potenziale um Parkplätze einzusparen und wie kann man das Ganze sinnvoll miteinander verknüpfen. Das Thema sei aber nicht geeignet, diese Frage am heutigen Grundsatzbeschluss anzudocken.

StR Dr. Oechsner (FDP) betont, "wirtschaftliche Interessen der Stuttgarter Unternehmen sollen mindestens genauso wertvoll sein wie die kulturelle Vielfalt in dieser Stadt". Er hält es für unsinnig, bei diesem Thema die Frage nach Parkplätzen in den Vordergrund zu stellen, zumal sie derzeit noch notwendig seien und daher nicht zurückgebaut werden sollten. Hinzu komme, dass der Eigentümer bereits über ein Mobility-Hub mit neuen Mobilitätsformen nachdenkt. Seiner Fraktion hätte es im Sinne der Transparenz besser gefallen, wenn in der Vorlage die Kosten noch genauer beziffert worden wären. Er vermute, dass mehr als 47 Mio. € an Kosten entstehen werden, weil einiges noch nicht aufgeführt wurde. Was das Haus für Film und Medien selber angeht, schließt er sich den Ausführungen von StR Sauer an.

Das Lob von StR Zeeb (FW) geht neben den bereits zuvor Gelobten insbesondere ans Amt für Stadtplanung und Wohnen und das Team von Frau zur Brügge. Außerordentlich begrüßt er, dass keine "Briefmarkenlösung" gemacht wurde, sondern über den Tellerrand geschaut worden sei. Die historische Herleitung der Baublöcke finde er hervorragend gelungen, und sämtliche der vielfältigen Nutzungen seien sehr gut. Die Parkplätze lägen genau am richtigen Fleck, nämlich an der B14. Wichtig ist ihm der Hinweis, "dass man bei der Höhenentwicklung ruhig ein bisschen mutiger sein darf". Daher sollte man sich nicht an Traufhöhen oder Dachrinnen der umgebenden Bebauung orientieren, bekomme man so doch vielleicht noch Raumreserven für eine der vielfältigen Nutzungen, die dort geplant sind. Zum Thema Erbbaurecht und grundbuchrechtlich abgesicherte Stellplatzzahl weist der Stadtrat darauf hin, "dass wir alle hier doch in einem Rechtsstaat leben, in dem alle, Herr Rockenbauch genauso wie Breuninger, auf rechtsstaatliche Vereinbarungen setzen und darauf Vertrauen haben. Und das sollte doch auch in Zukunft so bleiben! Und alles andere, hier herumzumachen, das ist Schaumschlägerei und geht am geltenden Recht vorbei. Ein Kaufhaus braucht Parkplätze, das ist einfach Fakt und dazu stehen wir Freien Wähler uneingeschränkt!"

Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und der Fa. Breuninger bei diesem Projekt hebt StR Goller (AfD) hervor. Es sei eine echte Chance für das Leonhardsviertel aber auch für ganz Stuttgart. Was die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen bezüglich des Erbbaurechts und der Stellplatzbaulasten anbelangt, so sei überhaupt der Einwurf, das Recht zu beugen und eine Quasi-Enteignung anzudenken, um Parkplätze abzuschaffen, juristisch absurd und zudem bürgerfeindlich. Der Bau eines Parkhauses durch die Fa. Breuninger an diesem Platz sei nicht nur rechtlich unverrückbar, sondern werde auch von Stuttgart und von seinen Bürgern dringend benötigt, und zwar auch noch nach 2028 und danach, sei doch die konkrete Nutzung des Parkhauses nicht auf Diesel-Fahrzeuge festgelegt, sondern schon im Projekt als Anpassung auf neue Mobilitätsformen geplant.

Im Hinblick auf die Gebäudehöhe erklärt er, der neue Gebäudekomplex werde als infrastrukturelles und kulturelles Zentrum auf Jahrzehnte hinaus die Innenstadt Stuttgarts prägen. Daher wäre es undenkbar und eine Vernichtung von Millionen € heutiger Grundstückswerte sowie ein unschätzbarer langfristiger Kapazitätsverlust, würde man diese Gebäude nicht an das Höhenniveau des Breuninger-Gebäudes auf der anderen Straßenseite der B14 angleichen. Selbst dann würden die Gebäude das Leonhardsviertel nicht erdrücken, sondern eher als Abgrenzung zur B14 und gleichzeitig als Ausblick-Plattform wirken. Das wichtigste dabei aus seiner Sicht sei jedoch das Betriebskonzept und dieses erscheine hervorragend. Es müsse natürlich ständig aktualisiert und gepflegt werden, was in Form eines Programmbeirats unbedingt gewährleistet werden müsse, damit das Projekt seine Leuchtturm-Funktion erreichen könne.

StR Puttenat (PULS) bringt seine Freude zum Ausdruck, nach langen Jahren des Vorlaufs heute diesen Grundsatzbeschluss fassen zu können. Der interdisziplinäre Ansatz, bei dem alle neuen Medien miteinbezogen sind, gefalle sehr gut, denn unterm Strich gehe es auch um Bildung. Das Film- und Medienhaus werde folglich auch eine Art modernes, progressives Bildungshaus werden. Großes Vertrauen habe man in die Mitglieder des Vereins für das Haus für Film und Medien. Inhaltlich und programmatisch brauche es - wenn es um das Filmgeschäft geht - eine große Kompetenz. Auch diesbezüglich sei er guter Dinge. Wichtig sei außerdem, dass die Personal- und Sachkosten angemessen sind. Hier verweist er auf das StadtPalais als gutes Beispiel. Seine zunächst vorhandenen Bedenken, die Fa. Breuninger wolle sich womöglich inhaltlich einmischen, seien inzwischen ausgeräumt. Natürlich müsse man als Stadt dankbar sein, dass es diese Kooperation mit dem Hause Breuninger gibt. Die Gebäudehöhe müsse aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft nicht unbedingt höher sein als das Breuninger-Gebäude. "Wenn man das Ganze programmatisch sauber und anständig löst, dann wird es ein großer Zugewinn für die Stadt Stuttgart an einem sehr spannenden Ort", so sein Fazit.

EBM Dr. Mayer versichert gegenüber StR Puttenat, es gab und werde auch in Zukunft keine inhaltliche Einmischung vonseiten des Hauses Breuninger geben, dies sei niemals ein Gesprächsthema gewesen. Das Thema der Stellplatzbaulasten betreffend verweist er auf die Diskussionen in den Fachausschüssen. Er unterstreicht, wenn dieses Projekt jetzt gewünscht wird, so gebe es dieses nur als Gemeinschaftsprojekt wegen der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten. Deswegen brauche man einen Interessenausgleich. Er habe in den unterschiedlichen Interessen eine sehr hohe Schnittmenge ausgemacht, die seines Erachtens in der Beschlussvorlage gut zur Geltung kommt. Es sei ein ausgewogener Vorschlag, der kulturell, aber auch stadtplanerisch, wirtschaftspolitisch und was die Stadtentwicklung des Leonhardsviertels betrifft eine tolle Perspektive aufzeige. Für die gesamte Kulturverwaltung und für ihn persönlich sei dieser Grundsatzbeschluss daher ein absoluter Meilenstein: Man werde bei diesem Haus für Film und Medien kulturelle Pionierarbeit leisten und es sei eine großartige Perspektive für die ohnehin schon sehr erfolgreiche Kulturstadt Stuttgart.

Für die Kulturverwaltung werde es zwar nicht ganz einfach sein, dieses Thema neben dem anderen großen Infrastrukturprojekt, der Villa Berg mit einem Haus für Musik und mehr, zu stemmen. Dennoch freue man sich darauf und glaube, dass durch die konzeptionelle Nachjustierung und auch durch die Eröffnung und den Betrieb des StadtPalais viele wertvolle Erfahrungen gesammelt wurden, die in dieses Projekt einfließen werden.

Seinen herzlichen Dank spricht er der Kulturverwaltung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts aus, aber auch denen des Liegenschaftsamts, dem Amt für Stadtplanung und Wohnen, und weiteren städtischen Ämtern, die mitgewirkt haben, insbesondere aber dem Verein für ein Haus für Film und Medien in Stuttgart, Herrn Markus Merz und seinem gesamten Team, die den Anstoß für das Projekt gegeben haben und seit 12 Jahren mit langem Atem daran mitwirken, sowie natürlich dem Hause Breuninger für die konstruktive Zusammenarbeit.

StR Rockenbauch unterstreicht, die FrAKTION wolle mit ihrem Antrag "das tolle, gute, beste wie auch immer-Kulturprojekt noch besser machen". Dieses sei notwendig deswegen, weil man auch in städtebaulicher Hinsicht mit den gleichen Ansprüchen und Superlativen das Projekt angehen müsse. Wenn - wie an dieser Stelle - die Stadt im Bestand in Richtung Klimaneutralität und Verkehrswende verändert werden soll, dann müsse diese Forderung auch für das gesamte Züblin-Areal Bestand haben. Er argumentiert erneut im Sinne seines Antrags und wirbt um Zustimmung. Dagegen spricht sich StR Goller hingegen weist auf die Gültigkeit bestehender Verträge hin und darauf, dass die Zahl der Stellplätze im Einvernehmen mit der Fa. Breuninger reduziert werden soll, das zukünftige Parkhaus für neue Mobilität nutzbar ist und gleichzeitig ein Teil des Geländes anders genutzt werden kann.


OB Kuhn lässt über den Antrag Nr. 47/2019 abstimmen und stellt fest, dass dieser bei 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt ist.

Anschließend lässt er über die GRDrs 59/2020 abstimmen und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang