Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
656/2018
GZ:
AKR 0501-04
Sitzungstermin: 06.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Landespersonalvertretungsgesetz
Nachbesetzung für Freistellungen von Personalratsmitgliedern

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.12.2018, öffentlich, Nr. 480
Ergebnis: ohne Votum in den Gemeinderat verwiesen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 19.11.2018, GRDrs 656/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Die bestehende Ermächtigung zur Nachbesetzung von Freistellungen der örtlichen Personalräte vom 04.12.2014 auf der Grundlage der GRDrs 671/2014
sowie deren Ergänzung i. V. m. GRDrs. 753/2014 wird bis zum Ende der nächsten Wahlperiode der Personalvertretung, voraussichtlich bis Juli 2024, fortgeführt:


Die Verwaltung wird daher ermächtigt, nach den Personalratswahlen 2019 die Freistellungen der neu gewählten örtlichen Personalräte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) in den Kategorien 1 und 2 (also Bereiche mit Dienstplan, gesetzlichen oder vertraglichen Personalbemessungsgrundsätzen und vom Gemeinderat beschlossenen Stellenschlüsseln) vollständig nachzubesetzen. Freistellungen in den übrigen Bereichen (Kategorie 3) können zu 50 % nachbesetzt werden.

1.2 Im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Verwaltung soll mit den Nachbesetzungen für freigestellte Personalräte der Eigenbetriebe weiterhin analog verfahren werden.

2. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter/-innen, die für freigestellte Mitglieder der örtlichen Personalräte befristet auf 31.12.2018 eingestellt werden konnten (Nachbesetzungen), werden zunächst längstens bis zum Ende der laufenden Amtszeit der Personalvertretung (voraussichtlich Juli 2019) verlängert. Weitere Verlängerungen oder Anpassungen erfolgen nach den Personalratswahlen entsprechend Beschlussziffer 1.1.

3. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Ermächtigung wird über deren Beibehaltung oder Änderung neu entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Anfang 2024 eine
Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung struktureller und finanzieller Entwicklungen durchzuführen und auf dieser Grundlage dem Gemeinderat einen entsprechenden Beschlussantrag vorzulegen.



OB Kuhn weist auf den mündlichen Antrag hin, den die SPD-Fraktion im VA gestellt hat.

StRin Ripsam (CDU) signalisiert Zustimmung zu diesem Änderungsantrag, auch wenn ihre Fraktion es nicht für richtig halte, Dinge, die in den letzten Haushaltsplanberatungen keine Mehrheit gefunden hätten, nun im Nachgang nochmals aufzurufen. Dieses Vorgehen könnte man bei vielen anderen Punkten gleichfalls anwenden. Doch wolle sie hier eine Ausnahme machen, um den sozialen Frieden im Kollegenkreis zu gewährleisten.

Auf ein gutes Arbeitsklima lege auch ihre Fraktion Wert, betont StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE). Die im VA vorgebrachten Argumente für den Antrag der SPD hätten ihre Fraktion - auch im Hinblick auf die bevorstehenden Personalratswahlen - überzeugt, diesem zuzustimmen.

StR Körner (SPD) begründet nochmals den Antrag seiner Fraktion, die Beschlussantragsziffer 1.1 zu ändern und nach den Personalratswahlen die Freistellungen vollständig nachzubesetzen. Die aktuelle Regelung erschwere eine Kandidatur bei den Personalratswahlen, da die Kolleginnen und Kollegen bei einer nicht 100%igen Freistellung entsprechend mehr Arbeit leisten müssten. Er bedankt sich bei den übrigen Fraktionen für die positive Resonanz auf den Antrag seiner Fraktion.

Seine Fraktionsgemeinschaft habe dieses Vorgehen schon 2014 als notwendig beantragt, so StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), und stimme dem SPD-Antrag deshalb gerne zu.

Auch für StRin von Stein (FW) ist es nur folgerichtig, den Änderungsantrag der SPD zu unterstützen, da auch von privaten Arbeitgebern die vollständige Freistellung verlangt werde.

Zustimmung signalisieren auch die StRe Dr. Oechsner (FDP) und Klingler (BZS23) im Namen ihrer Gruppierungen sowie die Einzelstadträte Dr. Schertlen (STd) und Brett (AfD).

Auf Nachfrage von StR Dr. Schertlen erläutert BM Dr. Mayer, Ziffer 3 des Beschlussantrags erledige sich mit der Zustimmung zum SPD-Antrag.

OB Kuhn verliest den aufgrund des SPD-Antrags geänderten und nun wie folgt lautenden Beschlussantrag:

1.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, nach den Personalratswahlen 2019 die Freistellungen der neu gewählten örtlichen Personalräte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg vollständig nachzubesetzen.

1.2 Im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Verwaltung soll mit den Nachbesetzungen für freigestellte Personalräte der Eigenbetriebe weiterhin analog verfahren werden.

2. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter/-innen, die für freigestellte Mitglieder der örtlichen Personalräte befristet auf 31.12.2018 eingestellt werden konnten (Nachbesetzungen), werden zunächst längstens bis zum Ende der laufenden Amtszeit der Personalvertretung (voraussichtlich Juli 2019) verlängert.

3. entfällt.


Er stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt diesen geänderten Beschlussantrag einstimmig.
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