2. Zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wird Herr Bürgermeister Dr. Martin Schairer und zu seinem Stellvertreter Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amts, gewählt.
Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Für die Gemeinderatswahl und für die Wahl der Regionalversammlung ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, den der Gemeinderat wählt.
Bewirbt sich der Oberbürgermeister bei der Wahl der Regionalversammlung, kann er nicht den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses übernehmen. Der Gemeinderat wählt dann den Vorsitzenden und eine Stellvertretung.
Hinweis: Gegenüber der ursprünglichen Fassung haben sich die vorgeschlagenen Personen der CDU geändert.
Finanzielle Auswirkungen keine Dr. Martin Schairer Bürgermeister Anlagen Ausführliche Begründung: 1. Für die Gemeinderatswahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Abs. 1 KomWG obliegt diesem die Leitung der Gemeinderatswahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Beisitzer und in gleicher Zahl die Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Hinsichtlich der Zahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses ist außer der Mindestzahl von zwei Beisitzern kein Rahmen gesetzt. Um die politischen Kräfte im Gemeinderat angemessen zu berücksichtigen, soll der Gemeindewahlausschuss acht Beisitzer umfassen, die sich wie folgt auf die Gemeinderatsfraktionen aufteilen: CDU und GRÜNE je zwei, SPD, SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler, FDP je ein Beisitzer.
Die Beisitzer und ihre Stellvertreter wurden von den Kreisverbänden der Parteien und der Freien Wähler sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vorgeschlagen.
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