Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 0601-00
GRDrs 1005/2018
Neufassung
Stuttgart,
12/10/2018



Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl und die Wahl der Regionalversammlung am 26. Mai 2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
19.12.2018
20.12.2018



Beschlußantrag:

1. Folgende Personen werden als Beisitzer/in und deren Stellvertreter/in in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
Fraktion / GruppierungBeisitzer/inStellvertreter/in
CDUNorbert Strohmaier
Mathias Oehlschlägel
Matthias Scheible
Rolf Pfander
GRÜNENicole Rogalski
Martin Steeb
Thomas Dengler
Rebecca Benez
SPDWalter SiekEva Geißel
SÖS-LINKE-PluSFriedemann Schirrmeister-
Freie WählerChristel ZeebErna Köchel
FDPBarba ZimmermannSascha Ehlert

2. Zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wird Herr Bürgermeister Dr. Martin Schairer und zu seinem Stellvertreter Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amts, gewählt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Gemeinderatswahl und für die Wahl der Regionalversammlung ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, den der Gemeinderat wählt.

Bewirbt sich der Oberbürgermeister bei der Wahl der Regionalversammlung, kann er nicht den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses übernehmen. Der Gemeinderat wählt dann den Vorsitzenden und eine Stellvertretung.

Hinweis: Gegenüber der ursprünglichen Fassung haben sich die vorgeschlagenen Personen der CDU geändert.


Finanzielle Auswirkungen

keine





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung:

1. Für die Gemeinderatswahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Nach § 11 Abs. 1 KomWG obliegt diesem die Leitung der Gemeinderatswahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Hinweis: Gegenüber der ursprünglichen Fassung haben sich die vorgeschlagenen Personen
der CDU geändert.
2. Den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses führt grundsätzlich der Oberbürgermeister. Bewirbt sich der Oberbürgermeister bei der Wahl der Regionalversammlung, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 KomWG).



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