Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 309/2017
Stuttgart,
04/26/2017



Neukonzeption Netzwerk Kulturelle Bildung (kubi-S)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2017
04.05.2017
29.05.2017



Beschlußantrag:

1. Der Konzeption für die künftige Arbeit des Netzwerks Kulturelle Bildung (kubi-S) wird zugestimmt (vgl. Anlage 1: Ausführliche Begründung, Punkt 1 - 3).

2. Die Arbeit des bisherigen museumspädagogischen Dienstes (mupädi) wird an das veränderte Umfeld angepasst und in die neue Konzeption integriert (vgl. Anlage 1: Ausführliche Begründung, Punkt 5).

3. Den finanziellen Konsequenzen der Neuausrichtung wird zugestimmt (vgl. Anlage 1: Ausführliche Begründung, Seite 7).

4. Der Änderung der Entgeltordnung des Netzwerks Kulturelle Bildung zum 01.08.2017 entsprechend Anlage 2 wird zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Netzwerk Kulturelle Bildung (kubi-S) hat ein neues, zukunftsorientiertes Selbstverständnis, mit dem es die aktuelle Kultur- und Bildungslandschaft Stuttgarts sinnvoll ergänzt und erweitert. kubi-S wird als Netzwerk im klassischen Sinn agieren: als Vernetzer, Unterstützer, Impulsgeber und Servicestelle. Dieses Selbstverständnis spiegelt sich wieder in der Neuaufstellung von Programm und Formaten.


Seit 2014 findet kulturpädagogische Arbeit nicht nur im Kontext von Museen, sondern auch an den Stuttgarter Schulen und Bildungseinrichtungen statt: Die Vermittlung von Kunst- und Kulturvereinen an die Ganztagesgrundschulen hat sich etabliert. Kulturelle Modellprojekte an Schulen in verschiedenen Sparten wurden erprobt und in einen Fördertopf für Kulturelle Bildung überführt. Der museumspädagogische Dienst wurde weiterhin in den Landesmuseen und in der hauseigenen Kunstwerkstatt angeboten.

Für die Zukunft steht nun die Unterstützung der Kultureinrichtungen und KünstlerInnen mit ihren Bildungsangeboten im Fokus und weniger die operative Umsetzung eigener Bildungsformate. kubi-S fungiert ferner als Schnittstelle zur Bildungslandschaft. Mit einem neuen Programm in der Werkstatt soll ein „Raum für Möglichkeiten“ geschaffen werden, um Innovation in der kulturellen Bildung zu fördern. Mit Beteiligungsformaten wie einem Kinderbeirat, der Stärkung der Teilhabegerechtigkeit durch die kubi-card und einer breiteren Vernetzung der einzelnen Akteure, z. B. durch verschiedene Veranstaltungsformate, stellt sich kubi-S auf, um die kulturelle Bildung als Schlüsselelement für aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen bestmöglich zu platzieren.

Der 1978 gegründete museumspädagogische Dienst hat sein Ziel erreicht: An den Museen in Stuttgart findet kulturelle Bildung statt. Der mupädi heute ist vor allem eine administrative Struktur, um die Führungen für Stuttgarter Schulen und Kindergärten abzuwickeln. Jedes Museum betreibt inzwischen selbst einen Buchungsservice und hat eigene MuseumspädagogInnen. Die administrative Unterstützung der Stadt wird nicht mehr benötigt und deshalb zum 27.07.2017 in der bisherigen Form beendet. Stuttgarter Schulen und ausgewählte Gruppen sollen aber weiterhin die ermäßigte Führungsgebühr in Höhe von 1,50 EUR in Anspruch nehmen können (GRDs 781/2005). Die Angebote der kubi-S Werkstatt sind im Zuge der Neuausrichtung von den Führungen in den Museen entkoppelt. Entsprechend wird die Entgeltordnung aktualisiert.



Finanzielle Auswirkungen

Die strategischen Änderungen im Netzwerk Kulturelle Bildung können kostenneutral erfolgen. Durch die Umstellung der Arbeit des bisherigen mupädi ist zu erwarten, dass die Einnahmen aus Entgelten um 30.000 EUR sinken. In gleicher Höhe werden aber auch die Ausgaben für Honorare für Führungen entfallen.

Seit 1978 bezuschusst das Land Baden-Württemberg den museumspädagogischen Dienst. Über die Fortführung der Förderung wird derzeit verhandelt.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Gebührenordnung
Anlage 3: Powerpoint Präsentation




Ausführliche Begründung:



Die kubi-S Zukunftsaufgabe


1. Entwicklung und Selbstverständnis Seit 2014 wurde das Angebot an den Museen um den kulturpädagogischen Dienst erweitert. In größerem Rahmen als zuvor wurden seitdem Bildungsprojekte verschiedener kultureller Sparten modellhaft an Schulen und Kindergärten durchgeführt. Die Vermittlung von Kunst- und Kulturvereinen nach dem „Stuttgarter Modell“ an die Ganztagesgrundschulen hat sich etabliert. Der museumspädagogische Dienst wurde weiterhin in den Landesmuseen, dem Kunstmuseum Stuttgart und in der hauseigenen Kunstwerkstatt angeboten.

In seinem neuen Selbstverständnis sieht sich kubi-S als Netzwerk im klassischen Sinn: als Vernetzer, Unterstützer, policy maker und Servicestelle. Die operativen Tätigkeiten werden fokussiert und sollen vorwiegend im Rahmen strategisch ausgerichteter Programme stattfinden (s. u.). Kultureinrichtungen und KünstlerInnen sollen stärker in ihren Bildungsangeboten gefördert werden und kubi-S als Schnittstelle zwischen ihnen und der Bildungslandschaft agieren. Die Schule als Ort für kulturelle Bildung wird weiterhin ihren hohen Stellenwert in der Planung und Durchführung neuer Angebote beibehalten.

In der Umsetzung bedeutet diese Weiterentwicklung die Überarbeitung und Erhaltung eines Großteils bestehender Angebote, aber vor allem auch die Entwicklung eines neuen Portfolios an Programmen und Aktivitäten (s. u.).

Für die Neuausrichtung von kubi-S waren die Bedarfe und Wünsche der Teilnehmenden des Kulturstammtisches (25.07.2016) eine wichtige Grundlage. Hier konnte sich das
kubi-S Team unmittelbar mit den Kulturschaffenden darüber austauschen, welche Erwartungen sie an das Netzwerk Kulturelle Bildung haben.


2. Zielgruppen Die Chancen, die kulturelle Bildung für gelingende Integration und Inklusion in unsere Gesellschaft bietet, sind bekannt und auch das Recht für alle auf kulturelle Teilhabe ist unbestritten. Schwierig wird in der Praxis oft die Frage nach den Zugängen zur Kunst und Kultur und der Ermöglichung von Teilhabe. Das Netzwerk Kulturelle Bildung setzt einen Fokus auf diese Fragestellung und unterstützt insbesondere Angebote für diejenigen,
- die erschwerten Zugang zur kulturellen Bildung haben und
- die in besonderem Maße von kultureller Bildung als Beitrag zur gesellschaftlichen Integration oder auch zur Persönlichkeitsentwicklung profitieren können.
Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin eine zentrale Zielgruppe als Schlüsselstellen, um alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen.


3. Programme und Aktivitäten des Netzwerkes

Geplante Programme im Rahmen des neuen Selbstverständnisses sind u. a.:

- kubi in residence: Mit dem neuen Programm „kubi in residence“ wird aus der kubi-S Kunstwerkstatt ein Zukunftslabor. Akteure der kulturellen Bildung können innovative Projekte in der Werkstatt umsetzen. Hierzu bewirbt man sich auf jährlich wiederkehrende Ausschreibungen und wird im Falle einer Förderung zum „Resident“. Thema bzw. Zielgruppe der Ausschreibung werden dabei wechseln, sich aber stets im Rahmen der gesetzten Fokussierung bewegen: Geflüchtete, straffällige Jugendliche, Menschen mit Behinderungen sind mögliche Beispielgruppen. In der kubi-S Werkstatt soll ihnen die Teilhabe an kultureller Bildung und das Erleben von spartenübergreifender kultureller Bildung ermöglicht werden. Die Werkstatt versteht sich als „Raum der Möglichkeiten“, in dem kulturelle Bildungsformate erprobt und durchgeführt werden, für die andernorts kein Raum oder keine finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind.

- Kinderbeirat: Der Kinderbeirat entscheidet über kulturelle Bildungsprojekte, die in Schulen durchgeführt werden, dafür steht ihnen ein Budget von 5.000 EUR zur Verfügung. Die Kinder erhalten damit die Möglichkeit durch ein Beteiligungsverfahren konkret Einfluss auf Angebote für Schulen und Kindergärten zu nehmen. Vor der Projektauswahl werden die Kinder zu Kulturexperten geschult und bekommen Einblick in die verschiedenen Sparten und Bildungsformate.

- kubi-card: Kulturelle Einrichtungen in Stuttgart offerieren ihre kostenfreien Bildungsangebote auch über die kubi-card (Stempelsammelkarte für Grundschüler). kubi-S bietet jedem Stuttgarter Grundschüler die card an, zusammen mit einer Broschüre für Eltern und Lehrer. Die kubi-card kann ein Vorläufermodell im Sinne des Kulturrucksacks sein, der in der Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015 - 2020“ gefordert wurde (GRDs 353/2015). Die Erfahrungen, die mit der kubi-card gesammelt werden, sollen u. a. dazu dienen, den Bedarf und die Nachfrage in den Grundschulen zu ermitteln.


Bestehende und weitergeführte Programme und Aktivitäten sind u. a.:

- Im Rahmen des „Stuttgarter Modells“ vermittelt kubi-S Kunst- und Kulturvereine in die Ganztagesgrundschule. Die Kulturschaffenden werden in einem mehrtägigen Qualifizierungsprogramm auf die schulischen Spezifika vorbereitet. Aktuell wird ein Mentoringprogramm entwickelt, um auch im laufenden Schuljahr eine gute Begleitung der KünstlerInnen zu gewährleisten.

- Begegnungsformate: Der Austausch zwischen den Beteiligten im kulturellen Bildungskontext soll vor allem im Rahmen von Veranstaltungen vorangebracht werden. Etabliert hat sich die Veranstaltungsreihe KONTAKTE, in der Stuttgarter LehrerInnen Kultureinrichtungen kennenlernen und mit Hintergrundinformationen versorgt werden. Die Begegnungsformate werden weiter ausgebaut und an einem „Tag der kulturellen Bildung“ alle städtischen Akteure in diesem Bereich mobilisiert.

- Pflege und Ausbau des Netzwerks der Kulturbeauftragten (kulturinteressierte Ansprechpartner an Schulen)



- Kunstpädagogisches Angebot in der kubi-S Werkstatt:
Auch wenn mit dem Programm „kubi in residence“ bereits eine neue Nutzung für die
kubi-S Werkstatträume geschaffen wird, bleibt das kunstpädagogische Angebot der
kubi-S Werkstatt erhalten. Wird sich „kubi in residence“ in den meisten Ausschreibungen eher an außerschulische Akteure richten, kann die Kunstwerkstatt weiterhin Stuttgarter Schulen und vor allem auch Kindertagesstätten mit ihrem Angebot bereichern. Hier lernen die Kinder Kunsttechniken, die in den Räumlichkeiten der Schulen und Kitas oft nicht umsetzbar sind unter professioneller Anleitung. Die seit vielen Jahren konstante Nachfrage zeigt, dass Bedarf besteht.

- Sonderprojekte: Parallel zu den strategisch fixierten Programmen, erhält sich kubi-S die Flexibilität, Einzelangebote für die Zielgruppe zu schaffen, z. B. Workshops in Unterkünften für Geflüchtete, Workshops für Mentoringprogramme in der Werkstatt (bereits umgesetzt) oder ein Projekt für Gymnasiasten.


4. Auslastung und Gebühren

Um die kubi-S Werkstatt bestmöglich zu nutzen, wird zukünftig im Rahmen eines Curriculums ein Vormittagsangebot für Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten stattfinden. Nachmittags werden Slots für das „kubi in residence“-Programm und ggf. weitere außerschulische Workshops freigehalten.

Niederschwelligkeit ist ein Gelingensfaktor für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und benachteiligten Gruppen. Neben entsprechenden Formaten braucht es dafür auch eine Gebührenpolitik, die der Zielgruppe entgegenkommt. kubi-S hat im Vergleich zu privaten Anbietern die Möglichkeit, die Gebühren niedrig zu halten und sich bei Schulen und Kindergärten im Rahmen einer „Schutzgebühr“ zu bewegen. (s. Anlage 2).


5. Der museumspädagogische Dienst

Der museumspädagogische Dienst ermöglicht Stuttgarter Schulen und weiteren Bildungs- und Sozialeinrichtungen in Stuttgart eine Ermäßigung der Führungsgebühr in folgenden Museen:
Landesmuseum Württemberg, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum, Haus der Geschichte Baden-Württemberg und das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart.
Der Tiefschutzbunker Feuerbach kann ebenso auf das Angebot des mupädi zurückgreifen wie auch die ifa-Galerie. Die Fortsetzung der Ermäßigungsregelungen wird zukünftig durch die Museen geleistet. Die Mehrkosten werden in Form eines Zuschusses erstattet.

Im Buchungsbüro des mupädi erfolgt die Terminkoordination zwischen anfragender Bildungseinrichtung, Museum und Guide. Nach der Führung werden die Rechnungen an die Schulen verschickt und die Honorare der Guides beim mupädi abgerechnet. Hier existiert eine Doppelstruktur, die es aufzulösen gilt. Alle beteiligten Museen haben einen eigenen Buchungsservice und eigene MuseumspädagogInnen.


Ziel ist es, dass kubi-S und die Museen im Dialog an neuen Formaten arbeiten, die Synergien schaffen und neue Ideen für die kulturelle Bildungsarbeit in Stuttgart hervorbringen. Gemeinsame Themen gilt es zu definieren und zu diskutieren, das können z. B. die Auswirkungen der Ganztagesschulen auf die kulturelle Vermittlungsarbeit oder auch die Arbeit mit Geflüchteten sein. kubi-S ist dabei wieder stärker inhaltlicher als administrativer Partner.

Zukünftig sollen die Museen eine Ausgleichszahlung erhalten, mit der die Differenz zwischen den üblichen Gruppenpreisen des einzelnen Museums und dem subventionierten Preis von 1,50 EUR pro SchülerIn aus Stuttgart ausgeglichen wird. Für jedes Museum wurde auf Basis statistischer Zahlen der letzten Jahre die Höhe dieser maximalen und gedeckelten Ausgleichszahlung berechnet. Insgesamt liegt der jährliche Ausgleichsbetrag, der kostenneutral ermöglicht werden kann, bei 16.000 EUR.


Finanzielle Auswirkungen

Die strategischen Änderungen im Netzwerk Kulturelle Bildung können kostenneutral erfolgen. In der Budgetplanung ist vorgesehen, dass 2018 60 Prozent der vorgesehenen Mittel in bereits bestehende Angebote fließen und 40 Prozent für die neuen Aktivitäten investiert werden.

Durch die Umstellung der Arbeit des bisherigen mupädi ist zu erwarten, dass die Einnahmen aus Führungsentgelten um 30.000 EUR sinken. Zugleich entfallen bei kubi-S Ausgaben für die Honorarkosten der Museumsguides in gleicher Höhe. Die künftigen Ertrags- und Aufwandsansätze im THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102730, werden entsprechend im Entwurf zum DHH 2018/2019 berücksichtigt.

Über die kubi-S Werkstatt und im Ferienprogramm werden auch künftig Einnahmen in Höhe von ca. 6.000 EUR generiert. Die seit 2005 geltende Entgeltstruktur geht noch von einer Koppelung von Museumsbesuch und Werkstatt aus. Damals wurde eine Teilnehmergebühr in Höhe von 1,50 EUR pro Führung (1 h -1,5 h) beschlossen (GRDs 781/2005). Sie muss im Zuge der Neustrukturierung der Werkstatt entsprechend Anlage 2 angepasst werden.

Das Land Baden-Württemberg hat den museumspädagogischen Dienst für die Landesmuseen seit 1978 jährlich finanziell unterstützt. 2016 lag der Zuschuss für Personalaufwand und Sachkosten des mupädi bei rund 49.000 EUR. Über die Entwicklung der zukünftigen Zusammenarbeit mit den Museen wird noch verhandelt. Mit einer Entscheidung des Landes, in welcher Form eine Weiterförderung stattfinden wird, ist voraussichtlich bis Anfang 2018 zu rechnen.
Anlage 2 zu GRDrs 309/2017




Entgeltordnung ab August 2017


Die letzte Änderung der Entgelte erfolgte zum 01.01.2014 (GRDs 729/2013).

Ziel der kulturpädagogischen Programme in der kubi-S Werkstatt ist, den TeilnehmerInnen das Erleben von Kunst und Kultur zu ermöglichen. Hierfür werden seit 2014 Entgelte pro TeilnehmerIn in Höhe von 1,50 EUR erhoben. TeilnehmerInnen mit Bonuscard zahlen 75 Cent.

Dieses Entgelt soll deckungsgleich in eine Gruppengebühr umgewandelt werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren. Enthalten sind in diesem Gruppenpreis auch die Materialkosten, die in der Werkstatt entstehen.

Um InhaberInnen der Bonuscard weiterhin zu unterstützen, reduziert sich der Gruppenpreis pro nachgewiesener TeilnehmerIn mit Bonuscard um 0,75 EUR.

Entgelte

Werkstattprojekte für Schulklassen, Kindergärten und Tageseinrichtungen für Kinder:
- bis 10 Personen: 15,00 EUR
- bis 15 Personen: 22,50 EUR
- bis 20 Personen: 30,00 EUR
- bis 25 Personen: 37,50 EUR
Bei Teilnahme von InhaberInnen einer Bonuscard + Kultur reduziert sich der Gruppenpreis um jeweils 0,75 EUR.

Teilnahme am Ferienprogramm:
pro TeilnehmerIn und Termin·································· 8,00 EUR
Für InhaberInnen einer Bonuscard + Kultur wird für die Teilnahme am Ferienprogramm eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt.

Bei Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für MultiplikatorInnen; bei Modellprojekten, die der Entwicklung neuer Programmangebote dienen sowie den kubi-S Netzwerkprogrammen werden keine Entgelte erhoben.




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