Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
33
7
Verhandlung
Drucksache:
61/2013
GZ:
T
Sitzungstermin:
21.03.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Stuttgart 21, Teilgebiet A1 - Äußere Erschließung
Heilbronner Straße/Wolframstraße 1. Bauabschnitt
- Bau- und Vergabebeschluss
- Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.03.2013, nicht öffentlich, Nr. 87
Ergebnis: Einbringung mit der Maßgabe, die Vorstellungen für einen Fußgängerüberweg über die Schillerstraße in ca. 2 bis 3 Wochen, sowie die Gesamtsituation Schillerstraße und Bahnhofsumfeld zu einem späteren Zeitpunkt dem Ausschuss vorzustellen.
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2013, öffentlich, Nr. 98
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 7 Stimmenthaltungen
Verwaltungsausschuss vom 20.03.2013, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 6 Stimmenthaltungen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.03.2013, GRDrs 61/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.
Baubeschluss
1.1 Den erforderlichen Anpassungen der Heilbronner Straße zwischen Türlenstraße und Friedhofstraße und dem Ausbau der Wolframstraße zwischen Heilbronner Straße und Budapester Platz (1. Bauabschnitt) im Zuge der Bebauung des A1 Areals, nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 2 + 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 31. Januar 2013 (Anlage 4) mit Gesamtkosten
von 6.600.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 360.000 EUR) wird zugestimmt.
1.2 Die Auszahlungen von 6.240.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße/Wolframstraße - Äußere Erschließung A1 (S21) 1. Bauabschnitt Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt finanziert:
Jahr 2013 und fr. 2.050.000 EUR
Jahr 2014 2.700.000 EUR
Jahr 2015 1.490.000 EUR
Gesamt 6.240.000 EUR
1.3 Die Auszahlungen von 6.240.000 EUR werden wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 200 - Stadtkämmerei Jahr 2013 und fr. 925.000 EUR
Projekt 7.202100 - Infrastrukturpauschale Jahr 2014 1.350.000 EUR
Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen
Jahr 2015 225.000 EUR
Gesamt 2.500.000 EUR
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2013 und fr. 925.000 EUR
Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße Jahr 2014 1.350.000 EUR
Einz.Gr. 681 - Investitionszuweisungen
Jahr 2015 225.000 EUR
und -zuschüsse Gesamt 2.500.000 EUR
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt Jahr 2013 200.000 EUR
Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße
Jahr 2015 1.040.000 EUR
Einz.Gr. 681 - Investitionszuweisungen Gesamt 1.240.000 EUR
und -zuschüsse
1.4 Im Doppelhaushalt 2012/13 sind bisher Auszahlungen in Höhe von 5,0 Mio. EUR für die Maßnahme enthalten. Für den bisher nicht im Haushalt berücksichtigten Anteil von insgesamt 2.140.000 EUR wird 2013 beim Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße/Wolframstraße - Äußere Erschließung A1 (S21) 1. BA eine überplanmäßige Auszahlung von 200.000 EUR zugelassen. Der Restbetrag wird im Jahr 2015 im Rahmen der Planaufstellung 2014/15 in den Haushaltsplan mit 1.040.000 EUR aufgenommen.
Da die zusätzlichen Kosten komplett von der DBSImm übernommen werden, stehen beim o. g. Projekt unter der EinzGr 681 - Investitionszuweisungen und -zu-schüsse Mittel in selber Höhe zur Deckung zur Verfügung.
1.5 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 360.000 EUR sind zu einem Teil von 281.000 EUR beim Projekt 7
.
202100 - Infrastrukturpauschale veranschlagt und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.665020 - Heilbronner Straße/Wolframstraße - Äußere Erschließung A1 (S21) 1. Bauabschnitt - umgesetzt. Der Restbetrag von 79.000 EUR wird aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt. Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf das v.g. Projekt umgesetzt. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
2.
Vergabebeschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
3.
Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen
Das Ingenieurbüro SW-Ingenieure, aus 71643 Ludwigsburg hat den Auftrag für die Objektplanung (Leistungsphase 5 bis 7 HOAI) für den 1. Bauabschnitt sowie für die Koordinierung der Leitungsträger und die Überarbeitung der Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme erhalten. Für die Planungsleistungen wurde ein Honorar von 139.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt. Bereits mit Entschließung des Technischen Referats vom 23. September 2011 wurden hierfür 94.000 EUR bereitgestellt.
Darüberhinaus wird das Ingenieurbüro SW-Ingenieure mit der örtlichen Bauüberwachung für den Straßenbau und mit Teilen der Bauoberleitung (Leistungsphase 8 HOAI) für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Das Büro erhält für diese Leistungen ein Honorar von 121.000 EUR (inkl. MwSt.).
Das Gesamthonorar der SW-Ingenieure beträgt somit 260.000 EUR und wird über die in Ziffer 1.2 genannte Finanzierung gedeckt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 3 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen mehrheitlich
wie beantragt.
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