Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 503/2016
Stuttgart,
07/12/2016



Mietwohnungen für Mittlere Einkommensbezieher (MME)
Änderung der Förderrichtlinien




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.07.2016
27.07.2016



Beschlußantrag:


1.Die Richtlinien „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ – Richtlinien
zur Förderung von Mietwohnungen in Stuttgart – werden entsprechend Anlage 2
neu gefasst.
2.Die geänderten Richtlinien gelten für alle Anträge, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (In-Kraft-Treten) beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen. Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Zeitgleich treten die Richtlinien in der Fassung vom 27.03.2014 außer Kraft.



Begründung:


Das Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ ist seit 2003 ein wichtiger Baustein der städtischen Wohnungspolitik. Bisher wurden 638 Wohnungen gefördert und erstellt.

Im „Bündnis Wohnen in Stuttgart“ hat die Stadt zugesagt, die Förderrichtlinien den aktuellen Bedürfnissen anzupassen:








Wesentliche Änderungen:


1.Erhöhung und Berechnung der Grundstücks- / Erbauzinsverbilligung
Die Grundstücksverbilligung soll von bisher bis zu 60 % auf maximal 80 % des erschließungsbeitragspflichtigen Verkehrswerts erhöht werden. Berechnet wird die Grundstücksverbilligung anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Kalkulationsschemata der L-Bank und auf eine Eigenkapitalverzinsung von in der Regel 4 % limitiert.

Der Bauherr hat bei der Antragstellung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Kalkulationsschemata der L-Bank vorzulegen.

Wahlmöglichkeit Kauf oder Erbbaurecht bleibt bestehen.

Beim Erbbaurecht beträgt die Verbilligung ebenfalls maximal 80 %, somit schuldrechtliche Ermäßigung des üblichen Erbbauzinses von 4 % auf minimal 0,8 %. Berechnet wird die Grundstücksverbilligung wie beim Kauf auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Kalkulationsschemata der L-Bank und bei einer Eigenkapitalverzinsung von in der Regel 4 %. Die Verbilligung ist auf die Laufzeit der förderrechtlichen Bindung von 20 Jahren begrenzt.

Die neuen Konditionen des Programms stellen sich somit wie folgt dar:
KaufErbbaurecht
Ausgangsmietemaximale Ausgangsmiete je nach Lage und Bodenpreis von 9,00 €/m²/mtl. – 10,50 €/m²/mtl. im Durchschnitt
Baukostenzuschuss---
EK-Verzinsungzulässige Eigenkapitalverzinsung von in der Regel 4 %
VerbilligungVerbilligung des erschließ-
ungsbeitragspflichtigen Verkehrswerts um
maximal 80 %
Erbbauzinsverbilligung auf schuldrechtlich minimal
0,8 %
(statt i.d.R. 4,0 %).
Die Erbbauzinsverbilligung endet mit Ablauf der förder-
rechtlichen Bindung (20 Jahre) des auf dem Erbbau-
rechtsgrundstück erstellten Gebäudes.
städtisches
Belegungsrecht
kein städtisches Belegungsrecht,
Belegung erfolgt durch das Wohnungsunternehmen selbst
Mietpreis- und Belegungsbindung20 Jahre20 Jahre



2.Erhöhung der Ausgangsmiete
Die bei der Bewilligung festzusetzende Erstvermietungsmiete wird vom Amt für Liegenschaften und Wohnen je nach Lage und Bodenpreisen zwischen 9,00 bis 10,50 €/m²/mtl. festgelegt.

Bezüglich künftiger Mieterhöhungen gelten die Vorgaben des Landes für Sozial-
mietwohnungen aus dem jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramm. Das heißt, derzeit darf die Miete während des 20-jährigen Förderzeitraums nur alle
2 Jahre um bis zu 5 % erhöht werden. Dies gilt auch bei Wiedervermietung.

Die bisherige Ausgangsmiete lag bei 8,50 bis 9,00 Euro/m²/mtl.



3.Reduzierung der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen werden so angepasst, dass die Mietwohnungen den Haushalten zur Verfügung stehen, die einerseits die Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen überschreiten und sich andererseits eine angemessene Mietbelastung von ca. 30 % des Nettoeinkommens ergibt.

Zu diesem Zweck wurden die Daten zur Stuttgarter Einkommenssituation aus der Bürgerumfrage 2015 des Statistischen Amtes mit den zulässigen Wohnungsgrößen und den neuen Miethöhen ins Verhältnis gesetzt. Daraus errechnet sich für die mittleren Einkommensbezieher für alle Haushaltsgrößen ein durchschnittlicher Zuschlag von 7.500 Euro auf die Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen.

Berechnungsbasis und Zuschlag:

Übersicht
Einkommensgrenzen nach §§ 12 und 10 Abs. 3 LWoFG i.V.m. VwV LWoFPr
und
Bruttojahreseinkommen (bei Haushalten mit 1 Arbeitnehmer)
Richtlinien Mietwohnungen für mittlere EinkommensbezieherEinkommensgrenze
BezugsgrößeVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Landeswohnraumförderungsprogramm in der zuletzt geltenden Fassung
Abzug von der Bezugsgröße- 25 %
Zuschläge für jeden weiteren Haushaltsangehörigen (ab 3. Person)8.500 Euro
= Berechnungsbasis für Einkommensgruppe MME
Zuschlag zur Berechnungsbasis7.500 Euro



Da die Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen vom Land jährlich fort-
geschrieben werden, gilt diese Fortschreibung mit dem genannten Zuschlag auch für die Einkommensgrenzen der Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher, sodass eine regelmäßige Anpassung durch den Gemeinderat entbehrlich ist.

Aus Anlage 3 sind die bisherigen und die neuen Einkommensgrenzen für Mietwohnungen für Mittlere Einkommensbezieher sowie die aktuellen Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen ersichtlich.


Sonstige Änderungen

Außerdem wurden die Förderrichtlinien redaktionell überarbeitet und der geänderten Rechtslage angepasst.







Michael Föll
Erster Bürgermeister







Anlagen

1.Synopse
2.Neufassung der Richtlinien „Mietwohnungen für mittlere Einkommens-
bezieher“ – Richtlinien zur Förderung von Mietwohnungen in Stuttgart
3.Gegenüberstellung der Einkommensgrenzen für Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und für Sozialmietwohnungen




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen

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<Anlagen>



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Anlage 1_Synopse.pdfAnlage 1_Synopse.pdfAnlage 2_Neufassung der RL MME.pdfAnlage 2_Neufassung der RL MME.pdfAnlage 3_Gegenüberstellung Einkommensgrenzen Sozialmietwohnungen-MME.pdfAnlage 3_Gegenüberstellung Einkommensgrenzen Sozialmietwohnungen-MME.pdf