Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1407/2015
Stuttgart,
12/16/2015



Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich18.12.2015



Beschlußantrag:

1. Rückwirkend zum 1.1.2014 wird die Förderquote der Personalkosten der kirchlichen Einrichtungen von 85 % auf 86,25 % erhöht. Der Mehrbedarf in Höhe von 600.000 EUR kann mit vorhandenen Mitteln aus dem Jahr 2015 gedeckt werden.

2. Ab dem 1.1.2016 wird die Förderung allgemein zugänglicher Kindertages-einrichtungen in freier Trägerschaft wie folgt angepasst:
- Erhöhung der Förderquote für Personalkosten bei kirchlichen Einrichtungen von 86,25 % auf 90 %
- Verwaltungskostenpauschale für Träger mit 1-9 Gruppen 2.000 EUR
- Verwaltungskostenpauschale für Träger mit 10-50 Gruppen 1.700 EUR

3. Sowohl die rückwirkende als auch die Erhöhung der Förderquote für Personalkosten ab 1.1.2016 steht unter dem Vorbehalt, dass alle kirchlichen Einrichtungen ihre Widersprüche gegen die Festsetzungen ab dem Jahr 2012 zurückziehen und schriftlich zusichern, die neuen Förderbedingungen anzuerkennen.

4. Ab dem 1.1.2016 wird die Förderung Betriebskindertageseinrichtungen wie folgt angepasst: 5. Der Gesamtmehrbedarf von 6.117 TEUR ist im Haushaltsentwurf 2016/2017 bereits enthalten.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Wie von den Fraktionen in der 2. Lesung zum HH 2016/2017 beantragt, hat erneut ein Gespräch mit der ev. und der kath. Kirche zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Stuttgart und hier insbesondere zur Höhe der rückwirkenden Erhöhung der Förderquote für Personalkosten ab 1.1.2014 bei kirchlichen Einrichtungen stattgefunden. Mit den oben aufgeführten Beschlussanträgen sind beide Kirchen einverstanden.


Finanzielle Auswirkungen


Anpassung der Förderung von Kindertageseinrichtungen
Förderbereich
Mehrbedarf
Anpassung rückwirkend zum 1.1.2014
TEUR
Personalkostenförderung KirchenErhöhung Fördersatz
von 85 % auf 86,25 %
600
Aufwand mit vorhandenen HH-Mitteln
finanzierbar
600
Anpassung Förderung ab dem Jahr 2016
Nachträgliche Steigerung Personal-
kostenförderung Kirchen
Erhöhung Fördersatz
von 85 % auf 86,25 %
600
Personalkostenförderung KirchenErhöhung Fördersatz
von 86,25 % auf 90 %
1.800
Personalkostenförderung BetriebskitasErhöhung Fördersatz
von 85 % auf 87,5 %
500
Verwaltungskostenpauschale
Kleine Träger 1-9 Gruppen
Verwaltungskostenpauschale

Mittlere Träger 10-50 Gruppen
2.000 EUR (442 Gruppen)

1.700 EUR (287 Gruppen)
1.372
Mietzuschuss für alle Betriebskindertages-
einrichtungen
68 % kalkuliert mit
Obergrenze qm und €/qm
(Maximalannahme)
1.845
Gesamt Mehraufwand für freie Träger
6.117
Mehrerträge aus der Gebührenerhöhung beim städt. Träger unter Berücksichtigung des Mehraufwands aufgrund der Bonuscard-erstattungen für freie Träger
450

Der Mehrbedarf ist im Haushaltsentwurf 2016/2017 bereits enthalten.







Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

543/2015 SPD
992/2015 SÖS-LINKE-PluS
aus 1. Lesung:
Stadträtin Ripsam, CDU-Gemeinderatsfraktion
Stadtrat Walter, SÖS-LINKE-PluS-Gemeinderatsfraktion
aus 2. Lesung:
CDU-Gemeinderatsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion





Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen






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