Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 238/2015
Stuttgart,
04/15/2015



Ausbau Tiroler Straße in Stuttgart-Uhlbach - Gerichtsvergleich mit der Eurovia Teerbau GmbH



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.04.2015
07.05.2015



Beschlußantrag:

In dem seit dem Jahr 2009 andauernden Rechtsstreit zwischen der Landeshaupt- stadt Stuttgart und der Straßenbaufirma Eurovia Teerbau GmbH wurde vom Land- gericht Stuttgart am 20. Januar 2015 ein Vergleichsvorschlag vorgelegt. Demzufolge hat die Klägerin (Eurovia Teerbau GmbH) an die Beklagte (Landeshauptstadt Stutt- gart) 88.310,28 EUR inkl. 16% Mehrwertsteuer zuzüglich Zinsen für den Zeitraum ab dem 23.02.2010 in Höhe von ca. 35.000 EUR zu zahlen.

Die Verwaltung empfiehlt, diesen gerichtlichen Vergleichsvorschlag anzunehmen. Die Eurovia Teerbau GmbH hat dem Vergleich bereits zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bei der Prüfung der Bauabrechnung für den in den Jahren 2006/2007 ausgeführten Straßenausbau in der Tiroler Straße in Stuttgart-Uhlbach wurde festgestellt, dass verschiedene Leistungspositionen fehlerhaft abgerechnet wurden. Nach der Rech- nungskorrektur des Tiefbauamtes wurden vom Auftragnehmer Eurovia Teerbau GmbH insgesamt 332.263,82 EUR zurück gefordert. Die Summe wurde von der Stadt zunächst aus laufenden Bauverträgen mit der Fa. Eurovia einbehalten. Gegen diesen Einbehalt klagte die Eurovia Teerbau GmbH. Daraufhin wurde seitens der Stadt am 23.02.2010 Widerklage erhoben.

In Zuge der Beweisaufnahme wurden zwei Gerichtsgutachten erstellt. Die Meinung der Stadt wurde darin teilweise bestätigt. Ein Teil der strittigen Punkte wurde vom Landgericht nicht anerkannt oder wurde mit Gegenbeweis der Fa. Eurovia abge- wehrt. Als Rückforderungssumme wurden vom Gericht schließlich 170.163,96 EUR inkl. der damaligen Mehrwertsteuer von 16% festgesetzt.

Nach dem Abzug eines bereits vorsorglich vorgenommenen Einbehalts des Tiefbau- amts auf die damalige Schlusszahlung in Höhe von 56.539,93 EUR und der teilwei- sen Anerkennung eines Nachtragsangebotes der Gegenseite für Entsorgungsleis- tungen in Höhe von 25.313,15 EUR verbleibt ein Rückzahlungsanspruch von 88.310,28 EUR. Hinzu kommen die Zinsen seit dem 23.02.2010 in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (ca. 35.000 EUR).

Mit der Annahme des Vergleichs kann ein jahrelanger Rechtsstreit beendet werden. Die Abrechnungssumme mit der Eurovia Teerbau GmbH beläuft sich einschließlich der Rückzahlung dann auf rund 827.000 EUR. Die Vergabesumme betrug 783.301,16 EUR.



Finanzielle Auswirkungen

Minderung der Baukosten



Beteiligte Stellen

Ref RSO




Dirk Thürnau
Bürgermeister





Anlagen

keine




zum Seitenanfang