Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS-1414-00
GRDrs 244/2024
Stuttgart,
05/31/2024



Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart und die Zuwendungen in das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.06.2024
06.06.2024



Beschlußantrag:



Begründung:


Die in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) festgelegten Entschädigungen der Angehörigen der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Zuwendungen in das Sondervermögen der Abteilungen zur Kameradschaftspflege wurden zuletzt im Jahr 2020 teilweise angepasst. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen u. a. aufgrund der Inflationslage, der Tarifabschlüsse der verschiedenen Branchen, der Anhebung des Mindestlohns nebst der Entwicklung des Bürgergeldes sowie steigende Energiekosten nachhaltig verändert.

Daher halten der Stadtfeuerwehrverband als Vertreter aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart sowie die Branddirektion eine Anhebung der Entschädigungssätze für zwingend erforderlich.

Im Einzelnen sollen folgende Punkte angepasst werden.

Kleinere inhaltliche Anpassungen dienen der Klarstellung und sollen im Zuge der Satzungsnovellierung mitaufgenommen werden. Diese rein auf den Inhalt bezogenen Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen und entsprechen dem derzeit praktizierten Vorgehen.

Im Einzelnen sollen folgende Punkte aus Transparenzgründen künftig schriftlich festgehalten werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist dringend erforderlich, um das ehrenamtliche Engagement in diesem sehr zeit- und arbeitsintensiven Bereich entsprechend zu würdigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese wichtige Aufgabe weiterhin ehrenamtlich erfüllt wird. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zeichnen sich durch eine hohe Identifikation zur Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der Feuerwehr aus. Die Änderungen im Einzelnen sind in der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung detailliert abgebildet und sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. sowie der Feuerwehrausschuss wurden im Vorfeld dieser Novellierung beteiligt und haben die Gemeinderatsdrucksache zustimmend beraten.


Finanzielle Auswirkungen

Der Mehraufwand in Höhe von 375.785 EUR pro Jahr wird ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnishaushalt 370 – Branddirektion, Amtsbereich 3701260 – Feuerschutz, technische Hilfeleistungen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt. Die Deckung setzt sich wie folgt zusammen: Zum einen wurden dem THH 370 im Aufstellungsverfahren zum DHH 2024/2025 zusätzliche, laufende Finanzmittel in Höhe von 342.300 EUR gemäß GRDs 1172/2023 zur Verfügung gestellt. Zum anderen erfolgt die Deckung aufgrund der Anhebung der Aufwandsentschädigung für Kassierer*innen in Höhe von insgesamt 33.500 EUR aus dem regulären Sachkostenbudget des THH 370.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Änderungssatzung
Anlage 2 - Geänderte Fassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Anlage 3 - Änderungsübersicht zur Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)


<Anlagen>



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