Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
SOS-1414-00
GRDrs
244/2024
Stuttgart,
05/31/2024
Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart und die Zuwendungen in das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.06.2024
06.06.2024
Beschlußantrag:
1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart und die Zuwendungen in das Sondervermögen der Kameradschaftspflege (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) vom 6. November 2014 (Amtsblatt Nr. 49 vom 4. Dezember 2014, zuletzt geändert am 21. Dezember 2020, Amtsblatt Nr. 52/53 vom 24. Dezember 2020; Stadtrecht 7/11 a) wird gemäß der Anlage 1 erlassen.
2. Der Mehraufwand in Höhe von bis zu 375.785 EUR pro Jahr wird ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnishaushalt 370 – Branddirektion, Amtsbereich 3701260 – Feuerschutz, technische Hilfeleistungen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt.
Begründung:
Die in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) festgelegten Entschädigungen der Angehörigen der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Zuwendungen in das Sondervermögen der Abteilungen zur Kameradschaftspflege wurden zuletzt im Jahr 2020 teilweise angepasst. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen u. a. aufgrund der Inflationslage, der Tarifabschlüsse der verschiedenen Branchen, der Anhebung des Mindestlohns nebst der Entwicklung des Bürgergeldes sowie steigende Energiekosten nachhaltig verändert.
Daher halten der Stadtfeuerwehrverband als Vertreter aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart sowie die Branddirektion eine Anhebung der Entschädigungssätze für zwingend erforderlich.
Im Einzelnen sollen folgende Punkte angepasst werden.
- Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Einsätze, Aus- und Fortbildungslehrgänge sowie die Entschädigung für haushaltsführende Personen auf künftig 20 EUR pro Stunde.
- Die Erhöhung des Erfrischungszuschusses bei Einsätzen über 4 Stunden auf künftig 5,50 EUR je vollendete 4 Stunden.
- Die Erhöhung der zusätzlichen Entschädigung für aktive Angehörige und Angehörige der musiktreibenden Züge auf künftig 300 EUR pro Jahr und Angehörigen.
- Die Überführung der Funktion der Maschinistenausbilder*innen in eine aufwandsgerechtere Systematik.
- Eine am Aufwand orientierte Anhebung der Entschädigung der Kassiere*innen aufgrund der vom Bundesgesetzgeber eingeführten neuen Aufgaben für den § 2b UStG, welche seit dem Jahr 2023 erfolgreich als Testphase bei der Branddirektion umgesetzt ist. Die gesetzlichen Änderungen resultieren in einem erheblichen Mehraufwand in der Dokumentation und Berichterstattung sowie in einer deutlich gestiegenen Komplexität der Aufgaben, welche bislang in der Aufwandsentschädigung nicht berücksichtigt sind.
- Eine am Aufwand orientierte Anhebung der Entschädigung der Schriftführer*innen, der Sprecherin / des Sprechers der Altersabteilung und des musiktreibenden Zuges, sowie die Aufnahme der Funktion der Alterssprecher der Abteilungen entsprechend.
- Nachrichtlich: Die Aufnahme der Zuwendung für die Angehörigen der Kindergruppen als Zuwendungen für die jeweilige Kameradschaftskasse zur Deckung der Aufwendungen für den Betrieb einer Kindergruppe. Da die Angehörigen der Kindergruppen als Angehörige der Jugendfeuerwehr gelten, ist in diesem Punkt keine Satzungsänderung notwendig.
Kleinere inhaltliche Anpassungen dienen der Klarstellung und sollen im Zuge der Satzungsnovellierung mitaufgenommen werden. Diese rein auf den Inhalt bezogenen Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen und entsprechen dem derzeit praktizierten Vorgehen.
Im Einzelnen sollen folgende Punkte aus Transparenzgründen künftig schriftlich festgehalten werden.
- Der Betreuungsschlüssel bei der Bemessung der Anzahl der Betreuer*innen der Kinder-/Jugendgruppen beträgt 1 : 4,5.
- Im Falle einer größenabhängigen Funktionsentschädigung gelten die Werte am Jahresanfang als Bemessungsgrundlage.
- Die Anzahl der Stellvertreterinnen / Stellvertreter wird auf maximal 2 festgesetzt.
- Die Entschädigung für die Durchführung der Brandschutzerziehung im Kindergarten erfolgt anteilig auf die beteiligten Fachkräfte. Diese inhaltliche Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen, jedoch ist damit eine personengerechte einkommenssteuerrelevante Aufteilung möglich.
- Die quotale Aufteilung der Funktionsentschädigung im Falle eines unterjährigen Wechsels nach Monaten.
- Angehörige des Jugendmusikzuges sollen explizit genannt werden.
- Eine einheitliche Bezeichnung des Personenkreises in § 3 Abs. 1 und § 4a.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist dringend erforderlich, um das ehrenamtliche Engagement in diesem sehr zeit- und arbeitsintensiven Bereich entsprechend zu würdigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese wichtige Aufgabe weiterhin ehrenamtlich erfüllt wird. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zeichnen sich durch eine hohe Identifikation zur Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der Feuerwehr aus. Die Änderungen im Einzelnen sind in der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung detailliert abgebildet und sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. sowie der Feuerwehrausschuss wurden im Vorfeld dieser Novellierung beteiligt und haben die Gemeinderatsdrucksache zustimmend beraten.
Finanzielle Auswirkungen
Der Mehraufwand in Höhe von 375.785 EUR pro Jahr wird ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnishaushalt 370 – Branddirektion, Amtsbereich 3701260 – Feuerschutz, technische Hilfeleistungen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt. Die Deckung setzt sich wie folgt zusammen: Zum einen wurden dem THH 370 im Aufstellungsverfahren zum DHH 2024/2025 zusätzliche, laufende Finanzmittel in Höhe von 342.300 EUR gemäß GRDs 1172/2023 zur Verfügung gestellt. Zum anderen erfolgt die Deckung aufgrund der Anhebung der Aufwandsentschädigung für Kassierer*innen in Höhe von insgesamt 33.500 EUR aus dem regulären Sachkostenbudget des THH 370.
Beteiligte Stellen
Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 - Änderungssatzung
Anlage 2 - Geänderte Fassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Anlage 3 - Änderungsübersicht zur Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
<Anlagen>
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